Thematischer Überblick: Allgemeine Einfuhrbestimmungen in China

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Für Unternehmen, die mit China Handel treiben wollen, ist es wichtig, die für Im- und Exporte geltenden Vorschriften und Rahmenbedingungen zu kennen. Einige Einfuhrbestimmungen, welche für Importe gelten, werden im Folgenden aufgezeigt.

Dieser Artikel stammt aus unserem neuen Asia Briefing Magazin: Importieren nach Asien

China klassifiziert seine Importgüter in drei Kategorien: erlaubt, beschränkte und verboten.

Erlaubt

Die Masse aller Importe fällt unter diese Kategorie, das chinesische Handelsministerium (Ministry of Commerce – MOFCOM) hat ein automatisches Lizenzierungssystem implementiert, welches den Import dieser Waren überwacht.

Bestimmte Güter, die der automatischen Importlizenzierung unterfallen, sind hiervon jedoch ausgenommen (z.B. bestimmte Importgüter für die Verarbeitungsindustrie und Wiederausfuhr). Zu beachten ist jedoch, dass, wenn importierte Güter für die Verarbeitungsindustrie nicht wieder ausgeführt werden, rückwirkend eine Lizenz dafür beantragt werden muss.

Jede automatische Importlizenz ist für sechs Kalendermonate gültig und sollte grundsätzlich nur für eine Ladung genutzt werden, kann innerhalb eines Vertrags aber auch für mehrere Ladungen gelten.

Beschränkt

Güter dieser Kategorie werden durch Quoten und Lizenzen kontrolliert. Gründe für die Beschränkung der Einfuhr dieser Güter sind die Aufrechterhaltung der Staatssicherheit und des Gemeinwohls, sowie der Schutz natürlicher Ressourcen.

Lizenzpflichtige Importgüter fallen in zwei Kategorien: Gebrauchte mechanische und elektronische Produkte sowie Substanzen, die zum Abbau der Ozonschicht führen. Eine Importlizenz ist grundsätzlich für ein Jahr gültig.

Importgüter wie Weizen, Mais, Reis, Zucker, Baumwolle, Wolle und Wollkammzüge unterliegen Zollkontingenten (Tariff Rate Quota – TRQ). Mengen innerhalb des Kontingents unterliegen einem niedrigeren Zollsatz als außerhalb.

Verboten

Bestimmte Güter, wie etwa Abfallstoffe und Gifte, unterliegen einem Einfuhrverbot in China.

Das Handelsministerium gibt jährlich in Zusammenarbeit mit anderen Behörden (z.B. Zoll) umfangreiche Kataloge heraus, in denen alle Güter aufgelistet sind, welche verboten oder lizenzierungspflichtig sind oder automatischer Lizenzen bedürfen.

Inspektion/ Zertifizierung

Bestimmte Güter müssen bei Ankunft inspiziert und mit von der chinesischen Regierung anerkannten Zertifizierungen versehen sein. Das China Compulsory Certificate (CCC) – als ein Beispiel – ist ein Zertifikat bzw. eine Kennzeichnung, welches im Zuge des WTO Beitritts eingeführt wurde und seit Mai 2002 gilt. Es existiert ein Katalog mit allen Gütern und Produkten welche eine CCC-Kennzeichnung benötigen.

Import-Export Steuern und Zölle in China

Im Zusammenhang mit Import und Export in China werden vor allem drei wichtige Steuern bzw. Abgaben erhoben: Umsatzsteuer, Konsumsteuer und Einfuhrzoll.

Importierte Güter in China unterliegen den üblichen Umsatzsteuersätzen (allgemein 17%, für bestimmte Güter nur 13%). Die Umsatzsteuer wird am Tag der Zolldeklaration fällig.

Luxusprodukte wie hochpreisige Uhren, nicht erneuerbare Petroleumprodukte, sowie Personenkraftwagen und Motorräder unterliegen der Konsumsteuer. Diese wird entweder auf Wert- oder auf Stückzahlbasis erhoben. Die Konsumsteuer ist innerhalb von 15 Tagen nach Ausstellung der Rechnung fällig.

Zölle werden sowohl auf Importe als auch auf Exporte erhoben. Insgesamt sind 8,238 Güter, aufgelistet in Chinas Zollplan („2013 Tariff Plan“), zu verzollen. Die Zölle werden entweder auf Wert- oder auf Stückzahlbasis erhoben.

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