China veröffentlicht Zulassungsanforderungen für Weinindustrie

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25. Juni – Gemäß des „Gesetzes über Lebensmittelsicherheit der Volksrepublik China“ und anderen relevanten Verordnungen, wurden die „Zulassungsanforderungen für die Weinindustrie“ (nachfolgend „Anforderungen“ genannt) von dem Ministerium für Handel und Informationstechnik aufgestellt. Sie sollen folgende Verbesserungen in dieser Branche bewirken:

  • Stärkung des Managements
  • Standardisierung des Investitionsverhaltens
  • Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit
  • Rationalisierung der Verteilungssysteme
  • Förderung eines reibungslosen Ablaufs

Die Unternehmen, die den Richtlinien dieser Anforderungen nicht gerecht werden können, werden nicht die Erlaubnis oder Zulassung bekommen, um in diesem Land Handel zu betreiben. Die Anforderungen werden am 01. Juli 2012 rechtskräftig.

Unternehmensgestaltung

In Bezug auf Investitionen in neue, umstrukturierte oder expandierende Unternehmen sollten Weinunternehmen die Bedingungen der Landesgesetze, der Industrie- und Bodenpolitik sowie der Pläne für ökologische Umwelt und industrielle Entwicklung erfüllen. Die Bewertung des Energiesparens und die Prüfung der Umweltverträglichkeit müssen von den produzierenden Weinunternehmen strikt eingehalten werden.

Neue Projektstandorte sollten gut durchdacht werden, damit sie den Anforderungen des „Weingut-Hygiene-Standards (GB12696)“ entsprechen. Die Traubenanpflanzung sollte in Gebieten mit einer geeigneten Umgebung für die Lebensmittelverarbeitung stattfinden.

Umfangsbestimmungen

Es gibt verschiedene Umfangsbestimmungen für neugegründete Weinunternehmen. Wenn ein neugegründetes Weinunternehmen, oder das Projekt zu einem solchen, Rohstoffe in der Produktion nutzt (frische Trauben oder Traubensaft), sollte die jährliche Produktionskapazität 1.000 Kiloliter nicht unterschreiten. Bei auf Import-basierenden Weinunternehmen gilt eine jährliche Produktionskapazität von mindestens 2.000 Kiloliter. Die Produktionkapazität für Weingüter liegt bei mindestens 75 Kiloliter. Die Regierung ermutigt bestehende Unternehmen, durch Fusionen oder Umstrukturierungen geschäftlich zu verbessern und zu standardisieren.

Gemäß des nationalen „Weinstandards (GB15037)“ gelten die Anforderungen für einige bestimmte produzierende Weinunternehmen (Projekte) nicht.

Sicherheitsgewährleistung von Rohstoffen

Um die Sicherheit zu gewährleisten, müssen Weinunternehmen nachweisbar und zuverlässlich geprüfte und zertifizierte Rohstoffe für die Produktion benutzen. Zudem sollte die Versorgungsfähigkeit eines Weinunternehmens nicht unter 50 Prozent der Produktionskapazität sein. Für auf Import-basierende Unternehmen, auf Produktion-basierende Unternehmen und bestimmte spezielle produzierende Weinunternehmen gilt, dass ihre Versorgungsfähigkeit von Rohstoffen nicht weniger als 70 Prozent der Produktionskapazität darstellen sollte.

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Fabian.Knopf@dezshira.com

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