Steuerplanung bei Unternehmungsgründung in China
Bei der Gründung eines Unternehmens in China, entstehen bereits vor Unternehmensgründung Kosten durch Steuern. Die Frage, die dann auftritt ist, ob Teile der Kosten vom Steuerbescheid des Unternehmens abgeschrieben werden können. Dies wird insbesondere dann relevant, wenn eine größere Investition getätigt wird. Beispiele sind die Errichtung einer Fabrik oder der Erwerb von Maschinen, wobei Kosten entstehen, bevor das Unternehmen sich selbst tragen kann.
An dieser Stelle ist es wichtig anzumerken, dass Repräsentanzen (Representatives Offices – RO) nach ihren Ausgaben besteuert werden. Es ist deshalb im Interesse des Investors die Ausgaben eines RO minimal zu halten. Aus diesem Grund ist es ratsam, die Aufwendungen, die vor der Gründung des RO anfallen, dem Hauptsitz zuzuweisen.
Um mehr über die Steuerpflicht von ROs zu erfahren, schlagen Sie bitte in unseren englischen Business Guide „Tax, Accounting and Audit in China 2015“ nach.
Ein ausländisch investiertes Unternehmen (Foreign Invested Entity – FIE), das als unabhängige Rechtsperson in China registriert ist, wird nach dessen Einkommen und Umsätzen besteuert und kann Ausgaben von der chinesischen Steuer absetzen. Da Aufwendungen vor der Unternehmensgründung per Definition entstanden sind, bevor das FIE formell existierte, können nur einige dieser Aufwendungen durch das FIE übernommen werden.
Alle Aufwendungen die vor der formellen Gründung entstanden sind, werden als vorbetriebliche Kosten (oder 开办费) bezeichnet und können dem FIE zugewiesen sowie abgeschrieben werden. Der zentrale Punkt bei der Definition der vorbetrieblichen Kosten ist der Zeitpunkt der Entstehung. In der Praxis kann dies frühestens entweder das Gründungsdatum auf der Geschäftslizenz oder der Tag an dem der Investor die Bestätigung des Unternehmensnamen von der Verwaltung für Industrie und Handel (Administration for Industry and Commerce – AIC) erhält sein.
Die meisten Kosten die in diesem Zeitraum entstehen, wie Gehälter, Schulungen, Druckkosten, Transportgebühren, Registrierungsgebühren und Erwerb von Produkten die nicht als feste Anlagen angesehen werden, können abgesetzt werden, wenn eine gültige Rechnung vorgelegt werden kann. Einige der Werbungs- und geschäftsbezogenen Spesen (Geschäftsessen, Geschenke, Baijiu, usw.) können bis zu 60 % dem FIE zugeordnet werden.
Es ist oft schwer vorherzusagen, was das Gründungsdatum eines Unternehmens sein wird. Das hängt größtenteils davon ab, wie der Gründungsprozess durchgeführt wird. Dennoch je aufmerksamer der Investor die Gründung vollzieht, desto mehr Kontrolle hat er über den Prozess.
Bevor ein Unternehmen gegründet ist, kann der Investor ein temporäres Bankkonto in China eröffnen. Der Investor überweist einen Betrag in Fremdwährung auf das Konto und verwendet diese Gelder für die vorbetrieblichen und anderen Aufwendungen. Nachdem das Unternehmen gegründet ist, ist es notwendig ein Kapitalkonto zu eröffnen. Die Gelder von dem Übergangskonto können dann auf dieses Konto überwiesen werden.
In der Praxis ist die einzige Aufwendung die sogar noch vor der vorbetrieblichen Kostenperiode entsteht, die Büromiete. Zuweisung zum FIE ist gestattet, da die Anmietung eines Büros ein geforderter Schritt im Verfahren der Unternehmensgründung ist.
Der Endpunkt der vorbetrieblichen Kostenperiode ist, sobald das Unternehmen seine erste Rechnung ausstellt oder seinen ersten Umsatz generiert.
Besonders Produktionsunternehmen, welche oft eine lange vorbetrieblichen Kostenperiode haben, sollten sorgfältige Überlegungen anstellen, wann deren vorbetrieblicher Zeitraum endet. Diese Unternehmen müssen insbesondere bedenken, dass die entstandenen Kosten als Verlust über die nächsten fünf Jahre vorgetragen werden können.
Bei Fragen zu Wirtschaftsthemen, Steuern, Buchhaltung und Unternehmensgründungen in Asien kontaktieren Sie bitte: Fabian Knopf, Senior Associate, Head of German Desk, Dezan Shira & Associates Fabian.Knopf@dezshira.com Für weitere Information oder um mit Dezan Shira & Associates in Kontakt zu treten, senden Folgen Sie uns auf Twitter und besuchen Sie unser Facebook!
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