Wichtige Mitteilung zur Mehrwertsteuer für in China ansässige SMEs bezüglich der Freigrenze
15. Februar – Die Staatliche Steuerbehörde Chinas hat die Situation für kleine Steuerzahler klargestellt, deren Umsatz die Freigrenze für kleine Steuerzahler überschreitet.
In Guoshuihan [2010] No. 35, welches Ende Januar veröffentlicht wurde, wird klargestellt, dass die lokalen Steuerbehörden ab 30. Juni 2010 alle kleinen Steuerzahler, deren Einkommen die Freigrenze überschreitet, als normale Steuerzahler zu behandeln haben. Das Rundschreiben weißt ebenfalls darauf hin, dass kleine Steuerzahler diesen Wechsel anerkennen müssen, obwohl sie dadurch keine Mehrwertsteuerrechnungen einreichen können, bis die Staatliche Steuerbehörde ihre Daten auf den neuesten Stand gebracht hat. Dieser Aspekt spielt für kleine Steuerzahler (produzierende Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als RMB 500.000 (ca. Euro 53.700) sowie Einzel- und Großhändler mit einem Umsatz von weniger als RMB 800.000 (ca. Euro 85.920)) eine große Rolle, da sie im Moment einem Mehrwertsteuersatz von 3 Prozent anstatt des normalen Satzes von 17 Prozent unterliegen.
Das bedeutet, dass sich kleine Steuerzahler, deren Umsatz höher ist als die beschriebenen Freigrenzen, bis Ende Juni als normale Steuerzahler anmelden müssen. Anderenfalls müssen sie die vollen 17 Prozent Mehrwertsteuer bezahlen, da sie keine Mehrwertsteuerrechnungen ausstellen und keine Vorsteuer einfordern können.
Es ist von großer Bedeutung für Unternehmen, die den Status kleine Steuerzahler haben, sich unverzüglich bei der lokalen Steuerbehörde als normaler Steuerzahler einzutragen, falls der Umsatz die oben genannten Freigrenzen überschreitet.
Bei Fragen zu Wirtschaftsthemen, Steuern, Buchhaltung und Unternehmensgründungen in China kontaktieren Sie bitte Herrn Richard Hoffmann (Richard.Hoffmann@dezshira.com), oder Herrn Olaf Griese (Olaf.Griese@dezshira.com) von der Beratungsfirma Dezan Shira & Associates.
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