Wie man eine langfristige Arbeitserlaubnis in China beantragt
Visa und die dazugehörigen Arbeitsgenehmigungen führen in China unter Expats zu vielen Diskussionen. Regionale Unterschiede und häufig wechselnde Bestimmungen sind die häufigsten Ursachen dafür.
Einige Städte haben kürzlich ihre Grundsätze bezgl. der Arbeitserlaubnis geändert – inzwischen werden Aufenthaltserlaubnisse mit einer Gültigkeit von mehr als einem Jahr gewährt. Obwohl gemäß dem chinesischem Recht die maximale Gültigkeit für eine Arbeitserlaubnis fünf Jahre beträgt, wird diese in der Praxis nur sehr selten bewilligt. Selbst Antragsteller, die alle Voraussetzungen dafür erfüllen erhalten meistens eine Arbeitserlaubnis von zwei oder drei Jahren.
Beijing
Das Arbeitsamt in Peking gewährt jetzt eine Arbeitserlaubnis mit einer Gültigkeit von bis zu drei Jahren für jeden Arbeitnehmer, der in einem ausländischen Unternehmen arbeitet. Dabei ist es irrelevant, ob das Unternehmen ein Joint Venture ist, oder ein Unternehmen, das sich vollständig in ausländischem Eigentum befindet (WFOE).
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Beim Ausfüllen des Antrages für die Arbeitserlaubnis kann der Antragsteller die gewünschte Gültigkeitslänge der Erlaubnis auswählen. Wenn die Laufzeit des Arbeitsvertrages, die Gültigkeit des Reisepasses sowie der Geschäftslizenz des Arbeitgebers diesen Zeitraum entsprechen, wird eine zwei- oder dreijährige Erlaubnis in der Regel gewährt. Peking bietet diese Art der Arbeitserlaubnis sowohl für Erneuerungen als auch für Erstantragsteller an.
Zusammen mit dem Antrag muss der Antragsteller Kopien der Geschäftslizenz des Unternehmens, des Arbeitsvertrages und des Reisepasses einreichen.
Shanghai, Guangzhou und Shenzhen
Arbeitserlaubnisse für mehrere Jahre werden in anderen Tier 1 Städten viel seltener bewilligt. Wie auch in Peking, müssen der Reisepass des Antragstellers, der Arbeitsvertrag und die Geschäftslizenz dem beantragtenZeitraum entsprechen. Zusätzlich müssen die Unternehmen ein eingetragenes Kapital von über USD 3 Mio. (EUR 2,6 Mio.) haben, um einen Anspruch auf eine längere Arbeitserlaubnis zu haben.
DAZU: Dienstleistungen im Rahmen des Personalwesens
Das einzige Personal, dass in dem Unternehmen diese Erlaubnis erhalten kann, sind die direkten Investoren, der gesetzliche Vertreter, Positionen, die denen des Abteilungsleiters oder des Geschäftsführers entsprechen, sowie Angestellte, die als ausländische Experten angesehen werden. Erstanträge werden nicht mehr zugelassen, nur Verlängerungen.
Foshan, Zhongshan und Dongguan
Tier 2 und Tier 3 Städe in Süd-China gewähren gelegentlich Arbeitserlaubnisse für mehrere Jahre. Foshan gewährt diese für Geschäftsführer, Direktoren und gesetzliche Vertreter. Unternehmen, die über RMB 10 Mio. (EUR 1,4 Mio.) Steuern zahlen müssen, dürfen sogar längere Arbeitserlaubnisse für ihre Arbeitnehmer beantragen. Die Regelungen sind sowohl für Erstanträge als auch Verlängerungen gültig. Zhongshan gewährt nur eine Erlaubnis von zwei Jahren für den gesetzlichen Vertreter des Unternehmens. Dongguan hat keine Anforderungen für eine Arbeitserlaubnis über mehrere Jahre bekannt gegeben, in der Praxis ist es jedoch so, dass der gesetzliche Vertreter und der Geschäftsführer des Unternehmens, mit einem eingetragenen Kapital von über USD 1 Mio.(ca. EUR 877.000), diese beantragen können. Außerdem muss der Antragsteller aus einem „Industrieland“ stammen.
Aufenthaltsgenehmigung (Residence Permit)
Obwohl einige Städte ihre Anforderungen für Arbeitserlaubnisse entschärft haben, ist es wichtig zu erwähnen, dass ausländische Arbeitnehmer auch eine Aufenthaltsgenehmigung besitzen müssen, um in China bleiben zu dürfen. Diese werden durch das Büro für öffentliche Sicherheit (PSB – Public Security Bureau) erteilt, wobei bis jetzt noch keine Aufenthaltsgenehmigung für mehrere Jahre eingeführt wurde. Trotz einer zwei- oder dreijährigen Arbeitserlaubnis, müssen Ausländer ihre Aufenthaltsgenehmigung jedes Jahr erneuern lassen.
Sino HR Conference – 4. Deutsch-Chinesische Personalkonferenz
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In Frankfurt am Main treffen die Teilnehmer im Rahmen der Konferenz auf versierte Referenten aus China und der EU, die über aktuellen Themen sprechen und Ihre Erfahrungen berichten.
Das Konferenzprogramm können Sie aus der Agenda 2015 entnehmen.
Bei Fragen zu Wirtschaftsthemen, Steuern, Buchhaltung und Unternehmensgründungen in Asien kontaktieren Sie bitte: Fabian Knopf, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates Fabian.Knopf@dezshira.com Silke Neugebohrn, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates Silke.Neugebohrn@dezshira.com Für weitere Information oder um mit Dezan Shira & Associates in Kontakt zu treten, senden bitte Sie eine Email an germandesk@dezshira.com oder besuchen Sie uns auf www.dezshira.com/de, wo Sie unsere Unternehmensbroschüre herunterladen können. Bleiben Sie auf dem Laufenden über die aktuellsten Wirtschafts- und Investitionstrends in Asien durch unseren Newsletter. Folgen Sie uns auf Twitter!
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