China verkündet Körperschaftssteuer für nicht-ansässige Unternehmen

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14. Mai – Die chinesische Finanzverwaltung (China’s State Administration of Taxation (SAT) hat am 19. April eine „Bekanntmachung bezüglich Körperschaftssteuer für Arbeitsleistungen von nicht-ansässigen Unternehmen in China (Bekanntmachung [2013] No. 19, folgend als ‘Bekanntmachung’ bezeichnet)” veröffentlicht, welcher am 1. Jnui 2013 in Kraft treten wird. Detaillierte Informationen finden Sie im Folgenden. Mit dem Ziel der Bekanntmachung, bezieht sich eine „nicht-ansässige Firma“ auf Unternehmen mit folgenden Kriterien:

  1. Gegründet nach ausländischen (regionalen) Gesetzen, dessen Managemenorganisation nicht auf chinesischem Territorial basiert und weder Büros noch Betriebsstätten in China hat; das Unternehmen jedoch Einkommen aus chinesischem Territorial erhält.
  2. Wenn Büros und Betriebsstätten gegründet werden, aber das relevante Einkommen keine tatsächliche Verbindung zum Büro oder zu den Betriebsstätten hat.

Laut der Bekanntmachung, werden nicht-ansässige Unternehmen, die Personal nach China entsenden, um eine Arbeitsleistungen zu verrichten (folgend als „Entsendungsfirma“ bezeichnet.), so betrachtet, als hätte es Büros und Betriebsstätten in China gegründet. Weiterhin muss die Firma die Leistungen des entsendeten Personals häufig überprüfen und einschätzen und  für dessen Leistung vollständig oder teilweise verantwortlich sein.

Ist die Entsendungsfirma ein Unternehmen in einem Land, mit dem China ein entsprechendes Steuerabkommen hat und relativ feste und permanente Büros und Betriebsstätten in China hat, um Dienstleistungen anzubieten; werden dessen Büros und Betriebsstätten als permanente Büros in China betrachtet.

Die oben erwähnte Entsendungsfirma soll die Körperschaftssteuer zahlen und sich mit anderen steuerbezogenen Themen entsprechend den relevanten Gesetzen und Regularien auseinandersetzen.

Falls die Entsendungsfirma jedoch das Personal nach China schickt, um nur das Bezugsrecht der Aktionäre in der kapitalaufnehmenden Firma auszuführen  (Unternehmen, die die Arbeitsleistung empfangen), oder um legitime Rechte und Interessen ihrer Aktionäre in der aufnehmenden Firma zu schützen, dann werden solche Unternehmen nicht mit gegründeten Büros, Betriebsstätten oder permanenten Betriebsstätten in China betrachtet. Folgende Aktivitäten müssen gegeben sein, um die oben genannten Ziele zu erfüllen:

  • ŸDem aufnehmenden Unternehmen Investment-Vorschläge unterbreiten
  • ŸAn General Meetings der Aktionäre oder an den Director’s Meetings des aufnehmenden Unternehmens teilnehmen

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Weiterführende Lektüre (auf Englisch):

CB-2013-05-cover

Understanding Permanent Establishments in China.

Diese China Briefing Ausgabe beleuchtet den Status einer permanenten Betriebsstätte und geht dabei insbesondere auf Themen ein, wie die Umstände, die für eine permanente Betriebsstätte ausgelöst werden und Dienstleistungen einer PB. Zudem werden Steueranwendungen für nicht-ansässige Unternehmen erörtert, die ihre Aktivitäten in China festlegen. 

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