Kleine Unternehmen und Unternehmen mit wenig Gewinn werden weiterhin bei der Steuer begünstigt
16. Februar – Die chinesische Regierung will Maßnahmen zur Unterstützung kleiner Unternehmen und solcher, die nur wenig Gewinn erwirtschaften, fortführen. Unternehmen, die diese Kriterien erfüllen, sollen weiterhin bei der Steuer bevorzugt behandelt werden.
Das chinesiche Finanzministerium (MoF) und die staatliche Steuerbehörde (SAT) haben am 27. Januar 2011 dazu gemeinsam eine Ankündigung mit dem Namen „Rundschreiben über die Weiterführung bevorzugender Maßnahmen bei der Körperschaftsteuer bei kleinen Unternehmen und solchen, die nur wenig Gewinn erwirtschaften (Caishui [2011] No. 4)” veröffentlicht. Aus der Ankündigung geht hervor, dass kleine Unternehmen und solche, die ein versteuerbares Einkommen von bis zu RMB 30.000 (cirka Euro 3.364) erwirtschaften, die Hälfte ihres Einkommens als Grundlage zu der Berechnung der Körperschaftsteuer heranziehen können. Die Körperschaftsteuer wird dann mit 20 Prozent berechnet.
Das Rundschreiben legt zudem fest, dass kleine Unternehmen und solche, die nur wenig Gewinn erwirtschaften, die Maßnahmen implementieren müssen, die sich auf das Körperschaftsteuer Gesetzes der Volksrepublik China, sowie die damit verbundenen Steuergesetze, beziehen.
Die chinesische Regierung macht von solchen Maßnahmen Gebrauch, um kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs), die einen Beitrag von mehr als 60 Prozent am Brutto-Inlands-Produkt des Landes leisten, und damit eine wichtige Stütze der wirtschaftlichen Entwicklung und eine Quelle an Innovationskraft im Land sind, zu unterstützen. Die Regierung hat deshalb in den letzten Jahren eine Reihe von Maßnahmen in Angriff genommen, die das größte Problem dieser Unternehmen lösen soll: die Finanzierungsengpässe. Zum Beispiel wurde ein Fonds zur Unterstützung angelegt, Verminderungen bei der Körperschaftsteuerrate durchgeführt, die Mehrwertsteuer herabgesetzt, administrative Gebühren erlassen, und besondere Maßnahmen zur Sozialversicherungen bei Unternehmen beschlossen, die solche Kriterien erfüllen.
Bei Fragen zu Wirtschaftsthemen, Steuern, Buchhaltung und Unternehmensgründungen in China kontaktieren Sie bitte Herrn Richard Hoffmann (Richard.Hoffmann@dezshira.com), Herrn Olaf Griese (Olaf.Griese@dezshira.com), oder Herrn Fabian Knopf (Fabian.Knopf@dezshira.com) von dem Beratungsunternehmen Dezan Shira & Associates.
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