Audit und Compliance in China (Teil 2)

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Im ersten Teil des Artikels haben wir uns mit dem Jahresabschlussbericht, den chinesischen Buchhaltungsprinzipien und dem Körperschaftsteuerausgleich befasst. Wenn Sie mehr über die Jahresabschlussprüfung in Asien erfahren möchten, empfehlen wir Ihnen das kostenlose Magazin im Bookstore.

Stufe 3: Jährliche Inspektion

In Ergänzung zu den bereits genannten Prüfprozessen sind Firmen mit ausländischer Direktbeteiligung in China verpflichtet, sich einer gemeinschaftlichen Prüfung durch verschiedene Regierungsinstanzen zu unterziehen. Dieser Schritt dient den chinesischen Behörden zur Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen, die von Seiten der jeweiligen Behörden gestellt werden.

Jedes Jahr von März bis Ende Juni findet eine gemeinschaftliche Prüfung durch die folgenden Behörden statt:

  • Handelsministerium (Ministry of Commerce – MOFCOM)

  • Finanzministerium (Ministry of Finance – MoF)

  • Industrie- und Handelsverwaltung (Administration of Industry and

    Commerce – AIC)

  • StaatlicheSteuerverwaltung(StateAdministrationofTaxation-SAT)

  • Devisenverwaltung (State Adminstration of Foreign Exchange -SAFE)

  • Statitistikamt (Statistical Bureau)

 

Ein Großteil des Aufwands im Zusammenhang mit der gemeinschaftlichen behördlichen Prüfung besteht aus allgemeinen Compliance-Prüfungen und dem Anfertigen eines entsprechenden Jahresberichts, der an zentraler Stelle von allen erforderlichen Instanzen geprüft und abgesegnet wird.

Bitte beachten Sie, dass die Prüfung durch die SAT lediglich die Überprüfung der ordnungsgemäßen Steueranmeldung umfasst, und sich daher von der Erklärung zur Körperschaftsteuer deutlich unterscheidet. Im Gegensatz dazu sind die Prüfungen durch die AIC und SAFE in der Regel deutlich aufwendiger und können unter Umständen die Durchführung weitergehender Prüfungen erfordern (siehe Infokästen). Auch hier bestehen regionale Unterschiede. WFOEs mit Zweigniederlassungen sollten darauf achten, dass sich auch diese der jährlichen Prüfung unterziehen. 

 

Audit und Compliance in China

 

Für die jährliche Inspektion werden folgende Unterlagen benötigt: 

  • Jahresbericht

  • Prüfbericht einer externen Wirtschaftsprüfgesellschaft

  • Vorjahresbilanz

  • Genehmigungszertifikat

  • Geschäftslizenz

  • Kapitalverifizierungsbericht

  • Geschäftsspezifische Erlaubnis oder Lizenz

  • Finanzregistrierungsformular

  • Steuerregistrierungsformular

  • Weitere von den Regierungsinstanzen geforderte Formulare oder Dokumentationsmaterial

 

 

 

 

Stufe 4: Gewinnrückführung

Sollten Sie beabsichtigen, einen Teil der erwirtschafteten Gewinne rückzuführen, empfiehlt es sich, die Steuerprüfung bereits frühzeitig abzuschließen, damit auch für die Beteiligungsgesellschaften in China ausreichend Zeit bleibt, die Erklärung zur Körperschaftsteuer vollständig und fristwahrend bis zum 31. Mai einzureichen. Bei Bedarf kann das Einreichen weiterer Unterlagen erforderlich sein.

In Shanghai, beispielsweise, müssen Betriebe, die einen Teil ihrer Gewinne an eine andere Firma abführen, nach Abgabe der Steuererklärung einen „Letter of Notice for Profit Distribution of Domestic Enterprise” bei der örtlichen Steuerbehörde beantragen, der wiederum der Steuererklärung der Empfängerfirma beizulegen ist.

Bis vor Kurzem durften Banken Auslandsüberweisungen, deren Betrag USD 30.000 übersteigt, nur ausführen, wenn zuvor eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgezeigt wurde, die die gesetzeskonforme Abgeltung von Steuerverpflichtungen bescheinigt. Diese Regelung wurde mit der Bekanntmachung Nr. 40 der SAFE vom Juli 2013 (Announcement on Issues Concerning Tax Filings for Outbound ) allerdings abgeschafft.

 

Stattdessen sind Personen und Körperschaften, die Auslandsüberweisungen in Höhe von mehr als USD 50.000 veranlassen möchten, verpflichtet, eine entsprechende Eintragung bei der zuständigen Niederlassung der staatlichen Steuerbehörde vornehmen zu lassen. Dies gilt auch für ausländische Investoren, die beabsichtigen mehr als USD 50.000 ihres in China erwirtschafteten Gewinns, in China zu reinvestieren.

Seit den Änderungen müssen Firmen kein zusätzliches Zertifikat mehr beantragen, sondern lediglich ein Formular für die Eintragung ausfüllen und gültige Verträge oder entsprechende Transaktionsunterlagen bei der Steuerbehörde vorlegen, um Auslandszahlungen veranlassen zu können. Sobald die Behörde die Eintragung beglaubigt hat, können Firmen diese zusammen mit den entsprechenden Transaktionsunterlagen bei der Bank hinterlegen und Auslandszahlungen vornehmen. Gemäß den „Guidelines for the Administration of Foreign Exchange under Service Trade“ und weiterführenden Erläuterungen (Huifa [2013] No. 30, Guidelines), die zusammen mit der Bekanntmachung Nr. 40 veröffentlicht wurden, sind die folgenden Dokumente bei der Bank einzureichen:

  • Jahresfinanzbericht, ausgestellt von einer amtlich zertifizierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

  • Vorstandsbeschluss über die Gewinnverteilung+

  • Aktuellster Kapitalverifizierungsbericht des Antragstellers

 

Die Beglaubigung der Dokumente und Steuerbescheide wird innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der erforderlichen Unterlagen von der staatlichen Steuerbüro ausgestellt. Dem Steuerbüro in Peking zufolge soll durch die Änderungen nach Bekanntmachung Nr. 40 lediglich die Zahlungsabwicklung von Auslandstransaktionen beschleunigt werden; sie hat jedoch keine Auswirkungen auf die Quellensteuer.

Sollte bei einer Prüfung festgestellt werden, dass die betreffende Person oder Körperschaft ihren Steuerverpflichtungen bislang nicht nachgekommen ist, stehen Strafzahlungen in Höhe von 50 Prozent bis 500 Prozent der offenen Steuerforderungen zu erwarten.

Für Beträge, die unterhalb der Grenze von USD 50.000 liegen, besteht für inländische Banken keine gesetzliche Prüfpflicht. Im Ausnahmefall, beispielsweise, wenn die Herkunft der Mittel unklar ist, ist die Bank berechtigt, die Einreichung der entsprechenden Dokumente zur Gewinnrückführung anzufordern. Sowohl die Bekanntmachung Nr. 40 und die Regelungen sind am 1. September 2013 in Kraft getreten.

Sobald die Freigabe der jeweiligen Bank vorliegt, kann das Geld zum tagesaktuellen Kurs der People’s Bank of China in andere Devisen getauscht werden und direkt vom Geschäftskonto auf ein Auslandskonto überwiesen werden.

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Fabian Knopf, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates Fabian.Knopf@dezshira.com

Silke Neugebohrn, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates Silke.Neugebohrn@dezshira.com

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