Mitteilung zur Erklärung und Zahlung der Körperschaftssteuer (CIT) der in Shanghai ansässigen Unternehmen veröffentlicht

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06. April – Der Ableger der Staatlichen Steuerbehörde in Shanghai und das lokale Steuerbüro der Stadt veröffentlichten zusammen am 21. Januar 2011 die „Mitteilung zur Verbesserung der Arbeit bei der Begleichung und Zahlung der Körperschaftssteuer (CIT) vom Jahr 2010 (Hu Guo Shui Suo [2011] Nr. 3)“.

Diese Mitteilung ist für alle in Shanghai ansässigen Unternehmen gültig, die CIT in der Stadt bezahlen. Das Schreiben besagt, dass ein Steuerzahler egal ob er 2010 Gewinne oder Verluste gemacht hat, die ausgefüllten Unterlagen zur jährlichen Erklärung der CIT bei den zuständigen Steuerbehörden einzureichen hat. Die Steuern müssen bis Ende des Monats Mai gezahlt sein oder deren Rückerstattung muß bis zu diesem Zeitpunkt beantragt sein. Bis Ende des Monats Mai müssen ebenfalls alle zuständigen Steuerbehörden ihre Nachforderungen und die Rückzahlungen der CIT abgeschlossen haben.   

Die CIT-Erklärung 2011 besteht sowohl aus Papierunterlagen als auch aus Bestandteilen, die elektronisch ausgefüllt werden müssen. Zunächst sollte der Steuerzahler seine Erklärung im Internet unter der Adresse www.tax.sh.gov.cn elektronisch ausfüllen und einreichen. Erst danach sollten die relevanten Papierunterlagen bei der verantwortlichen Steuerbehörde innerhalb eines vereinbarten Zeitrahmens eingereicht werden, einschließlich des „CIT Annual Tax Payment Declaration“ Formulars, des „2010 Fiscal Year Financial Audit Report“, sowie weitere relevante Unterlagen. Sollte der Betrag der tatsächlich vorbezahlten Steuer geringer sein als der Betrag, der nach den Berechnungen für den Zeitraum eines ganzen Jahres anfällt, nach dem die Steuerbehörde die Unterlagen zur Steuererklärung angenommen hat, muß die Differenz bis zum 31. Mai 2011 beglichen werden.   

Falls der Steuerzahler Probleme hat, innerhalb des vorgeschriebenen Zeitrahmens die Erklärung zu vervollständigen oder die nötigen Materialien zusammenzustellen und sollte das auf besondere Umstände zurückzuführen sein, die es dem Steuerzahler unmöglich machen, die Steuer fristgerecht zu begleichen, kann eine Verlängerung der Frist zur Einreichung der Steuererklärung oder zu deren Begleichung beantragt werden (soweit anwendbar). Das geht aus den relevanten gesetzlichen Vereinbarungen zur Erhebung und Sammlung der Steuern hervor.

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