Provinz Zhejiang überarbeitet Gewerbesteuer für Unterhaltungsgewerbe
13. Mai – Das Steuerbüro der Provinz Zhejiang hat kürzlich eine Ankündigung zur Änderung der Gewerbesteuer im Unterhaltungsgewerbe veröffentlicht.
Die Veränderung fand am 16. April statt und ist somit gültig. Die Gewerbesteuersätze sind 5, 10 und 20 Prozent; abhängig von der Kategorie der Unterhaltung.
Für allgemeine Unterhaltungseinrichtungen die Bars, Billard- und Bowlinghallen mit einschließen, beträgt die Gewerbesteuer 5 Prozent; für Golfplätze 10 Prozent und für Nachtclubs und andere derartige Einrichtungen beträgt sie 20 Prozent.
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