Reale Gefahr oder Panikmache? Technologieabfluss in mittelständischen Joint Ventures
Unser strategischer Partner Berners Consulting veröffentlichte im Oktober 2014 eine Tiefenstudie von Joint Ventures deutscher Mittelständler und mittelständischen, chinesischen Privatunternehmen basierend auf der Masterarbeit von Teresa Kaut. Diese wurde von der Universität Würzburg als jahrgangsbeste Abschlussarbeit im Studiengang China Business & Economics M.Sc. mit der Note 1,0 ausgezeichnet. Sie können die komplette Executive Summary hier lesen.
Kaum ein Thema spaltet die Chinaszene so sehr wie das Thema “Joint Venture”. Ungewollter Technologieabfluss kann ein existenzbedrohendes Problem sein, insbesondere für deutsche Mittelständler. Staatliche Einmischung, undurchsichtige Strukturen chinesischer Konzerne, Kommunikationsprobleme, Vorurteile und auch ganz normale Schwierigkeiten zwischen internationalen Partnern machen Joint Ventures zum Reizthema schlechthin. Nach Meinung vieler Beobachter spielt insbesondere der Staat eine prägende Rolle beim Technologietransfer zwischen deutschen und chinesischen Partnern.
„Etwa ein Fünftel der ausländischen Unternehmen wählen ein Joint Venture als Investitionsform. Dieser Anteil ist seit Jahren stabil.”
In den ersten Jahren nach Chinas Öffnung war das JV die einzig erlaubte Form für Investitionen ausländischer Gesellschaften in China. Nach und nach wurde in einigen Branchen, in denen ausländische Unterstützung als besonders notwendig erachtet wurde, das WFOE zugelassen. Erst viel später, im Zusammenhang mit Chinas WTO-Beitritt 2001, wurde das WFOE bis auf wenige Ausnahmen (wie für Automobilhersteller) in fast allen Branchen erlaubt und lief dem JV als populärste Investitionsform den Rang ab.
Nach Meinung vieler birgt das JV die unmittelbarste Gefahr für ungewollten Know-how-Transfer. Viele offizielle Stellen, wie zum Beispiel der Asien-Pazifik-Ausschuss der deutschen Wirtschaft, raten zum WFOE wann immer möglich. Das JV bietet eine unmittelbare Form der Zusammenarbeit und gewährt dem jeweiligen Partner tiefe Einblicke ins eigene Unternehmen auch über den vereinbarten Rahmen der Kooperation hinaus, die dann zum eigenen Vorteil genutzt werden können. Gleichzeitig ist es verhältnismäßig schwierig, ausreichende Kontrollmechanismen zu implementieren. Des Weiteren ist eine umfassende vertragliche Absicherung schwierig. So ist das Durchsetzen bestehender Verträge im Rahmen von Chinas mangelhaftem Rechtssystem schwierig und teuer. Gleichzeitig ist es unmöglich, alle Eventualitäten zu antizipieren und vertraglich abzusichern. In Anbetracht dieser Überlegungen scheint der abnehmende Anteil der JVs an der Gesamtheit aller ausländischen Direktinvestitionen in China die logische Konsequenz.
Fakt ist, dass sich nach Jahren des Rückgangs der Anteil der ausländischen Neugründungen in China, die in Form eines Gemeinschaftsunternehmens erfolgen, bei etwa 20% stabilisiert hat. Das Joint Venture ist somit eine nachhaltig valide Investitionsform. Ob ein Joint Venture die richtige Wahl für einen deutschen Mittelständler ist, sollte unserer Erfahrung nach im jeweiligen Einzelfall sorgfältig geprüft und ausgearbeitet werden.
Belegen die praktischen Erfahrungen des deutschen Mittelstandes mit chinesischen Privatunternehmen die Vorwürfe des erzwungenen Technologietransfers in den Medien tatsächlich? Wenn ja, wie äußert sich dies konkret? Kennen die Kooperationspartner die Sichtweise des jeweils anderen auf das Thema Technologietransfer überhaupt? Welche Rolle spielen die speziellen Eigenschaften eines mittelständischen Unternehmens bzw. eines chinesischen Privatunternehmens im Zusammenhang mit erzwungenem Technologietransfer?
Trotz des wichtigen Stellenwerts des Mittelstands in der deutschen Wirtschaft war die Sicht der betroffenen Unternehmen bislang kaum untersucht. Bis auf wenige Negativ-Beispiele schildern auch die relevanten Medien-Beiträge hauptsächlich Fälle von großen Unternehmen.
In der vorliegenden Studie wurden diese Wissenslücken in Bezug auf chinesische Privatunternehmen geschlossen.
In Tiefengesprächen von über 100 Stunden Gesamtlänge wurden mehrere Dutzend deutsche und chinesische Entscheidungsträger mittelständischer Joint Ventures, Unternehmensberater, Rechtsanwälte und weitere China-Experten befragt. Hierbei lag der Schwerpunkt auf folgenden Fragen:
- Wie wird die Situation für geistiges Eigentum in China allgemein wahrgenommen?
- Wird ein Zwang zur Offenlegung von Technologie durch die Regierung wahrgenommen?
- Wie gehen die Unternehmen mit der bestehenden Situation um?
- Inwieweit wird die Kooperationsbeziehung durch das Thema “Schutz geistigen Eigentums” beeinflusst?
- Wie wird der chinesische Partner in Bezug auf geistiges Eigentum wahrgenommen?
Wir haben die Ergebnisse in zehn Thesen zusammengefasst:
I. Die Rahmenbedingungen für den Schutz geistigen Eigentums werden nach wie vor als schwierig wahrgenommen.
Dies wurde auch von den chinesischen Teilnehmern bestätigt. Bemängelt wird vor allem das fehlende einheitliche Durchsetzen der Rechtsstaatlichkeit. Zwar wurden durchaus Verbesserungen bemerkt; allerdings habe sich das grundlegende Verständnis des geistigen Eigentums noch nicht in der breiten Masse der chinesischen Gesellschaft etabliert. Hier liegt nach Meinung vieler die Wurzel der konstatierten Problematik. Der Mittelstand sieht sich selbst in einer nachteiligen Situation im Vergleich zu größeren Unternehmen, da er gegenüber der chinesischen Regierung weniger Macht hat.
II. Die Regierungsstrategie zum Technologietransfer wird bewusst wahrgenommen.
Zugleich wurde betont, dass das Bestreben, die eigene Wirtschaft weiterzuentwickeln, keine typisch chinesische Angelegenheit sei, sondern das Bestreben eines jeden Landes. In China sind allerdings das extrem fokussierte und planvolle Vorgehen der Regierung und die Schlüsselrolle westlicher Technologie hervorzuheben.
III. Direkte Maßnahmen der Regierung werden nicht als Gefahr für den Schutz geistigen Eigentums wahrgenommen.
Mehrere Unternehmen empfanden durchaus Druck, mit Schlüsseltechnologie in China aktiv zu sein. Dieser Druck werde allerdings nicht von der Regierung, sondern vom aggressiven Wettbewerb ausgeübt. Keines der Unternehmen gab an, den Schutz geistigen Eigentums zugunsten anderer strategischer Ziele vernachlässigen zu müssen.
Weiterhin sei es eine reine Marktentscheidung, welche Technologie auf den chinesischen Markt gebracht werde. Keiner der Befragten gab Regierungseinflüsse als größtes Risiko für möglichen Know-how-Abfluss an. Weder die absoluten noch die relativen Einflüsse der Regierung entsprechen dem in den Medien geschilderten Ausmaß. Weder die Kooperation mit Design-Instituten noch obligatorische Zertifizierungen wurden als Versuch der Regierung eingestuft, an Know-how zu kommen. Keines der Unternehmen schilderte einen Fall, in dem die Offenlegung von vertraulichen Informationen erforderlich war. Auch Zertifizierungsaudits seien unbedenklich, und es seien keine wesentlichen Angaben zur jeweiligen Technologie erforderlich.
“Ungewollter Technologietransfer – Ein relevantes Problem für Mittelständler in Joint Ventures mit chinesischen Privatunternehmen? Eher nicht.”
IV. Bestimmte Eigenschaften eines mittelständischen Unternehmens können zum Schutz geistigen Eigentums beitragen, wenn sie bewusst eingesetzt werden.
Die Technologie in den teilnehmenden Unternehmen liegt häufig als sogenanntes “intangible know-how” vor und ist damit schwer oder gar nicht kopierbar. So ergibt sich ein Wettbewerbsvorteil, beispielsweise aus jahrelanger Erfahrung und daraus resultierend aus hoher Qualität und Präzision der jeweiligen Produkte. Dies impliziert, dass um dieses Niveau zu erreichen ein zeitlicher Prozess notwendig ist, welcher nicht durch einfaches Kopieren übersprungen werden kann.
Die relativ einfache Organisationsstruktur des Mittelstands mit ihren flachen Hierarchien und kurzen Entscheidungswegen schützt vor ungewolltem Know-how-Abfluss. Viele zentrale Funktionen liegen beim Eigentümer, die in einer Konzernstruktur auf mehrere Entscheidungsträger verteilt werden. Im Mittelstand existieren daher vergleichsweise weniger Schnittstellen, an denen Wissen ungewollt abfließen kann. Oft werden aus strategischen Gründen bestimmte Schlüsselkomponenten ausschließlich im deutschen Stammhaus gefertigt. Der empfundene Zwang, mit fortschrittlicher Technologie auf dem chinesischen Markt präsent zu sein, sagt nichts darüber aus, in welcher Form dies geschieht. In diesen Fällen wird lediglich das Knowhow für Betrieb, Wartung und Instandhaltung an das chinesische Gemeinschaftsunternehmen übertragen. Das Fertigungs-Know-how sowie das Wissen für umfangreiche Reparaturen verbleiben in Deutschland.
Mittelständler sind oft in Nischenmärkten aktiv, die nicht im strategischen Interesse der Regierung und daher im Fokus der Regierung stehen. Dies sind oft hoch innovative Industriebereiche, weshalb die Investitionen solcher westlicher Unternehmen in China äußerst willkommen sind.
V. Die Kooperationsbeziehung wird nicht durch das Thema “Schutz geistigen Eigentums” beeinträchtigt.
Das Thema allgemein nimmt in der Kommunikation der beiden Partner keinen großen Stellenwert ein. Dies heißt aber nicht, dass es sich hierbei um ein Tabu-Thema handelt, welches nicht thematisiert werden kann. Sobald die grundlegenden Übereinkünfte zu Verantwortlichkeiten und Beiträgen der jeweiligen Partner zum JV geklärt sind, werden auch keine Grundsatz-Diskussionen mehr über geistiges Eigentum geführt. Danach wird das Thema offen und pragmatisch gehandhabt.
VI. Der chinesische Partner wird nicht primär als Risikofaktor, sondern als echter Geschäftspartner wahrgenommen.
Der chinesische Partner wurde durchweg als Partner beschrieben, der sich seinem Partner und dem gemeinsamen Unternehmen gegenüber sehr loyal verhalte.
VII. Der chinesische Partner wird häufig als unterstützender Faktor für den Schutz geistigen Eigentums betrachtet.
Die Rolle des chinesischen Partners geht dabei über die eines neutralen Faktors hinaus. Er bringt sich oft aktiv ein, insbesondere wenn es um die Implementierung verschiedener Maßnahmen im Alltagsgeschäft geht.
Mit seinen Kenntnissen des lokalen Markts und dessen Akteuren sowie chinesischen Geschäftsgebarens wird der Partner als wertvolle Unterstützung erachtet, besonders im Bereich Personal. Dies ist auch daher bemerkenswert, da gerade der Bereich Personal als größter Risikofaktor für Know-how-Verluste beschrieben wurde.
Der chinesische Partner kann etwaige Unzufriedenheit in der chinesischen Belegschaft des JVs frühzeitiger erkennen und gegensteuern. Fluktuation kann somit effektiv eingedämmt werden. Zudem sind auch hier Kenntnisse lokaler Netzwerke und der Marktspieler wichtig. Der Chinese versteht zum Beispiel die Vorgeschichte eines Bewerbers leichter als der Deutsche.
Zuletzt ist die räumliche Nähe des chinesischen Partners wichtig: Er ist unmittelbar am Ort des Geschehens und kann somit als Auge und Ohr vor Ort eingesetzt werden.
VIII. Chinesische Privatunternehmen verfolgen langfristige wirtschaftliche Interessen.
Einige Beispiele der Ziele der chinesischen Partner: Erschließen neuer Kundensegmente; Etablieren des Unternehmens als größter Anbieter des Industriebereichs in Asien; der Börsengang des Unternehmens; oder ähnlich ambitionierte, langfristige Ziele.
Unter den chinesischen Privatunternehmen hat sich mittlerweile eine echte Unternehmerschicht gebildet, die an wirtschaftlicher Nachhaltigkeit interessiert ist und nicht ausschließlich auf den kurzfristigen Erfolg abzielt. Für das Erreichen solcher Ziele ist der chinesische Partner auf dasJV angewiesen.
IX. Die Abhängigkeit der chinesischen Seite vom JV und dem deutschen Partner wirken gegen opportunistisches Verhalten hinsichtlich der deutschen Technologie.
Die Studienteilnehmer waren sich einig, dass der chinesische Partner weiß, dass das JV auf lange Sicht nur aufgrund der anhaltenden technologischen Inputs des deutschen Partners wettbewerbsfähig ist und wird daher Handlungen, welche diese “Quelle” des technologischen Nachschubs gefährden, unterlassen und sogar alles daran setzen, das Know-how und damit den Wettbewerbsvorteil des JVs zu schützen.
X. Erfolgreiche Kooperationsbeziehungen sind durch Vertrauen gekennzeichnet.
Deutsche wie chinesische Teilnehmer bezeichneten die Beziehung nicht nur als vertrauensvoll, sondern als “Freundschaft” oder sogar als “Bruderbeziehung”. Häufig schließt dies auch die Familien der beiden Partner ein und wird auch im privaten Bereich gelebt. “Erst musst du mein Freund sein, dann mache ich mit dir Geschäfte” sagten mehrere Teilnehmer über ihre Partner.
Das beziehungsorientierte Vertrauen spielt in Geschäftsbeziehungen mit chinesischen Partnern eine besondere Rolle, da sich erst hieraus ein moralisches Verantwortungsgefühl der chinesischen Seite hinsichtlich des Wohls des deutschen Partners ergibt. Vertrauen bildet sich durch die wiederholte direkte Interaktion zwischen Individuen. Der Mittelstand mit seinen personenbezogenen Prozessen, der Bündelung vieler Schlüsselfunktionen im Unternehmenseigentümer und der Stabilität der Personen ist hierfür gut aufgestellt.
„Implikationen für Mittelständler: Es kommt auf den Einzelfall an. Und auf den richtigen Partner und den sorgfältigen Aufbau der Beziehung.”
Basierend auf dieser Studie können Empfehlungen für Unternehmen abgeleitet werden, die sich in der Planungsphase ihres China-Engagements befinden oder dieses bereits realisiert haben. Diese Empfehlungen sollen nicht als Universal-Anleitung verstanden werden, die eine erfolgreiche Kooperation garantiert. Sie sollen als Anregungen dienen, die in der individuellen Strategie der Unternehmen berücksichtigt werden können.
Die Entscheidung, in China zu investieren, muss gleichbedeutend sein mit der Entscheidung, sich mit den dortigen Gegebenheiten auseinanderzusetzen und diese auf absehbare Zeit als Tatsache anzunehmen. In diesem Zusammenhang kann das Joint Venture eine vorteilhafte Investitionsform sein. Gerade Mittelständler können von der Unterstützung des chinesischen Partners für den Schutz geistigen Eigentums profitieren. Mit einem lokalen Partner können die Nachteile der geringeren Größe und oft eingeschränkten Ressourcen mittelständischer Unternehmen ausgeglichen werden. Die besonderen Charakteristika des mittelständischen Unternehmens sollten als Chance statt als Handicap verstanden und bewusst eingesetzt werden. Insbesondere sollte von Anfang an ausreichend in den Aufbau und später das Erhalten einer vertrauensvollen Beziehung zwischen den beiden Partnern investiert werden.
Es ist wichtig, die Ziele des Partners für die Kooperation zu kennen. Diese sollten eine langfristige Abhängigkeit vom JV implizieren. Wenn man einen Partner findet, dessen Ziele komplementär zu den eigenen sind, kann der Partner als Auge und Ohr vor Ort positiv zum Schutz des geistigen Eigentums in China beitragen.
Auch bei einem erfolgreichen Start der Kooperation und späteren Erfolgen sollte man seinen Scharfsinn bewahren und den Partner als eigenständigen ökonomischen Akteur ernst nehmen. Der Partner richtet sein Verhalten nach seinen eigenen wirtschaftlichen Zielen aus. Diese können sich im Laufe der Zeit durchaus ändern. Die Studie zieht ein positives Fazit, welches einen optimistischen Blick auf die deutsch-chinesische Kooperation im JV erlaubt. Es gibt Schutzmöglichkeiten für geistiges Eigentum, und ein chinesischer Partner sollte primär als Chance statt als Risiko gesehen werden.
Die vorliegende Studie beleuchtet die Rolle chinesischer Privatunternehmen. Sie trifft keine Aussagen bezüglich des Verhaltens chinesischer Staatsunternehmen. Um die komplette Executive Summary samt Handlungsanregungen für deutsche Mittelständler zu lesen, klicken Sie bitte hier.
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Fabian Knopf, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates Fabian.Knopf@dezshira.com
Silke Neugebohrn, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates Silke.Neugebohrn@dezshira.com
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