Steuerpflichten bei Geschäftsreisen in China
13. August – Einzelpersonen, die geschäftlich für einen Gesamtzeitraum von mehr als 90 Tagen nach China reisen, können dazu verpflichtet werden in China persönliche Einkommenssteuer zu zahlen. Dies ist unabhängig davon ob die Einreise mit einem Business Visa (F) oder Arbeitsvisa (Z) stattgefunden hat.
Die Staatliche Steuerbehörde wendet die sog. 90 oder 183 Tagesregel an um festzulegen ob ein Ausländer in China persönliche Einkommenssteuer zahlen muss. Staatsbürger mit Wohnsitz in Ländern, die ein Doppelbesteuerungsabkommen mit China unterzeichnet haben, sind steuerpflichtig wenn sie sich mehr als 183 Tage innerhalb eines Kalenderjahres in China aufhalten. Solche Staatsbürger müssen in China persönliche Einkommenssteuer in Relation zu ihrer Aufenthaltsdauer bezahlen; wenn ihre Aufenthaltsdauer 184 Tage innerhalb eines Kalenderjahres beträgt, ist alles Einkommen, dass in China ausgezahlt wurde zu versteuern.
Staatsbürger mit Wohnsitz in Ländern, die kein Doppelbesteuerungsabkommen mit China haben, sind verpflichtet persönliche Einkommenssteuer schon nach einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen zu zahlen.
Persönliche Einkommenssteuer in China bezieht sich auf Arbeit die in China verrichtet wurde und ist unabhängig vom Ort der Bezahlung. Die Steuerbehörde fordert Nachweis der Gehaltszahlung von den ausländischen Ländern, wie z.B. W2 Formulare für US Staatsbürger um die persönliche Einkommenssteuerpflichtigkeit zu bestimmen.
Im September 2009 hat die staatliche Steuerbehörde das Rundschreiben 124 publiziert; dieses bestimmt die Steuerverwaltung für nicht ansässige Staatsbürger, die von Doppelbesteuerungsabkommen profitieren. Ausländische Führungskräfte, die sich für begrenzte Zeitspannen über einen Gesamtzeitraum von 12 Monaten in China aufhalten, müssen ihr Einkommen derzeit nicht versteuern, falls ihr Aufenthalt kürzer als 183 Tage (Staatsbürger aus Ländern mit Doppelbesteuerungsabkommen) oder 90 Tage (Staatsbürger aus Ländern ohne Doppelbesteuerungsabkommen) ist.
Bei Fragen zu Wirtschaftsthemen, Steuern, Buchhaltung und Unternehmensgründungen in China kontaktieren Sie bitte Herrn Richard Hoffmann (Richard.Hoffmann@dezshira.com), Herrn Olaf Griese (Olaf.Griese@dezshira.com), oder Herrn Fabian Knopf (Fabian.Knopf@dezshira.com) von der Beratungsfirma Dezan Shira & Associates.
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