Leitfaden zur Anwendung der Verrechnungspreisprinzipien
7. Januar – Das Finanzamt von Hong Kong (IRD – Inland Revenue Department) hat einen neuen Leitfaden (DIPN – Departmental Interpretation and Practice Notes) veröffentlicht, der Hinweise zur Anwendung der Verrechnungspreisprinzipien in Hong Kong gibt.
Der Verrechnungspreis ist jener Preis, der für Güter und Dienstleistungen angesetzt wird, welche innerhalb eines Konzerns transferiert werden. Besondere Bedeutung erlangt dieses Thema, wenn die einzelnen Konzernteile unterschiedliche Rechtsformen haben, oder sich in mehreren Ländern befinden. Ist dies der Fall besteht die Möglichkeit, dass Unternehmen ihre Gewinne in jene Konzernteile mit den vorteilhaftesten Steuerregelungen verschieben. Um diese Möglichkeit zu unterbinden hat die OECD den Fremdvergleichsgrundsatz eingeführt, der besagt, dass konzerninterne, länderübergreifende Transaktionen so verrechnet werden müssen, als ob die Konzernteile völlig unabhängige Firmen wären und sich auf dem freien Markt über den Preis der betreffenden Güter und Dienstleistungen geeinigt hätten. Es gibt verschiedene Verfahren zur Kalkulation dieses Preises.
Hong Kong richtet sich in den meisten Fällen an die OECD-Richtlinien. Teile der OECD-Prinzipien sind jedoch nicht mit den spezifischen Regeln Hong Kongs (IRO – Inland Revenue Ordinance) vereinbar.
Die DIPN 46 erläutert nun auf 55 Seiten, wie die Prinzipien des Verrechnungspreises bei Transaktionen, die Unternehmen in Hong Kong betreffen, angewandt werden können und welche weiteren Gesetze beachtet werden müssen. Sonderregeln kommen zum Beispiel dann zum Einsatz, wenn der andere Konzernteil in einem der Länder liegt, mit denen Hong Kong ein Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet hat. Das sind zur Zeit Belgien, China, Luxemburg, Thailand und Vietnam.
Den englischsprachigen Leitfaden können sie hier aufrufen.
Für weitere Informationen zu den Themen Steuern senden sie eine Email an Olaf.Griese@dezshira.com oder an Richard.Hoffmann@dezshira.com
- Previous Article Exportweltmeister: China
- Next Article Steuerregelungen bei Auslandseinkommen