Regelung zur Befreiung von Unternehmenssteuer für Finanzprodukte und Dienstleistungen

Posted by Reading Time: 2 minutes

15. Oktober – Das Finanzministerium und die nationale chinesische Steuerbehörde haben ein gemeinsames Rundschreiben [Caishui (2009) 111] herausgegeben, welches einige Regelungen zur Befreiung von der Unternehmenssteuer erläutert.

Das Rundschreiben enthält Details zur Befreiung von Unternehmenssteuer für Unternehmen von Privatpersonen, welche mit Finanzprodukten handeln, und auch einige Regelungen zur Unternehmenssteuerbefreiung, die auch Dienstleistungen, welche außerhalb Chinas erbracht wurden, betreffen.

In dem Rundschreiben wird bestätigt, dass Einnahmen aus dem Handel mit Finanzprodukten, wie zum Beispiel Devisenhandel, Wertpapier- und Terminhandel, ausgenommen Warenterminhandel, von Privatpersonen und Einzelunternehmen bis auf weiteres von der Unternehmensteuer befreit werden können.

Es wird in dem Rundschreiben auch klargestellt, dass Unternehmen, wenn sie gültige Dokumente vorweisen, bis auf weiteres von der Unternehmenssteuer auf Geschenke von Privatpersonen in Form von Immobilien und Land befreit werden können, wenn einer der folgenden Umstände zutrifft:

• Aufteilung des Vermögens bei einer Scheidung
• Geschenke an Ehepartner, Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder und Geschwister
• Geschenke an Privatpersonen, welche den Schenkenden großziehen oder unterstützen
• Erbschaft von Besitztümern durch den Begünstigten und Schenkungen aus dem Vermögensnachlass eines Verstorbenen per Gesetz oder Testament

Steuerbefreiung wird auch für Bau-, Sport- und kulturelle Dienstleistungen, welche von chinesischen Entitäten oder Privatpersonen außerhalb Chinas erbracht werden, gewährt; ausgenommen Film- und Videopräsentationen.

Durch das Rundschreiben wird auch bestätigt, dass gewisse Dienstleistungen, welche von ausländischen Entitäten oder Privatpersonen für chinesischen Entitäten oder Privatpersonen zur Gänze im Ausland erbracht werden, nicht der Unternehmenssteuer unterliegen. Es muss erst genau festgelegt werden, welche Dienstleistungen von der Steuer befreit werden. Fest steht dabei jedoch , dass Dienstleistungen aus den Bereichen Kultur und Sport (ausgenommen Rundfunk, Film und Video Vorführungen), Unterhaltung, Beherbergung, Gastronomie, Warenlager, Badewesen, Friseur Handwerk, Wäscherei, Färberei, Montieren von Bildern, Transkribieren, Gravieren, Kopieren und Verpacken dazugehören werden.

Das Rundschreiben 111 tritt rückwirkend am 1. Januar 2009 in Kraft. Unternehmenssteuer, welche vor der Bekanntmachung des Rundschreibens 111 zu viel gezahlt wurde, kann mit zukünftiger Unternehmenssteuer ausgeglichen oder rückerstattet werden.

Bei Fragen im Bezug auf Steuerrückerstattung, wenden Sie sich bitte Olaf Griese in Shanghai: Olaf.griese@dezshira.com , oder an Richard Hoffmann in Beijing: Richard.hoffmann@dezshira.com