Schiedsgerichtbarkeit als Alternative bei Vertragsstreitigkeiten in China?
06. Februar – In China gab es in den letzten Jahren komisch anmutende Fälle von Unternehmensstreitigkeiten, zum Beispiel innerhalb eines Joint-Ventures (JV), welches auch von Ausländern investiert wurde und das mit einem kostspieligen Gerichtsverfahren endete und, zudem, in den Schlagzeilen der Zeitungen, wie das Manager-Magazin berichtete. Wie das Magazin weiter erläutert, zeigen diese Vorgänge mit „welch brutalen Geschäftsmethoden in China um Marktanteile gefochten wird“. Eine solche Erfahrung könnte ein Unternehmen vor große Probleme stellen, gerade was das Bild betrifft, das danach in der Öffentlichkeit bleibt. So etwas kann ein Unternehmen unvorbereitet treffen, aber muss ein Unternehmen unvorbereitet sein, oder gibt es eine gute Vorbereitung falls man den chinesischen Markt betreten will?
Schiedsklauseln sind oft der entscheidendste Bestandteil eines Vertrages zwischen zwei Parteien, die aus verschiedenen Ländern stammen. Deshalb sollte es zu der Sorgfaltspflicht eines jeden Unternehmens gehören, sich mit größter Genauigkeit einer solchen Klausel zu widmen und sie als Möglichkeit in Betracht zu ziehen, damit in der Zukunft Unternehmensstreitigkeiten beim Investieren im Ausland vermieden werden können.
Das Schiedsverfahren ist das wichtigste Mitglied aus der „Alternative Dispute Resolution“ (ADR) Familie. Es gibt eine Vielzahl von Gründen, ein solches Verfahren der normalen Haftung vorzuziehen. Eine richtig geführte Schiedsklausel würde die Beilegung einer Streitigkeit durch ein entscheidendes Verfahren erlauben. Zudem können sich beide Parteien auf einen Schiedsrichter, ein Land und eine Sprache einigen in der dieses Verfahren durchgeführt werden soll.
Das Bestimmen solcher Schiedsrichter hätte den Vorteil, dass Menschen aus neutralen Ländern auf dieser Position eingesetzt werden könnten, die über einschlägige Branchenkenntnisse verfügen. Bei normalen Rechtsstreitigkeiten kann man kaum über solche Auswahlmöglichkeiten verfügen. Die Schiedsgerichtbarkeit ist streng vertraulich und sie würde weit weniger kosten als ein normales Gerichtsverfahren. Das Schiedsurteil ist außerdem schwieriger anfechtbar als ein normales Urteil, das durch ein Gericht verkündet würde.
Um die Durchsetzung von Schiedsverfahren zu gewährleisten, legte man im Jahr 1958 auf der New York Convention aktzeptierte Rahmenbedingungen im „Recognition and Enforcement of Foreign Arbitral Awards“ fest, die sich mit der Anerkennung und Vollstreckung von internationalen Schiedssprüchen beschäftigen. Nach diesem Übereinkommen können die Schiedssprüche in jedem der Unterzeichner-Länder anerkannt und vollstreckt werden, durch die zuständigen Gerichte in 145 Ländern und Regionen der Welt, die daran teilnehmen.
Während sich einige Rechtsexperten stark für die Wahl einer Schlichtungsstelle außerhalb Chinas einsetzen, befürworten andere ein Schiedsverfahren in China, weil ein beschlossener Schiedsspruch dort einfacher durchzusetzen wäre. Große Unternehmen aus dem Ausland können in China Rechtsstreitigkeiten vielleicht irgendwie verkraften, kleinere Unternehmen, zum Beispiel KMUs aus dem Ausland, die mit viel Ideen, Innovationskraft und Risiko chinesischen Boden für eine Investition betreten wollen, könnten bei solch einem unsicheren rechtlichen Rahmen vor einer Investitionen im Land der Mitte zurückschrecken. Für eine weitere Modernisierung, Bereicherung und einer sich erhöhenden Wettbewerbsfähigkeit der chinesischen Wirtschaft, gerade im Lichte des angestrebten Aufstiegs in der Wertschöpfungskette, sind aber gerade diese Unternehmen für das Land vonnöten. Vetrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
Ein Ad-hoc Schiedsurteil ist nach chinesischem Recht nicht zulässig. Um Gültigkeit zu haben, muss eine Schiedsklausel eine Institution benennen, die ein mögliches Schiedsverfahren durchführen soll.
Hier ein Muster einer Schiedsklausel,wie von der „China International Economic and Trade Arbitration Commission“ (CIETAC) empfohlen:
“Alle Streitigkeiten, die sich aus einem Vetrag oder aus dem Zusammenhang mit diesem ergeben, sollten der CIETAC für ein Schiedsverfahren vorgelegt werden. In Übereinstimmung mit dessen Ordnung für Schiedsverfahren, tritt ab dem Zeitpunkt der Beantragung eines Schiedsverfahrens, diese Ordnung ein. Der Schiedsspruch ist endgültig und bindend für beide Parteien. ”
Hier der Orginalauszug aus dem Englischen:
Bei Fragen zu Wirtschaftsthemen, Steuern, Buchhaltung und Unternehmensgründungen in China kontaktieren Sie bitte Herrn Richard Hoffmann (Richard.Hoffmann@dezshira.com), Herrn Olaf Griese (Olaf.Griese@dezshira.com), oder Herrn Fabian Knopf (Fabian.Knopf@dezshira.com) von dem Beratungsunternehmen Dezan Shira & Associates.
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