Vorsteuerabzüge der Mehrwertsteuer bei Fond Projekten

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27. August – Die Staatliche Steuerbehörde hat kürzlich eine Mitteilung zu Vorsteuerabzügen der Mehrwertsteuer bei der Finanzierung von Fondprojekten veröffentlicht.

Die Mitteilung vom 09. August gibt bekannt, dass Rechnungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und andere absetzbare Dokumente für Steuerabschläge im Rahmen der Vorschriften für die Mehrwertsteuer genutzt werden können, falls diese Dokumente während der Bauphase eines mit Treuhandkapital finanzierten Projekts erworben wurden.

Die Planung für Projekte, die mit Stiftungskapital finanziert werden, übernimmt, mit Zustimmung der Stifter, die Unternehmerseite. Bei solchen Projekten ist die Stifterseite für die Geldbeschaffung und die Schaffung einer Stiftungsstruktur zuständig, während die Unternehmerseite das operative Geschäft wie zum Beispiel den Bau vornimmt. Sobald das Projekt abgeschlossen ist, gehören die Vermögenswerte der Unternehmerseite.

Der Mitteilung zu Folge ist es erlaubt, Vorsteuern, die nicht bis zum 01. Oktober abgesetzt wurden, weiterhin abzusetzen. Vorsteuern, die bereits abgesetzt wurden, dürfen nicht zur Übertragung von Vorsteuern genutzt werden.



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