Bestimmungen zu Prüfungsgesetzen überarbeitet

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22. Februar – Der chinesische Staatsrat hat kürzlich überarbeitete Durchführungsbestimmungen für Prüfungsgesetze veröffentlicht, die am 1. Mai 2010 in Kraft treten.

Die überarbeiteten Regeln befassen sich mit den Verantwortlichkeiten und Grenzen von Rechnungsprüfungsämtern, Prüfverfahren und gesetzlichen Verpflichtungen. Speziell sagt es aus, dass Rechnungsprüfer Interessenkonflikte mit Unternehmen, die geprüft werden, vermeiden sollen. Zudem haben Prüfbehörden die Verpflichtung alle finanziellen Informationen der geprüften Unternehmen vertraulich zu behandeln.

Die neuen Regelungen resultieren auch aus der Besorgnis, dass vom Staat geförderte und finanzierte Projekte keine Mittel veruntreuen und in Korruption münden.

Rechnungsprüfungsämtern ist es nicht erlaubt, Vermögenswerte geprüfter Unternehmen mehr als sieben Tage einzufrieren. Verlängerungen, die sieben Tage nicht überschreiten, müssen von einem zuständigen Mitglied der Regierung über der Landkreisebene genehmigt werden.


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