Lockerung der Richtlinien für ausländisches Kapital?

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ausländisches KapitalAm 4. November 2014 wurde die neueste Version des „Lenkungskatalogs für ausländisch investierte Industrien“ von der chinesischen Regierung veröffentlicht. Darin wird festgelegt für welche Industrien der Einsatz von ausländischem Kapital gefördert, eingeschränkt oder verboten werden soll. Ein Entwurf der überarbeiteten Liste wurde für Kommentare veröffentlicht und wurde bereits zum 3. Dezember 2014 implementiert. 

Eine Erwähnung auf der Liste für den Ausbau ausländischer Investitionen ist zumeist gleichbedeutend mit einer Lockerung der Restriktionen für ausländische Kapitalinvestitionen. So dürfen zum Beispiel WFOEs gegründet werden, während der Zwang zur Gründung eines Joint Ventures mit chinesischer Beteiligung entfällt. Der überarbeitete Katalog erlaubt nun WOFEs für die folgenden Industrien:

  • Traditionelle chinesische Medizin
  • Ölfelderschließung und -abbau
  • Automobilteile
  • Flugzeugmotoren und -teile
  • Schiffsmotoren und -teile
  • Produzenten von Luftverkehrüberwachungsequipment
  • Buchhaltung und -prüfung

In den folgenden Industrien hingegen wird es ausländischen Investoren in Kürze erlaubt sein die Mehrheit an einem Joint Venture zu halten

  • Produktion von Wasser und Land gestützten Flugzeugen
  • Design und Herstellung von Maschinen für Schiffskabinen
  • Design und Produktion von zivilen Satelliten
  • Konstruktion, Instandhaltung und Betrieb von Schienennetzen
  • Internationale Hochseelogistik
  • Betrieb von Veranstaltungsorten

Alles in Allem werden die Richtlinien von 2014 die Restriktionen für ausländische Investments in vielen Sektoren abbauen. So verringert sich die Zahl der Handelsbeschränkungen um mehr als die Hälfte, von 79 auf 35. Dieser Artikel fasst die wichtigsten Veränderungen im Vergleich mit den Richtlinien von 2012 zusammen. Um mehr über konkrete Auswirkungen der Änderungen auf Ihr Unternehmen zu erfahren, wenden Sie sich bitte via germandesk@dezshira.com an uns.

So werden unter anderem die meisten Restriktionen für den Bergbau, mit Ausnahme des Abbaus seltener Kohle-, Lithium- und Granitarten sowie wertvoller Metalle, für die weiterhin ein chinesischer Mehrheitspartner bestehen muss, abgeschafft. Die vorherige Restriktion für das Wälzen und Schmelzen von Nichteisenmetall wird ebenfalls abgeschafft.

Nahezu alle Restriktionen für die Produktion von Gütern sollen auch abgeschafft werden, mit der Ausnahme von der Herstellung essbarer Öle und Fette, der von biologischen Brennstoffen (z.B. Ethanol), das Schmelzen von seltenen Erden und Metallen und die Herstellung und Instandhaltung von Schiffen. Zuvor war die Produktion einiger Batterietypen, genauso wie Investitionen in traditionellen chinesischen Tee verboten. Dies hat sich nun geändert.

Auch die Regularien für Investitionen in den Finanzsektor werden liberalisiert. In Zukunft wird es keine Beschränkungen mehr für ausländisches Investitionen in Finanzunternehmen, Treuhandgesellschaften, sowie Devisen- und Versicherungshändler mehr geben. Des Weiteren sind mit der Änderung auch ausländische Investitionen in Banken möglich, vorausgesetzt, keine Institution hält alleine mehr als 20 % der Anteile an einer chinesischen Bank. Außerdem darf der kombinierte Anteil ausländischer Investoren an einer chinesischen Bank nicht 25 % übersteigen. Investitionen in ländliche Geschäftsbanken sind dabei nur ausländischen Banken, nicht anderen ausländischen Unternehmen, möglich.

 

Auch die Restriktionen für Investitionen in Wertpapierfirmen werden gelockert. Ausländische Investoren können nun auch in Firmen investieren, die in RMB notierte Stammaktien, ausländische Aktien, Staatsanleihen und Unternehmensanleihen ausgeben und garantieren, sowie mit ausländischen Aktien, Staatsanleihen und Unternehmensanleihen handeln. Nach der Umstellung dürfen ausländische Investoren nun 49 % statt 33 % an derartigen Unternehmen halten.

Mit der Aufhebung von Restriktionen auf Flächenentwicklungen, den Bau von Büros und hochwertigen Hotels, sowie Immobilienvermittlungsfirmen ist der Immobiliensektor nun für ausländische Investoren geöffnet. Dies gilt auch für den Bau und Betrieb von Kinos, Themenparks, Erholungsparks und Stromnetzen.

Nichtsdestoweniger wurden auch neue Restriktionen erlassen, dies gilt zum Beispiel für die Produktion von Automobilen. Bei jedem Automobil-Joint-Venture muss der chinesische Partner mehr als 50 % der Anteile halten. Außerdem dürfen diese Unternehmen nur in zwei der drei Sektoren, Personenfahrzeuge, Motorräder und Nutzfahrzeuge, tätig sein. Die letztere Verordnung gilt jedoch nicht, wenn der chinesische Partner ein Unternehmen des verbleibenden dritten Sektors übernimmt oder sich mit diesem zusammenschließt.

Auch der Bildungssektor und das Gesundheitswesen sind von einer Verschärfung betroffen. Krankenhäuser, sowie vorschulische und tertiäre Bildung bedürfen nun eines chinesischen Mehrheitseigners.

Mit den Richtlinien von 2014 werden auch einige neue Verbote für ausländisches Kapital und Investitionen eingeführt. Diese betreffen die Produktion von genetisch manipuliertem Saatgut, die Verarbeitung und Verkokung von Petroleum, den Verkauf von Tabak, chinesische Rechtsberatung (jeglichen Restriktionen für nicht-chinesische Rechtsberatung sind hingegen aufgehoben worden) und der Unterhalt von Antiquitätenläden und Auktionshäusern die Chinesische Kunstschätze verkaufen.

Letztendlich versucht die chinesische Regierung mit diesen Bestimmungen auch die Kontrolle über Rundflüge und Luftfotographien, sowie einige andere Methoden der geographischen Untersuchung und Kartifizierung, zu verschärfen.

Eine Chinesische Ausgabe des Katalogs über Richtlinien für ausländisches Kapital finden Sie hier.

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