Körperschaftsteuer für Bauunternehmen klar gestellt

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08. Februar – Die staatliche Steuerbehörde hat ein Rundschreiben zur Anwendung der Körperschaftsteuer für Bauunternehmen erlassen.

Dieses leitet überregionale Bauunternehmen an, das „Hauptsitz-Niederlassungen“-System einzuführen, um die Einkommensteuer zu berechnen. Diese Bestimmungen wurden im Guoshifa [2008] Dokument Nr. 28 zusammen mit den ausführlichen Erklärungen zur Auswirkung des Systems auf die Einkommensteuer.

Weiter wird durch das Rundschreiben bestimmt, dass lokale Steuerbehörden angewiesen sind, keine Steuererhebungsdokumente zu benutzen, die diesem Rundschreiben widersprechen und in Fällen in denen dies bereits geschehen ist, sind die Dokumente zu korrigieren. Vorausbezahlte Einkommensteuerzahlungen, die vor den neuesten Bestimmungen getätigt wurden, sollen den Firmen zurückerstattet werden.



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