Geistiges Eigentum (IP) in China – Welche Schutzrechte gibt es und was ist zu beachten? (Teil 2/7)

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Von Richard Hoffmann

13. April – Im heutigen 2. Teil geht es um die Schutzrechte für geistiges Eigentum (IP) und was man dazu beachten muß.

1. Patentrecht

Die verschiedenen Schutzarten im Patentgesetz

Das chinesische Patentrecht differenziert zwischen drei verschiedenen Schutzarten: Erfindungen mit einer Schutzdauer von 20 Jahren sowie Gebrauchs- und Geschmacksmuster mit einer Schutzdauer von 10 Jahren.

Das Schutzniveau des am 12. März 1984 eingeführten chinesischen Patentgesetzes (PatG) wurde mittlerweile durch drei umfangreiche Revisionen deutlich verbessert. Bereits seit 1992 besteht ein Einfuhrrecht für ausländische Patentinhaber. Durch die zweite Novelle im Jahr 2000 wurde eine Angleichung an das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPs) bewirkt. Am 01. Oktober 2009 wurde in der dritten Revision unter anderem die im Juni 2008 verabschiedeten nationalen IP-Strategien umgesetzt.

Was ist ein Patent und wie erhält man den Schutz?

Ein Patent wird für neue technische Lehren von Erzeugnissen, Verfahren oder deren Verbesserung erteilt, soweit diese eine gewisse Erfindungshöhe aufweist und ein praktischer Anwendungsbereich besteht. Zuständig für Patentanmeldungen ist das State Intellectual Property Office (SIPO).

Für die Anmeldung sind ein Anmeldungsantrag, eine Beschreibung, eine Zusammenfassung der Beschreibung und die Patentansprüche einzureichen. Da die VR China Mitglied des Patent Cooperation Treaty (PCT) ist, können Patente auch über eine einzige internationale Anmeldung beim Internationalen Büro der WIPO oder einem anderen zugelassenen Amt (zum Beispiel dem deutschen oder europäischen Patentamt) erteilt werden. Bei einer Erfindung, für die bereits in einem anderen Mitgliedsland der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ) eine Patentanmeldung eingereicht wurde, kann innerhalb eines Jahres ab der ersten Anmeldung für denselben Gegenstand eine entsprechende chinesische Patentanmeldung unter Inanspruchnahme der Priorität der vorausgegangenen Anmeldung eingereicht werden. Damit kommt der späteren chinesischen Anmeldung derselbe Zeitrang zu, wie der vorausgehenden ausländischen Anmeldung, ohne dass die Neuheit und die Erfindungshöhe der Erfindung beeinträchtigt werden. Patentanmeldungen von ausländischen Anmeldern, die keinen ständigen Wohn- oder Geschäftssitz in China haben, müssen eine Patentvertretungsorganisation mit der Erledigung beauftragen.

Seit der dritten Revision wird diese Organisation nicht mehr zwingend von der Patentverwaltungsbehörde des Staatsrates bestimmt, sondern kann selbst gewählt werden. Für in China gemachte Erfindungen gilt die Besonderheit, dass diese zuerst vom SIPO auf den Geheimhaltungsbedarf überprüft werden müssen, bevor eine Anmeldung im Ausland vorgenommen werden darf. Anderenfalls muss der Erfinder mit Sanktionen in China rechnen.

Was ist ein Gebrauchsmuster?

Das Gebrauchsmuster wird für neue technische Lehren der Form oder Gestaltung eines Erzeugnisses oder deren Kombination, die praktisch anwendbar sind, erteilt. Es ähnelt damit dem Patent, unterliegt jedoch auch deutlichen Einschränkungen. So ist keine Anmeldung für Prozesse wie beispielsweise Produktionsverfahren oder Messprozeduren möglich. Außerdem findet vor der Erteilung keine materielle Prüfung der Schutzvoraussetzungen, sondern lediglich eine formale Prüfung der Gebrauchsmusterfähigkeit statt. Die Kosten sowie die Bearbeitungszeit der Anmeldung (6 – 12 Monate) sind aber deutlich geringer, was insbesonders bei Produkten mit kurzen Lebenszyklen ein entscheidender Vorteil sein kann.

Was ist ein Geschmacksmuster?

Ein Geschmacksmuster schützt ein neues Design in Bezug auf Form oder Muster eines Erzeugnisses oder deren Kombination, die ästhetischen Wert haben und zur industriellen Verwendung geeignet sind. Auch hier führt das SIPO lediglich eine kurze formale Prüfung durch, bevor das Geschmacksmuster eingetragen wird.           

2. Markenrecht

Was ist eine Marke?

Nach dem chinesischen Markengesetz ist eine Marke ein visuell wahrnehmbares Zeichen, welches den Hersteller eines Produktes erkennen lässt. Eintragungsfähig sind Wörter, Abbildungen, Schriftzeichen, Zahlen, dreidimensionale Gestaltungen, Farbenzusammenstellungen und Kombinationen dieser Elemente. Schutzfähig sind Marken für Güter, Dienstleistungen, Kollektivmarken und Prüfzeichen.

Wie Sie den Schutz erhalten

Eine Eintragung erfolgt beim chinesischen Trademark Office, wobei mit einer sehr langen Bearbeitungszeit gerechnet werden muss. Bei der Registrierung sollten die Unternehmen die Wörter jeweils in der Muttersprache und auch auf Chinesisch angeben. Lediglich bei bekannten Marken („well-known brands“) ist eine Eintragung nicht notwendig, wobei jedoch insbesondere bei ausländischen Marken  sehr hohe Anforderungen an den Bekanntheitsgrad gestellt werden.

Es gilt das first-to-file Prinzip, das heißt dasjenige Unternehmen, welches die Marken als erstes registrieren lässt, bekommt das Markenrecht zugesprochen, unabhängig von dessen Berechtigung. Insofern sollten Sie frühzeitig einen markenrechtlichen Schutz beantragen. Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre, wobei eine unbegrenzte Verlängerung möglich ist.

3. Urheberrecht

Das Urheberrechtsgesetz schützt individuelle geistige Schöpfungen aus den Bereichen Kultur, Wissenschaft, Kunst sowie mediale Werke wie Computerprogramme und Datenbanken. Der Schutz besteht unmittelbar nach der Erstellung des Werkes, sodass eine Registrierung eigentlich nicht notwendig ist, zumal China die Revidierte Berner Übereinkunft (RBÜ), das Welturheberrechtsabkommen und TRIPs ratifiziert hat. Dennoch ist unter Umständen eine Registrierung bei der chinesischen National Copyright Administration sinnvoll, da die ausgestellte Urkunde in Rechtsstreitigkeiten als Beweis dient und die Erfolgsaussichten durchaus steigern kann.

Die Schutzdauer beträgt 50 Jahre nach dem Tod des Urhebers. 

4. Domainrecht

Registrierung bei der CNNIC

Für die Registrierung von (Sublevel-)Domains unter der Topleveldomain “.cn” ist das China Internet Network Information Center (CNNIC) zuständig.  Auf der offiziellen Website des CNNIC (www.cnnic.cn) sind die Anforderungen für die Anmeldung und eine Liste mit allen autorisierten Providern aufgeführt. Für Unternehmen bietet es sich an, sowohl ihren Firmennamen als auch die Marken bzw. Produktbezeichnung zu registrieren, um einen entsprechenden Internetauftritt von Produktpiraten zu verhindern. Bei Interessenkollision, insbesondere im Rahmen des sogenannten Domaingrabbings, kann ein Schiedsverfahren vor der China International Economic and Trade Arbitration Commission (CIETAC) angestrebt werden. Auch hier erfolgt die Vergabe der Domains nach dem “first come, first serve”-Prinzip.

Besonderheiten für ausländische Anmelder

Ausländische Bewerber sollten jedoch beachten, dass sich die Vergabevoraussetzungen fortlaufend ändern. Während es ausländischen Bewerber bis Ende 2009 nahezu uneingeschränkt möglich war, eine Domain zu registrieren, wurden sie in den folgen beiden Monaten ebenso wie Privatpersonen als solche vom Anmeldeprozess ausgeschlossen. Seit dem 10. Februar 2010 ist nun eine Anmeldung wieder möglich, soweit das ausländische Unternehmen seinen Sitz in China hat.

Unserer Erfahrung nach ist auch in Zukunft mit weiteren Änderungen zu rechnen. Gerne beraten wir Sie über den aktuellen Stand oder unterstützen Sie bei der Anmeldung. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Herrn Richard Hoffmann (Richard.Hoffmann@dezshira.com).               

Dezan Shira & Associates unterhält eine spezielle Abteilung für das Geistige Eigentum, welche die Registrierung von Patenten und Markennamen in den Ländern, in denen wir tätig sind, koordiniert und kann diesbezüglich auch verschiedene grenzübergreifende Anträge abwickeln. Um die für Sie ideale Lösung zu ermitteln kontaktieren Sie bitte ebenfalls Herrn Richard Hoffmann (Richard.Hoffmann@dezshira.com).                                                             

Hier können Sie den 1., 3., 4., 5., 6.  und 7. Teil unserer Serie lesen.    

China fordert stärkeren Schutz geistigen Eigentums mit Auslands- und Internet Bezug

Bei Fragen zu Wirtschaftsthemen, Steuern, Buchhaltung und Unternehmensgründungen in China kontaktieren Sie bitte Herrn Richard Hoffmann (Richard.Hoffmann@dezshira.com), Herrn Olaf Griese (Olaf.Griese@dezshira.com), oder Herrn Fabian Knopf (Fabian.Knopf@dezshira.com) von dem Beratungsunternehmen Dezan Shira & Associates.