Auflösung einer Repräsentanz in China
Für ausländische Unternehmen die beabsichtigen in den chinesischen Markt zu expandieren, ist eine Repräsentanz (RO) oft der einfachste Eintrittsmodus, da hierbei keine Notwendigkeit für eingetragenes Kapital besteht.
Allerdings sollten Investoren beachten, dass die Auflösung einer Repräsentanz in China mitunter zeitaufwändiger und komplexer sein kann, als die eigentliche Gründung. In diesem Artikel wird der komplette Prozess der Auflösung einer Repräsentanz im Detail beschrieben und ein strategischer Leitfaden für die praktische Durchführung vermittelt.
Gemäß den 2013 vom Staatsrat revidierten „Administrative Regulations on the Registration of Permanent Representative Offices of Foreign Enterprises” muss ein ausländisches Unternehmen sich für die Geschäftsauflösung bei allen relevanten Zulassungsbehörden innerhalb von 60 Tagen nach dem Eintreten einer der unten aufgeführten Geschehnisse melden:
- Das ausländische Unternehmen schließt die Repräsentanz;
- Die Repräsentanz führt nach Ablauf der Konzessionsdauer keine Geschäftsaktivitäten mehr durch;
- Das ausländische Unternehmen beendet seine Geschäftstätigkeit;
- Die Repräsentanz ist im Einklang mit rechtlichen Bestimmungen gezwungen, seine Geschäftstätigkeit einzustellen.
Der Ablauf der Abmeldung umfasst folgende Schritte:
Schritt 1 – Im Vorfeld der Abmeldung der Repräsentanz muss das Unternehmen zwecks Steuerprüfung und Abmeldung an das Steueramt wenden. Das Unternehmen sollte einen mit der Unterschrift und dem Siegel des Vorstandsvorsitzenden versehenen Vorstandsbeschluss sowie einen vom Chefrepräsentanten unterschriebenen Abmeldungsantrag beim Steueramt einreichen. Dazu wird folgendes benötigt:
- Antragsformular
- Registrierungszertifikat
- Nachweis über Änderungen in der Registrierung
- Von den Steuerbehörden ausgestellte Steuerregistrierungszertifikate im Original (z.B. Original und Kopien der Steuerregistrierungszertifikate)
- Andere relevante Dokumente
Schritt 2 – Das Unternehmen muss sich auch bei anderen Ministerien und Behörden abmelden, einschließlich der Staatlichen Devisenverwaltung (SAFE), den Zollbehörden, der Staatlichen Verwaltung für Industrie und Handel (SAIC), dem Quality and Technical Supervision Bureau sowie dem Statistikamt. Dazu wird folgendes benötigt:
- Ein schriftliches Formular für die Abmeldung der Registrierung der Repräsentanz;
- Ein aus Schritt 1 erwirktes Abmeldungszertifikat des Steueramtes;
- Ein von der Zollbehörde und SAFE ausgestelltes Zertifikat mit dem Nachweisen, dass alle relevanten Angelegenheiten erledigt wurden;
- Andere relevante Nachweise, die von der SAIC verlangt werden.
Nach Angaben der SAIC wird der Abmeldeantrag innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang bearbeitet. Nach erfolgreicher Annahme erhält das Unternehmen die sog. „Notice of Deregistration“ und alle bisherigen Anmeldebescheinigungen werden aufgelöst.
Schritt 3 – Das Unternehmen sollte seine Konten schließen
Die für die Abmeldung notwendige Gesamtzeit variiert je nach Region zwischen sechs Monaten und zwei Jahren (oder mehr).
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