Steuervergünstigungen im Umweltsektor – Dreijährige Befreiung von Köperschaftsteuer (CIT) + drei Jahre halbierte CIT
28. Juni – Umsatz, der bei Projekten zum Sparen von Energie und Wasser, zum Umweltschutz oder bei Projekten zum Etablieren von Emissionshandelssystemen erzielt wird, qualifiziert sich für eine Förderung durch dreijährige Befreiung von der Körperschaftsteuer (CIT) und einer im Anschluß dreijährigen CIT zu nur 50 Prozent des Normalsatzes. Projekte, die sich dafür qualifizieren können auch die technologische Aufrüstung zur Einsparung von Energie, sowie zur Emissionsreduktion, die vollständige Ausbeutung und Nutzung von Methan, genauso wie die Schmutzwasseraufbereitung, Müllentsorgung und Meerwasserentsalzung im öffentlichen Sektor sein. Infrage kommen für diese Steuervergünstigungen auch Investitionen in Infrastrukturprojekte und die Durchführung derselben. Diese Projekte müssen maßgeblich von der Regierung unterstützt werden, zum Beispiel Energie- und Wasserkonservierungsprojekte.
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