Wichtiges zur Namensgebung für Unternehmen in China, damit Ihr Baby nicht gleich ins Taufbecken fällt
09. Februar – Damit der Vorgang der Namensfindung und -registrierung bei Ihrem ausschließlich ausländisch investierten Unternehmen (WFOE) in China nicht zuviel Kopfschmerzen bereitet, will dieser Artikel Ihnen einige wichtige Aspekte aufzeigen.
Der erste Schritt ist die Vorregistrierung Ihres WFOE-Namens beim lokalen Ableger der Verwaltung für Industrie und Handel (AIC). Die AIC verlangt, dass Sie neben dem bevorzugten Namenswunsch, drei Alternativen vorlegen mit denen Sie ebenfalls zufrieden wären.
Bitte beachten Sie, dass nur der chinesische Namen Ihres Unternehmens registriert werden kann, denn nur dieser ist rechtlich bindend. Der ausländische Name des Unternehmens ist für die chinesischen Behörden in Hinsicht des Rechts von keiner Relevanz.
Das Logo des Unternehmens, sowie dessen ausländischer und chinesischer Name, können allerdings zum Zwecke des Markenschutzes beim Chinesischen Amt für Markenanmeldung (China Trademark Office, CTO) registriert werden. Beide, sowohl der ausländische als auch der chinesische Name, können in Materialien des Unternehmens auftauchen, wie zum Beispiel in Unternehmensbrochüren und auf der Webseite. Wie weiter oben angemerkt, Relevanz in rechtlichen Angelegenheiten hat einzig und alleine der chinesische Name des Unternehmens.
Jedes Unternehmen in China, muss die folgenden Anforderung im Namen erfüllen:
Ort (Stadt) + Name des Unternehmens + hauptsächliche Geschäftsaktivität + Struktur des Unternehmens
Zum Beispiel, Beijing + ABC + Management Consulting + Co., Ltd.
Der Name des Unternehmens sollte entweder wörtlich übersetzt werden oder zumindest phonetisch in das Chinesische übertragen werden. „Google“ zum Beispiel wurde im Chinesischen „Gu Ge”, was einer phonetischen Annäherung im Chinesischen an den Orginalnamen des Unternehmens entspricht. Bei der Übertragung des Namens des Unternehmens „Apple“ in das Chinesische wurde nach dem anderen Verfahren gehandelt: in China ist das Unternehmen unter dem Namen „Ping Guo“ bekannt, was der wörtlichen Übersetzung des Namens Apple in die chinesische Sprache entspricht.
Ein WFOE kann nur den Namen „ABC“ anmelden, wenn dieser Namensbestandteil von keinem anderem registrierten Unternehmen in China genutzt wird, unabhängig davon in welcher Branche oder Segment ein Unternehmen tätig ist, das diesen gleichen Namensbestandteil nutzt. Wegen der hohen Anzahl von registrierten Unternehmen im Land, könnten Sie genau in diesem Bereich Schwierigkeiten erfahren. Daher sollten Sie einige alternative Namensmöglichkeiten parat haben, sobald Sie die AIC zwecks Namensgebung besuchen.
Als letzter Punkt ist anzumerken, dass die Verwendung der Begriffe „China“, „Sino“ und „International“ im Namen Ihres Unternehmens untersagt bleibt, wenn Ihnen keine besondere Erlaubnis erteilt worden ist. Diese Begriffe dürfen Sie allerdings ohne Probleme beim nicht-chinesischen Namen verwenden.
Bei Fragen zu Wirtschaftsthemen, Steuern, Buchhaltung und Unternehmensgründungen in China kontaktieren Sie bitte Herrn Richard Hoffmann (Richard.Hoffmann@dezshira.com), Herrn Olaf Griese (Olaf.Griese@dezshira.com), oder Herrn Fabian Knopf (Fabian.Knopf@dezshira.com) von dem Beratungsunternehmen Dezan Shira & Associates.
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