Shanghais Regierung erhebt lokalen Zuschlag für Bildung

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 23. Februar – Ein Rundschreiben der Shanghaier Lokalregierung verkündet, dass die Unternehmen (auch ausländisch investierte Unternehmen; FIEs) mit dem Beginn diesen Jahres einen Zuschlag auf Bildung zahlen müssen. Diese Maßnahme tritt in Kraft, nachdem die chinesische Regierung seit Anfang Dezember letzten Jahres damit begonnen hat, bei allen FIEs eine Stadtbausteuer (Urban Construction Tax; UCT) und einen Zuschlag auf Bildung zu erheben. Der Zuschlag auf Bildung wird auf einen Anteil von 3 Prozent an der Umsatzsteuer des betroffenen Unternehmens festgesetzt.  

In dem „Rundschreiben über die Erhebung des Zuschlags für Bildung in Shanghai (hufafa [2011] Nr. 2)” wurde am 21. Januar verkündet, dass neben dem landesweiten Zuschlags auf Bildung, Unternehmen und Einzelpersonen in Shanghai (FIEs und ausschließlich investierte Unternehmen (WFOEs) eingeschlossen) dazu verpflichtet sind, einen Abschlag von 2 Prozent zu zahlen, der auf der Mehrwertsteuer (VAT), Verbrauchsteuer (CT) und Gewerbesteuer (BT) des Unternehmens basiert und innerhalb Shanghais zu entrichten ist. Diese Maßnahme trat zu Beginn des Jahres in Kraft.    

Das Rundschreiben berechtigt die lokale Steuerbehörde den Zuschlag auf Bildung vor Ort einzutreiben und stellt zudem klar, dass einheitliche Steuerbescheinigungen, die von der Steuerbehörde gedruckt werden, während der Erhebung und Sammlung des Bildungszuschlags genutzt werden.   

Bei Fragen zu Wirtschaftsthemen, Steuern, Buchhaltung und Unternehmensgründungen in China kontaktieren Sie bitte Herrn Richard Hoffmann (Richard.Hoffmann@dezshira.com), Herrn Olaf Griese (Olaf.Griese@dezshira.com), oder Herrn Fabian Knopf (Fabian.Knopf@dezshira.com) von dem Beratungsunternehmen Dezan Shira & Associates.