Steuervorteile durch den Wechsel von Repräsentanz (RO) zur WFOE

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Company-ChopEs gibt viele Gründe, weshalb die Gründung einer Repräsentanz (Representative Office – RO) in China für ein Unternehmen von Vorteil ist – das unkomplizierte Registrierungsverfahren und die damit verbundenen geringen Kosten sind nur einige davon. Wenn Unternehmen den chinesischen Markt austesten wollen oder nur einen Außenposten gründen, der zur Recherche oder Unterstützung der Tätigkeiten dient, dann ist ein RO der optimale Weg für den Einstieg.

Es gibt sicherlich einige Arten ein RO effektiv zu nutzen, aber sobald das Unternehmen an den Punkt gelangt, wo eine Expansion unausweichlich wird, oder aber die Kosten zu hoch werden, wird es über den Handlungsspielraum eines RO hinauswachsen und ab diesem Punkt ist ein RO nicht mehr kosteneffizient. Man muss im Hinterkopf behalten, wie die Besteuerung eines RO funktioniert. ROs werden nach Ausgaben besteuert, welche ziemlich beachtlich sein können, wenn man Miete, Gehälter und andere variable Kosten berücksichtigt.

ROs in China sind sehr beschränkt: so können sie keinerlei gewinnbringende Aktivitäten durchführen oder Rechnungen ausstellen. Das hat einen nachteiligen Effekt bei der Besteuerung eines RO, welches in einem Effektivsatz von etwa 12 % auf dessen Ausgaben resultiert. Es gibt keinen Weg dies zu ändern, Die Effektivsteuer bleibt bestehen und es gibt keine Größenvorteile und Effizienz im Konzept eines RO. Werden die Kosten durch die Einnahmen, die das RO außerhalb Chinas erreicht, gerechtfertigt? Welche Möglichkeiten gibt es für Unternehmen?

Eine der gängigsten Option für Unternehmen die bereits als RO registriert sind, ist dieses in ein WFOE (Wholly Foreign Owned Enterprise) umzuwandeln. Einer der Hauptunterschiede zwischen diesen beiden Rechtsformen ist, dass die WFOE eine (vom Mutterunternehmen) getrennte rechtliche Einheit unter dem chinesischen Recht ist, während das RO dies nicht ist. Es wird lediglich als eine Verlängerung des ausländischen Unternehmens angesehen. Genaugenommen ist der Prozess keine „Konvertierung“, da das RO vollständig aufgelöst und das WFOE komplett gegründet werden muss. Trotzdem müssen diese Schritte nicht aufeinanderfolgend getätigt werden, so können Verzögerungen ausgeglichen werden – es ist möglich, das RO erst nach erfolgreicher Gründung des WFOEs aufzulösen.

Da die Kosten des RO mit ca. 12 % besteuert werden, kann es teuer werden, ein RO in China zu nutzen um Gelder einzuschleusen um Betriebskosten zu decken. Es empfiehlt sich daher, die Finanzierung von Tätigkeiten in China durch ein WFOE durchzuführen, da oft ein niedrigerer Effektivsteuersatz erreicht werden kann. Das WFOE kann Aufwendungen von Umsätzen absetzen, die aus Geschäftstätigkeiten in dessen Geschäftsumfang von Dienstleistungen, Warenhandel bis zur Herstellung von Produkten generiert wurden.

Die erreichten Steuerersparnisse durch die Anwendung eines Dienstleistungsvertrags zwischen dem WFOE und der Hauptzentrale, würde auf dem Unterschied des geschätzten Gewinnmargensatz zwischen den zwei Formen basieren. Das RO hat eine relativ starre Gewinnmarge von 15 %, während das WFOE mit 10 % auf den tatsächlichen Gewinn der Transaktion besteuert wird.

Selbstverständlich sind mit der Gründung eines solchen Dienstleistungsvertragsmechanismus Ausgaben verbunden, aber diesen können ausgeglichen werden und am Ende würden die Steuerersparnisse überwiegen. Ein aktives Handelsunternehmen könnte eine größere Flexibilität bei der Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben bieten, um so die Körperschaftsteuer zu minimieren, während das RO in diesem Aspekt weiterhin starr wäre.

ROs können sich nicht entwickeln und expandieren um steueroptimierter zu werden und auf lange Zeit gesehen, Geld zu sparen. Eine WFOE hingegen kann dies und hat überdies Zugang zu viel mehr Geschäftsmöglichkeiten. Wenn das Unternehmen zudem in den aktiven Handel expandieren möchte, so kann die Dienstleistungs-WFOE den Geschäftsumfang auf Handel erweitern, um diesen einzuschließen.

Wenn das WFOE eine Dienstleistung an ein Unternehmen in Übersee leistet, so fällt dies unter den Umfang „logistische Unterstützungsleistungen“ (logistics auxiliary services) und „allgemeine Offshore Outsourcing Dienstleistungen“ (general offshore outsourcing services).

Das Unternehmen kann einen Antrag auf Umsatzsteuerbefreiung einreichen – die für die Geschäftsjahre 2014-2018 gilt. Verbunden mit der niedrigen Steuer auf Gewinne, kann eine signifikante Summe an Ersparnissen für das Unternehmen darstellen. Basierend auf den Kalkulationen von Dezan Shira & Associates und der Berücksichtigung verschiedener Faktoren, kann ein Unternehmen mit jährlich hohen Ausgaben, die durch die Geschäftsform des ROs entstehen jedes Jahr ein Minimum von 12 % seiner Steuern einsparen.

 

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