SAT-Rundschreiben über den Steuerabzug der Mehrwertsteuer (VAT) bei Import
31. Mai – Die Staatliche Steuerbehörde (SAT) veröffentlichte am 12. April 2011 das Rundschreiben „Relevant Issues Regarding the Administrative Regulations on the Trial Implementation of the Comparison Prior to Deduction Policy Applicable to the Special Letter of the Customs Import Value-Added Tax (VAT) Payment (Customs’ Tax Payment Letter) in Certain Areas (Guoshuihan [2011] Nr. 196)“. Die Maßnahmen, die aus dem Schreiben hervorgehen, gelten für die Provinzen Hebei und Henan, sowie die Städte Guangzhou und Shenzhen. Es wird klargestellt, dass diese Maßnahmen gemäß der Methode „Übereinstimmung vor Steuerabzug (comparison prior to deduction)“ durchgeführt werden sollen und für Steuerabzüge bei der Import-Mehrwertsteuer (VAT) gelten.
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