Durchsetzung von Abgabenordnung Form 1812 (4/2008) in Hong Kong

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Von Joffre Castilla Breininger

Hong Kong – Die Binnenfinanzbehörde (Inland Revenue Department, IRD) der Sonderverwaltungszone Hong Kong hat damit begonnen, die Abgabenordnung (Internal Revenue Code, IRC) Form 1812 (4/2008) durchzusetzen. IRC Form 1812 (4/2008) legt fest, dass Unternehmen, obgleich sie von der jährlichen Steuererklärung (Profits Tax Returns, PTR) befreit sind, dennoch verpflichtet sind, jede Art von steuerpflichtigen Gewinnen anzugeben, die innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Bilanzierungszeitraums entstanden sind.

Die steuerpflichtige Gewinne (oder realisierten Verluste) sind die Nettogewinne (oder Verluste) [ausgenommen Gewinne oder Verluste aus dem Verkauf von Kapitalvermögen], die im Bemessungszeitraum in Hong Kong entstanden oder von dort bezogen wurden und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Teil IV der IRO berechnet werden. Zusätzlich sind Unternehmen zur Aufstellung einer Bilanz und Durchführung einer Bilanzprüfung auf jährlicher Basis verpflichtet.

Gemäß der IRD gibt es folgende Umstände, unter denen Unternehmen von der jährlichen Ertragsteuererklärung befreit sind:

• Handel oder Geschäftsbetrieb wurde nicht aufgenommen, eingestellt oder noch nicht wieder aufgenommen

• Laufender Handel oder Geschäftsbetrieb führt nicht zu steuerpflichtigen Gewinnen (vor der Aufrechnung von Verlustvorträgen) Steuerpflichtige Gewinne sind solche Gewinne, die in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Verordnung zu Steuereinnahmen (Inland Revenue Ordinance, IDO) berechnet werden und abzuführen sind.

Die IRD wird Firmen dahingehend überprüfen, ob diese in die oben genannten Kategorien fallen und gegebenenfalls eine Ertragssteuererklärung auflegen. Trotzdem muss nach Erhalt einer Aufforderung zur Ertragssteuererklärung, die von Zeit zu Zeit im Rahmen der Prüfung des zukünftigen Steuerpotentials aufgelegt wird, dieser Pflicht nachgekommen werden.

Des Weiteren weist die IRD darauf hin, dass folgende Einzelheiten von großer Bedeutung sind:

• Wenn eine Firma beginnt oder wieder damit beginnt, steuerpflichtige Gewinne zu erwirtschaften (vor der Aufrechnung von Verlustvorträgen) muss diese den Kommissar der IRD schriftlich innerhalb von vier Monaten nach Ende des einjährigen Bemessungszeitraums (Bilanzierungszeitraums) in Kenntnis setzen. Sollte ein Unternehmen dieser Bestimmung nicht nachkommen, kann es dazu kommen, eine Strafe, den sogenannten „Steueraufschlag“ zahlen zu müssen. Diese Strafzahlung kann bis zu dreimal so hoch wie die ursprünglich abzutretende Steuerlast sein (vgl. Paragraph 82A (4) der IRO).

• Sollte eine Firma über Grundstücke in Hong Kong verfügen, muss diese den Kommissar der Steuerbehörde darüber schriftlich innerhalb eines Monats ab dem Datum des Verkaufs in Kenntnis setzen.

• Obgleich ein Unternehmen von der jährlichen Ertragssteuer befreit sein kann, ist dieses rechtlich trotzdem dazu verpflichtet, hinreichende Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben zu führen, damit die steuerpflichtigen Gewinne des Geschäftsbetriebes regelmäßig überprüft werden können. Diese Aufzeichnungen müssen für mindestens sieben Jahre nach Durchführung der jeweiligen Transaktionen aufbewahrt werden. Eine Firma kann dafür haftbar gemacht werden, falls sie diesen Bestimmungen nicht nachkommt.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sätze der Ertragssteuer für das Jahr der Erhebung 2008/2009 und darauffolgende Steuerjahre. IRD HongKong

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