Joint Ventures in China: Wie Streitigkeiten aus China weg verlagert werden können
Der sechste Teil unserer Serie “Joint Ventures als strategische Investitionsmöglichkeit”
Von Chris Devonshire-Ellis & Richard Hoffmann
3. Dezember – In diesem abschließenden Teil unserer Serie über Joint Ventures in China diskutieren wir nun über Alternativen zu den juristischen Fallgruben, die ein Joint Venture mit Sitz in China betreffen können. Unter der Voraussetzung, dass ein Investor unsere bisherigen Artikel zu diesem Thema gelesen, vollständig verstanden und demnach auch die Due Diligence bei seinem Partner durchgeführt hat, werfen wir nun einen Blick darauf, wie man die Verbindlichkeiten des Joint Ventures aus China verlagert und auch in der Lage ist, seinen potentialen Partner davon zu überzeugen. In diesem Artikel untersuchen wir die Defizite im chinesischen Recht, die ihre Entscheidungen hinsichtlich Ihres Gerichtsstandortes beeinflussen können und machen Vorschläge was für Maßnahmen Sie ergreifen können.
1) Änderungen des Eigentumsverhältnisses
Eines der Probleme des chinesischen Wirtschaftsrechtes in Bezug auf Unternehmen ist, dass die Entscheidung Änderungen im Unternehmen durchzuführen, wie die Veränderung der Mehrheitsverhältnisse oder Änderungen an der Zusammensetzung des Vorstandes, nicht wirklich in den Händen der Eigentümer liegen. Die Erlaubnis der Regierung muss vor der Durchführung von Änderungen eingeholt werden. Dies ist normalerweise eine Formalität, unterliegt aber gelegentlich Verzögerungen – in erster Linie politisch getrieben – oder wird sogar von der Regierung abgelehnt, um Änderungen zu verhindern.
2) Änderung des Geschäftsumfanges
Auch andere Veränderungen, wie Änderungen des Geschäftsumfanges bedürfen der Genehmigung der Regierung. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn zusätzlich zum Exportgeschäft die Möglichkeit gewünscht wird, auch auf dem chinesischen Festland Produkte verkaufen zu können.. Diese Genehmigung muss vor der Erweiterung des Geschäftsumfelds eingeholt werden. Die chinesische Regierung reguliert Investitionen und Lizenzen. Sie kann bei bestimmten neuen Geschäftsbereichen sehr zögerlich mit der Genehmigung sein oder diese verbieten. Aus politischen Gründen mag es sein, dass Ihr Konkurrent die Genehmigung erhält und Sie nicht. Was unfair ist, aber leider vorkommt. .Trotzdem sollte nie eine Tätigkeit ohne entsprechende Genehmigung ausgeübt werden. Die Strafen sind ansonsten beachtlich. Das ist sehr wichtig, denn jede Veränderung Ihrer Unternehmensstruktur oder Tätigkeit in China erfordert eine Genehmigung der Regierung.
3) der Schutz der Mutterfirma im Ausland
Je nach Umstand kann es rechtlich klug sein eine rechtliche „Mauer“ oder einen „Stoßfänger” zwischen dem Joint Venture in China und der ausländischen Mutterfirma zu bauen. Dies bietet eine zusätzliche Sicherheitsschicht zwischen irgendwelchen unerwarteten Ereignissen in China und dem direkten Kontakt mit der Holding-Gesellschaft des ausländischen Partners. So können ‚Kick-backs’ von der chinesische Tochterfirma an die Mutterfirma verhindern werden. Eine „Zweckgesellschaft“ (special purpose vehicle– SPV) kann sehr sinnvoll sein. Rechtsstreitigkeiten, Insolvenz, Bankrott und so weiter können über eine SPV behandelt werden anstatt über die ausländische Muttergesellschaft. Dies kann dabei helfen Streitigkeiten besser zu verwalten und Haftungsrisiken zu verringern. Die Kosten für einen Rechtsstreit mit einem SPV mit dem Status der beschränkten Haftung werden geringer sein als die Rechtsstreitigkeiten oder Verbindlichkeiten, die ansonsten bei der ausländischen Muttergesellschaft ausgetragen werden müssten. . Politische Risiken in sensiblen Handelsbereichen können auch durch das Gründen einer SPV zwischen den ausländischen Investor und China abgeschwächt werden.
4) Unfähigkeit des chinesischen Partners Gewinnanteile im Ausland zu realisieren
Auch wenn das Joint Venture in China weitgehend in den Außenhandel verwickelt ist, besteht keine Möglichkeit für den chinesischen Partner, Gewinnanteile im Ausland zu realisieren. Gewinne und Dividenden kann der chinesische Partner nur in RMB entgegen nehmen.
5) Unfähigkeit des chinesischen Partnern Entlohnungen für Lizenzen im Ausland zu realisieren
Das gleiche gilt auch für die Zahlung von Lizenzgebühren. Diese können zahlreich sein, von Technologie oder der Bereitstellung eines Markenproduktes bis hin zu Provisionen für Verkäufe. Wenn das Unternehmen ausschließlich in China ansässig ist, könne diese Zahlung nur in RMB an den chinesischen Partner entrichtet werden.
6) Streitigkeiten zwischen Partnern
Rechtsstreitigkeiten bei einer Niederlassung im Ausland, müssen nicht durch das chinesische Recht oder durch das chinesische Gericht geregelt werden. Sie können stattdessen auf das Rechtssystem zurückgreifen, das eher unparteiisch und fair für beide Seiten ist. Durch eine solche Regelung wird eine Hürde für die chinesische Seite eingebaut mit Streitigkeiten zu beginnen.
Es kann sinnvoll sein,, das Joint Venture außerhalb der chinesischen Grenzen zu gründen und von dort aus nach China zu investieren.. Häufig wird Hongkong, Singapur oder eine andere ausländische Region gewählt. Die Unternehmenseinheit im Ausland, in die der ausländische Partner und der chinesische Partner investieren, wird dann dazu genutzt, eine Gesellschaft im vollständigen ausländischen Besitze (Wholly Foreign Owned Enterprise – WFOE) in China zu gründen. Die Vorteile sehen wie folgt aus:
• Die Änderungen des Besitzes oder der Unternehmensleitung benötigen nicht die Zustimmung der chinesischen Regierung
• Der Geschäftsumfang kann nach den Wünschen der Investoren geändert werden
• Es besteht eine rechtliche „Schutzmauer” zwischen der Investition in China und der Muttergesellschaft
• Der chinesische Partner kann an allen Lizenzgebühren und Dividenden in ausländischer Währung teilhaben
• Streitigkeiten zwischen den Partnern können außerhalb des chinesischen Rechtes abgewickelt werden (Hongkong und Singapur zum Beispiel benutzen beide die britische Rechtsstruktur)
7) Steuervorteile
Es kann auch einige steuerliche Vorteile geben, wenn man ein zusätzliches Unternehmen zum Beispiel in Hongkong gründet und von dort aus nach China investiert. Das kann bei Lizenzgebührenund Lizenzvereinbarungen aber besonders bei der Dividendensteuer von Vorteil sein. Professionelle Beratung ist günstig und lohnt sich in diesen Bereichen sehr schnell. Wie darauf hingewiesen wurde, kann dies für beide Seiten von Vorteil sein und nicht nur dem ausländischen Investor zugutekommen. Sehr viel Zeit sollte man sich für die Optimierung der Steuern nehmen. Es gibt viele Möglichkeiten, Steuern zu sparen und das sollte genutzt werden. Allerdings ist es auch wichtig zu wissen, dass die chinesische Regierung die SPVs zunehmend mit einem kritischen Auge betrachtet. Nur die richtige Struktur des SPV und des Unternehmens auf dem chinesischen Festland kann Steuervorteile garantieren..
Professionelle Ratschläge
Dies sind nur wenige der vertragsrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten, die behandelt werden müssen, wenn Sie ein Joint Venture in China gründen möchten; sie variieren von Fall zu Fall. Ein gutes, professionelles Unternehmen ist in der Lage alle Fragestellungen mit Ihnen zu besprechen, kann beurteilen welche Angelegenheiten geprüft werden müssen und kann geeignete Mitarbeiter vor Ort bereitstellen, die einen Einblick in Ihre Unternehmung vornehmen und Bericht erstatten. Wir empfehlen Ihnen nicht irgendein Unternehmen zu kontaktieren, das ein Subunternehmen für diese Arbeit einsetzt und keine Kontrolle über den Prozess besitzt. Die Fehlerwahrscheinlichkeit steigt in solchen Fällen stark. Wir empfehlen Ihnen nur mit Unternehmen zusammenzuarbeiten, die in China eine nachweisbare Erfolgsgeschichte haben und über geeigneten Ressourcen und Büros verfügen.
Chris Devonshire-Ellis ist der Gründer von Dezan Shira & Associates. Er lebte 21 Jahren in China. Chris besitzt über 17 Jahre Erfahrung in der Gründung von Joint Ventures in China, einschließlich einiger großen nennenswerten Unternehmen. Mittlerweile lebt er in Mumbai, Indien.
Richard Hoffmann ist Senior Associate bei Dezan Shira & Associates und besitzt sieben Jahre Erfahrung als Berater für ausländische Unternehmen. Richard schreibt Artikel für die Legal Ease column der Beijing Review, welche das erste englische nationale Nachrichtenmagazin in China ist. Er lebt in Peking, China.
Sabrina Zhang ist der nationale Steuerpartner von Dezan Shira & Associates und bietet inländische und international Steuerberatung für Unternehmen an, die ein Unternehmen in China gründen möchten oder über SPVs Vermögensanteile in China halten möchten. Sie können Sabrina unter sabrina.zhang@dezshira.com kontaktieren.
Wenn Sie die Unternehmensberatungsabteilung von Dezan Shira & Associates kontaktieren möchten, um weitere Informationen über Joint Ventures und Unternehmensgründungen zu erhalten, senden Sie bitte eine Email an olaf.griese@dezshira.com.
Ähnliche Artikel:
Erster Teil: Joint Ventures in China– Warum brauchen Sie einen chinesischen Partner?
Zweiter Teil: Joint Ventures in China – Rechtliche Due Diligence
Dritter Teil: Joint Ventures in China – Finanzielle Due Diligence
Vierter Teil: Joint Ventures in China – Immaterielle Vermögenswerte
Fünfter Teil: Joint Ventures in China – Vertragsabschluss
Weitere Veröffentlichungen von Richard Hoffmann:
The JV is Back!, Beijing Reivew, October 9, 2007
Die Gründung eines Joint Ventures in China, Außenwirtschaftsportal Bayern, Oktober, 2007
China Briefing Bücher:
Setting Up Joint Ventures in China (erhältlich als Hardcopy oder als PDF)
Mergers and Acquisitions in China (erhältlich als Hardcopy oder als PDF)
The China Tax Guide (erhältlich als Hardcopy oder als PDF)
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