Staatliche Steuerbehörde (SAT) gibt Antwort auf spezifische Fragen zur Körperschaftsteuer (CIT)
12. Mai – Die Staatliche Steuerbehörde (SAT) hat Vorschriften erlassen, die sich mit der steuerlichen Behandlung bei denjenigen Unternehmen befassen, die spezifische Umstände erfüllen. Diese Ausarbeitungen folgten auf die Veröffentlichung des „Körperschaftsteuergesetzes (CIT Law)“ im Jahr 2008. Auf dieser Basis beruht die kürzlich veröffentlichte Mitteilung (SAT Announcement [2011] Nr. 29), die den in Betracht kommenden Unternehmen erläutert, was sie während der Bearbeitung ihrer CIT-Erklärung zu beachten haben.
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