Produzenten in China benötigen Nachweis über die Herstellung ihrer Güter
28. April – Ein Steuerzahler, der eigene Produkte oder Baudienstleistungen verkauft, muß einen Nachweis über die Herstellung seiner Güter vorweisen, um eine Doppelbesteuerung durch nationale und lokale Steuerbehörden zu vermeiden. Das besagt eine Mitteilung der Staatlichen Steuerbehörde (SAT), die vor kurzem veröffentlicht wurde.
Die vom SAT veröffentlichte Mitteilung [2011] Nr. 23 vom 25. März legt fest, dass die Steuerbehörden getrennt, auf Grundlage der verkauften Produkte die Steuerpflicht bei der Mehrwertsteuer (VAT) und auf Basis des Umsatzes bei Baudienstleistungen die Steuerpflicht bei der Gewerbesteuer (BT) berechnen sollen, wenn der Steuerzahler eigene Produkte und eigene Baudienstleistungen zur selben Zeit verkauft und diese Verkäufe als gemischte Verkäufe in seinen Büchern vermerkt.
In China erhebt das nationale Steuerbüro VAT, die auf Basis der verkauften Güter kalkuliert wurde und das lokale Steuerbüro sammelt die BT ein, welche anhand der erbrachten Dienstleistungen berechnet wurde. Um eine VAT- und BT-Doppelbesteuerung auf Teile oder den gesamten Umsatz der genannten gemischten Verkäufe zu vermeiden, sollte ein Steuerzahler einen Nachweis über die Herstellung seiner Güter erbringen. Dieser Nachweis wird vom nationalen Steuerbüro ausgestellt, welches die Lokalität übersieht, wo der Steuerzahler gemeldet ist, und muß beim lokalen Steuerbüro eingereicht werden, in welchen der Steuerzahler Steuer auf die von ihm verrichtete Arbeit zahlt.
Die Maßnahmen, die aus der Mitteilung hervorgehen, treten am 01. Mai 2011 in Kraft.
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