Wann werden gemeinnützige Organisationen von den Steuern befreit?
9. Dezember – Das chinesische Finanzministerium und die chinesische Steuerbehörde hat ein Rundschreiben erlassen, welches die Anforderungen an gemeinnützige Organisationen erklärt, die diese Organisationen erfüllen müssen, um von den Steuern befreit zu werden.
Gemeinnützige Organisationen werden für fünf Jahre von den Steuern befreit. Nach dieser Periode müssen sie sich erneut um eine Steuerbefreiung bewerben. Dies muss mindestens drei Monate vor Ablauf des bisherigen Steuerbefreiungsbescheids geschehen. Organisationen, die diese Frist verpassen, verlieren ihren Anspruch.
Die gesetzlichen Bestimmungen geben folgende Bedingungen an, die erfüllt werden müssen, um sich für eine Steuerbefreiung zu qualifizieren:
1, Sie müssen legale Nichtregierungsorganisationen, Stiftungen, private Vereine, oder religiöse Institutionen sein, welche sich bei der Regierung registriert haben. Andere Organisationen müssen vom Finanzministerium und der Steuerbehörde anerkannt werden.
2. Die Organisationen müssen sich dem öffentlichen Gemeinwohl, oder sonstigen nicht-Gewinn-Aktivitäten widmen.
3. Neben (angemessenen) Ausgaben für die Verwaltung der Organisation müssen alle Einkommen vollständig für das öffentliche Interesse, oder sonstige nicht-Gewinn-Aktivitäten verwendet werden, welche in den Grundsätzen der Organisation genannt sind.
4. Das Vermögen und seine Erträge darf nicht ausgeschüttet werden. Ausgenommen sind angemessene Mitarbeitergehälter.
5. Das restliche Vermögen der Organisation ist in Übereinstimmung mit der Satzung der Organisation für das öffentliche Gemeinwohl zu verwenden, oder an andere Organisationen zu spenden, die, einem gleichen Zweck gewidmet sind, bis das Vermögen vollständig verbraucht ist. Eine Spende muss öffentlich bekannt gemacht werden.
6. Die Spender/ Stifter dürfen sich keinerlei Besitzrechte an den Vermögensgegenständen zurückbehalten, die sie in der Organisation gespendet /gestiftet haben. Als Spender/ Stifter wird in diesem Kontext eine rechtliche Einheit, ein Bürger oder eine Organisation verstanden. Ausgenommen ist die Regierung auf all ihren Stufen und Abteilungen.
7. Die Gehälter der Mitarbeiter sollen in einem festen Rahmen liegen, die Vermögenswerte der Organisation sollen nicht im Geheimen verteilt werden. Das Durchschnittsgehalt der Mitarbeiter soll nicht mehr als das zweifache Gehalt (gemessen am vorangegangen Jahr) im jeweiligen Steuerbezirk betragen. Die Sozialleistungen für die Mitarbeiter sollen sich nach den jeweiligen staatlichen Bestimmungen richten.
8. Die Untersuchungsergebnisse der Vorjahresuntersuchung von Nichtregierungsorganisationen, Stiftungen und nichtgewinnorientierten Unternehmen müssen ohne Beanstandungen abgeschlossen worden sein. Dies gilt natürlich nicht für solche Organisationen, die während des laufenden Jahres gegründet wurden.
9. Die zu versteuernden Einkommen und die relevanten Kosten, Ausgaben und Verluste, sollen separat zu den steuerbefreiten Einkommen, sowie den dazu relevanten Kosten, Ausgaben und Verlusten, gerechnet werden.
Für weitere Informationen zu den Themen Steuern und Steuerbefreiung senden sie eine Email an Olaf.Griese@dezshira.com oder an Richard.Hoffmann@dezshira.com
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