Schlüsselaspekte der Gründung ausländisch investierter Unternehmen in China
In diesem China Briefing Exklusivinterview spricht Jenny Liao (Dezan Shira & Associates) über Schlüsselaspekte zur Unternehmensgründung ausländisch investierter Unternehmen (FIE), einschließlich den Kapitalvoraussetzungen, der Wichtigkeit interner Kontrollen und Strategien zur Rückführung von Dividenden.
Was sind die wichtigsten Überlegungen bei einer Unternehmensgründung in China?
Ein Schlüsselfaktor für ein neugegründetes Unternehmen ist die genaue Einschätzung des eigenen Kapitalbedarfs. Ein WFOE sollte in der Lage sein sämtliche vorher anfallenden Betriebskosten für den Zeitraum eines Jahres mit seinem Eigenvermögen decken zu können, bis zu dem Zeitpunkt ab dem das Unternehmen in der Lage ist, sich mit seinen selbsterzielten Gewinnen abzusichern.
Wenn ein FIE nicht über ausreichendes Kapital verfügt um seine eigene Inbetriebnahme abzusichern, dann führt dies unweigerlich zu Problemen, zusätzliches Kapital zu erhalten, auf Grund der strengen chinesischen Devisenbestimmungen für den Kapitalverkehr. FIEs, die über den erlaubten Betrag hinaus Geld in ihr Unternehmen stecken möchten, können dies nur unter Absprache mit Regierungsbehörden machen und sich einem langwierigen Prozess unterziehen (zum Beispiel um ein Kapitalprüfungsbericht zur erhalten). Dabei versteht es sich von selbst, dass Verzögerungen einen negativen Einfluss auf die Geschäftstätigkeiten haben.
Mit der Verkündung des Gesellschaftsrechts Ende 2013, wurden die Voraussetzungen über die Höhe des Startkapitals für die Unternehmensgründung verabschiedet. Die durch das Gesetz eingeführten Änderungen haben jedoch eine größere Auswirkung auf inländische Unternehmen, denn es erlaubt ihnen jeden beliebigen Kapitalbetrag bestimmen zu können, solange dieser von der AIC genehmigt wurde. Da die Devisenbestimmungen bisher nicht überarbeitet wurden, ist für FIEs eine Überprüfung und Genehmigung für eine Kapitalerhöhung nach wie vor notwendig.
Was sind die wichtigsten Fragen zur internen Kontrolle, die sich ausländisches Unternehmen (FIE) in China stellen müssen?
Viele ausländische SMEs benötigen die Unterstützung der internen Verwaltung. Bei der Gründung eines Unternehmens in China entsenden diese nur einen einzigen ausländischen Angestellten aus Hauptsitz nach China. Finanzabteilungen in China nehmen in der Regel zwei Rollen ein. Den des Kassierers und des Buchhalters. Das jedoch der CFO im Ausland verbleibt um vom Hauptsitz aus alles zu überblicken, führt zu einer nur mangelhaften Kontrolle und zur Anwendung fraglicher Methoden. Daher ist die Beauftragung einer professionellen Firma notwendig, um Hilfe bei der Bewältigung der Buchhaltung und von Steuerangelegenheiten sowie der Erteilung von Ratschlag bezüglich der internen Finanzverwaltung und den internen Kontrollen um dadurch möglichen Verlusten vorzubeugen.
Die Bestandsverwaltung zum Beispiel wird auf Grundlage der Anzahl aller verkauften Waren berechnet, wohingegen die Bestandsführung den reinen Geldwert verwenden. Wenn daher ein außenstehendes Unternehmen ein Audit am Jahresende durchführt, werden diese gewiss eine Nichtübereinstimmung der Zahlen feststellen, was zu einer langwierigen Behebung der Situation führt. Mit diesem Problem sehen sich derzeitig viele Handelsunternehmen konfrontiert.
Vorbeugende Maßnahmen können in Form von einem guten Warenwirtschaftssystem, einschließlich einer guten Software und einem starken internen Verwaltungssystems getroffen werden.
Auf Grundlage einer gesetzlichen Anordnung der Regierung, muss sich ein FIE einem jährlichen Audit unterziehen. Wir empfehlen daher, dass sämtliche internen Kontrollen monatlich oder quartalsweise durchgeführt werden. Abhängig vom Ergebnis der Überprüfung kann nach Ablauf eines Jahres die Zahl der durchgeführten Kontrollen auf zwei pro Jahr gesenkt werden.
Eine monatliche/vierteljährliche Überprüfung beansprucht in der Regel drei bis fünf Tage. Dieser Prozess betrachtet das Unternehmen im Detail aus einer Finanz-, Unternehmens-, und Verwaltungsperspektive. Er beansprucht auf Grund seiner Komplexität wesentlich mehr Zeit als eine gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfung. Eine Durchführung erfolgt in der Regel vor Ort und bedarf von Unternehmensseite eine große Anzahl an Unterlage.
Was sollten FIEs bei der Rückführung von Dividenden in ihr Heimatland beachten?
Bei der Rückführung von Dividenden müssen sich Unternehmen unbedingt über bestehende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen China und dem Heimatland informieren, um so den Quellensteuersatz von 10 Prozent auf eventuell 8 bis 5 Prozent senken zu können.
Bei der Rückführung der Dividenden entscheiden sich viele der Unternehmen, die Gewinnrückführung selbst vorzunehmen um somit anfallende Gebühren die professionelle Firmen verlangen zu umgehen. Viele sind sich jedoch über bestehende Doppelbesteuerungsabkommen und die damit verbundenen Steuerminderung im Unklaren.
Die Beantragung für die Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung ist jedoch ein mühsamer und langwieriger Prozess. Zunächst einmal muss ein Antrag auf Steuerbegünstigung eingereicht werde. Desweiteren muss das Mutterunternehmen bestimmte Unterlagen von der Regierung des fraglichen DBA Landes erhalten. Viele Unternehmen gründen Briefkastenfirmen in Ländern die DBAs mit China haben, jedoch selbst in einem anderen Land ansässig sind (z. B. Deutschland). Da das DBA zwischen Deutschland und China keine Minderung der Quellensteuer vorsieht, wird kurzer Hand eine Niederlassung in Hong Kong eröffnet. Auf Grundlage des HK-China DBA profitieren Unternehmen vom geminderten Steuersatz von 5 Prozent. Um nachzuweisen, dass es sich bei der HK-Niederlassung nicht nur um ein Scheinunternehmen handelt, müssen chinesische Steuerbehörden über eine tatsächliche Geschäftsausübung sowie Steuerzahlung in Hong Kong informiert werden. DBA gelten nur für „echte Unternehmen“.
Erst nach dem die Jährliche Einreichung abgeschlossen ist, kann eine Dividendenzahlung vorgenommen werden. Steuerbehörden bestimmen ausgehend vom prozentualen Anteil des Nettogewinnes, wie viel ein Unternehmen zurückführen darf.
Bei Fragen zu Wirtschaftsthemen, Steuern, Buchhaltung und Unternehmensgründungen in China kontaktieren Sie bitte:
Fabian Knopf, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates
Fabian.Knopf@dezshira.com
Silke Neugebohrn, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates
Silke.Neugebohrn@dezshira.com
Für weitere Information oder um mit Dezan Shira & Associates in Kontakt zu treten, senden bitte Sie eine Email an germandesk@dezshira.com, besuchen Sie uns auf www.dezshira.com/de wo sie unsere Unternehmensbroschüre herunterladen können.
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