Pekings Stadtregierung gibt Details zur verpflichtenden Teilnahme von Ausländern an der Sozialversicherung bekannt

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19. Januar – Nach der Bekanntgabe der Zentralregierung, dass Ausländer zur Teilnahme an Chinas Sozialversicherungssystem verpflichtet sind, hat nun die Pekinger Stadtregierung Details zur Umsetzung der Beschlüsse in ihrem Gebiet bekannt gegeben. Nicht-Erfüllung der Auflagen kann zu Straf- und Bußgeldern führen.

Am 20. Dezember 2011 veröffentlichte die Pekinger Behörde, die den Sozialversicherungsfonds verwaltet (Beijing Social Insurance Fund Management Center; BSIFMC), das Rundschreiben „Circular on Issues Concerning the Improvement of Participation in Social Insurance by Foreigners Employed in Beijing (the new Circular)”. Das Schreiben klärt über Fragen auf, welche die Registrierung von Ausländern im System, rückwirkende Beitragszahlungen, Gebühren für verspätete Zahlungen, und die Teilnahme von Ausländern, die aus Ländern stammen, die ein bilaterales oder multilaterales Abkommen mit China zur Sozialversicherung unterzeichnet haben, behandeln.

Anmeldung von Ausländern und rückwirkende Beitragszahlungen
Gemäß dem Rundschreiben „Circular jingshebaofa [2011] Nr. 55”, das von der BSIFMC veröffentlicht wurde, müssen Arbeitgeber in Peking ihre ausländischen Arbeitnehmer innerhalb von 30 Tagen anmelden, nachdem diese ihre Arbeitserlaubnis erhalten haben.

Anmeldungen werden zwischen dem 05. und 25. eines jeden Monats angenommen.

Aus dem Rundschreiben Nr. 55 geht auch hervor, welche Dokumente und Unterlagen ein Arbeitgeber bei der Anmeldung (sowohl im Orginal als auch als Photokopie) zur Sozialversicherung vorzulegen hat:

  • Reisepass des Arbeitnehmers
  • Arbeitserlaubnis
  • Vollständig ausgefüllte Beijing Social Insurance Individual Information Registration Form (drei Kopien, versehen mit dem Unternehmensstempel)
  • Vollständig ausgefüllte Beijing Social Insurance Participants Increase Form (zwei Kopien, versehen mit dem Unternehmensstempel)
  • Zwei Passbilder
  • Andere Dokumente und Unterlagen, wie von den Behörden gefordert

Falls ein Arbeitgeber Probleme hat, benötigte Orginalunterlagen vorzulegen,  könnte die Anmeldung dennoch gelingen, wenn Photokopien der betreffenden Unterlagen vorliegen. Das wird auch im neuen Rundschreiben angemerkt.

Ein Ausländer muss sich zusätzlich mit seinem Namen, der in lateinischen Buchstaben geschrieben wird, anmelden, genauso wie der Name im gültigen Reisepass geführt wird.

Ein Ausländer, der über ein Arbeitsverhältnis in Peking verfügt, welches er vor oder am 31. Oktober 2o11 antrat, muss rückwirkende Beitragszahlungen für den Zeitraum zwischen Oktober 2011 und dem 31. Dezember 2o11 entrichten. Ausländer, die an der chinesischen Sozialversicherung teilnehmen müssen und nach dem 01. November 2011 ein Arbeitsverhältnis begannen, müssen rückwirkende Beitragszahlungen bis einschließlich des Monats leisten, in welchem die Unterlagen für ihre Anmeldung bei der Sozialversicherungsbehörde eingereicht wurden.

Ein Ausländer, der die Anmeldung vor dem 01. Januar 2012 abgeschlossen hat, muss, wenn er rückwirkende Beitragszahlungen durchführt, keine Gebühren für die verspätete Zahlung von Beiträgen bezahlen. Ein Ausländer, der diese Anmeldung nach dem 01. Januar 2012 vornimmt, wird mit Strafgebühren für die verspätete Zahlung der Beiträge bedacht. Das geht aus dem Rundschreiben „Circular on Issues Concerning Late Fee Charges on Employers’ Overdue Social Insurance Payment (jingshebaofa [2011] No.39)” hervor.

Ausländer, die aus Ländern stammen, die mit China ein bilaterales oder multilaterales Abkommen zur Sozialversicherung abgeschlossen haben
Falls ein Ausländer aus einem der Länder stammt (zum Beispiel aus Deutschland), die mit China ein bilaterales oder multilaterales Abkommen zur Sozialversicherung haben, muss dieser im folgenden Umfang am chinesischen Sozialversicherungssystem teilnehmen:

  • Der Ausländer muss sich zunächst innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt seiner Arbeitserlaubnis im Sozialversicherungssystem anmelden. Die Beiträge werden dann im normalen Umfang entrichtet.
  • Wenn der Ausländer innerhalb von drei Monaten den Beweis erbringen kann,  dass er in einem der Länder, die über ein Abkommen zur Sozialversicherung mit China verfügen, Beiträge in das dortige Sozialversicherungssystem entrichtet, kann er von der Verpflichtung, Beiträge innerhalb des im Abkommen vereinbarten Zeitrahmens in China zu entrichten, freigestellt werden. Wenn der ausländische Sozialversicherungsteilnehmer bereits Beiträge in vollem Umfang entrichtet hat, können ihn diese zurückerstattet werden.
  • Wenn ein ausländischer Sozialversicherungsteilnehmer erst drei Monate nachdem Erhalt seiner Arbeitserlaubnis, den Beweis erbringen kann, dass er an der Sozialversicherung in einem Land teilnimmt, welches über ein Abkommen zur Sozialversicherung mit China verfügt, kann dieser innerhalb des im Abkommen vereinbarten Zeitrahmens von der Verpflichtung befreit werden, zukünftig weitere Beiträge entrichten zu müssen. Die bis dahin bereits gezahlten Beiträge, können allerdings nicht mehr zurückerstattet werden.
  • Wenn ein Ausländer innerhalb von drei Monaten nachdem dieser seine Arbeitserlaubnis erhalten hatte, den Beweis nicht erbringen kann, dass er am Sozialversicherungssystem in einem Land teilnimmt, das über ein Abkommen zur Sozialversicherung mit China verfügt, müssen sowohl Beiträge als auch Gebühren für die verspätete Zahlung gemäß den Vorschriften entrichtet werden.
  • Der ausländische Sozialversicherungsteilnehmer muss Beiträge für alle Arten der Sozialversicherung bezahlen, die nicht im Abkommen eingeschlossen sind. Darüberhinaus müssen Beiträge für alle Sozialversicherungsarten entrichtet werden, die zwar im Abkommen enthalten sind, deren vereinbarter Zeitrahmen jedoch überschritten wurde.

Das neue Rundschreiben trat am 20. Dezember 2011 in Kraft.

Mitarbeiter von Dezan Shira & Associates in Peking berichteten von ihrer täglichen Erfahrung im Umgang mit den Behörden in Peking, dass die Frist zur Anmeldung im tadtbezirk Chaoyang sogar über den 31. Dezember hinaus, bis in den Januar, verlängert wurde. Diese Zeitspanne, wenn man zum Beispiel ein Unternehmenskonto bei der Behörde einrichten will (man muss ein solches Konto ja nicht nur für ausländische Angestellte eröffnen, sondern auch für einheimische Mitarbeiter), bleibt allerdings eine sehr kurze. Die Angestellten des Social Welfare Office arbeiten allerdings nur vom 06. bis zum 20. Januar, bevor die chinesischen Neujahrsfeiertage beginnen. Die angesprochenen Strafen sind allerdings marginal, so musste beispielsweise wegen einer verspäteten Anmeldung eines chinesischen Angestellten (ein Monat), ein Bußgeld von 25 RMB beglichen werden. Wahrscheinlich betragen die Strafen bei der verspäteten Anmeldung eines ausländischen Mitarbeiters für einen Monat maximal 100 RMB. Dennoch sollte man diese nicht ignorieren.

Artikel von der deutschen CB-Nachrichtenseite China Aktuell zu ähnlichen Themen:

Ausländer zur Teilnahme an Chinas neuer Sozialversicherung (SIL) verpflichtet

Obergenze für Arbeitgeber-Beiträge in die Sozialversicherugstöpfe wird möglicherweise abgeschafft

Die unterschiedliche Umsetzung des neuen Sozialversicherungsgesetzes in den verschiedenen chinesischen Landesteilen

Literatur zu ähnlichen Themen aus dem Asia Briefing Buchladen (in englischer und deutscher Sprache):

Chinas neues Sozialversicherungsgesetz
Die Ausgabe der China Briefing in deutscher Sprache fasst die wichtigsten Punkte des neuen chinesischen Sozialversicherungsgesetzes zusammen. Ein besonderes Augenmerk liegt bei dieser Edition der Ausgabe darauf, welche Auswirkungen die verpflichtende Teilnahme von Ausländern an der chinesischen Sozialversicherung auf ausländische Investoren und Arbeitnehmer im Land haben. Da ein Abkommen zur Sozialversicherung zwischen Deutschland und China besteht, führte China Briefing in dieser Edition auch ein Interview mit zwei deutschen China-Experten zum Thema Versicherung von deutschen Arbeitnehmern im Land.

Human Resources in China (Second Edition)

Beijing City Guide
 

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