Internationalisierung Ihres Unternehmens in China

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Die Eigentumsübertragung eines vollständig in ausländischem Besitz befindlichen Unternehmens (WFOE, wholly foreign owned enterprise) auf ein Unternehmen mit Sitz in Hongkong oder Singapur bietet weit mehr Flexibilität beim Handel mit Gütern.

Op-Ed Kommentar: Chris Devonshire-Ellis

In der Eile, sich als Firma im vergangenen Jahrzehnt in China zu etablieren, gründeten viele ausländische Investoren vollständig in ausländischem Besitz befindliche Unternehmens – entweder als Handels-und Dienstleistungsunternehmen, oder als Produktionseinheiten.

Für viele ist dies eine Methode, die sich gut bewährt hat – die rechtlichen und regulatorische Strukturen sind klar definiert und werden verstanden.

Heute aber, da ausländische Investoren beginnen sich auf anderen Märkten in Asien umzuschauen, beginnt sich das Modell des vollständig in ausländischem Besitz befindlichen Unternehmens in China für den Einstig in den asiatischen Markt als schwierig zu erweisen.

Hierfür gibt es eine Anzahl von Gründen:

Vollständig in ausländischem Besitz befindliche Unternehmen in China sind im geographischen Rahmen ihres Handels beschränkt, da die chinesische Währung RMB keine international gehandelte Währung ist, was bedeutet, dass Probleme bei der Finanzverwaltung von Geldern, die im Wesentlichen auf China beschränkt sind, entstehen können. Es kann äußerst schwierig, wenn nicht unmöglich sein, ausländische Tochtergesellschaften eines vollständig in ausländischem Besitz befindlichen Unternehmens in China zu gründen, trotz der Tatsache, dass es eine beschränkte Haftungsgesellschaft in eigenem Recht ist.

Dieses Problem wird weiter verschärft, wenn das vollständig in ausländischem Besitz befindliche Unternehmen in China direkt von Individuen als Aktionäre gegründet wurde. Es kann auch unangenehm sein, die Handelsfähigkeiten des Unternehmens zu wechseln, wenn einer der verwendeten Holdinggesellschaften im Grunde genommen eine Vorratsgesellschaft ist (wie es bei BVI und ähnlichen Offshore-Unternehmenseinheiten üblich ist). Das vollständig in ausländischem Besitz befindliche Unternehmen in China funktioniert gut als China-fokussierte Einheit, aber es zeigt bei der Entwicklung von regionalen oder internationalen Strukturen Beschränkungen auf. Jedoch gibt es Maßnahmen, die ergriffen werden können.

Die offensichtliche Schwäche eines vollständig in ausländischem Besitz befindlichen Unternehmens in China ist seine Unfähigkeit, auf internationale Gelder schnell und effizient zuzugreifen – die Finanzfunktion. Mit dem nicht international gehandelten RMB ist die Staatliche Steuerbehörde (State Administration of Tax) auch sehr aggressiv, wenn es darum geht, den Fluss von RMB-Geldern aus China zu überwachen, was damit die Struktur des vollständig in ausländischem Besitz befindlichen Unternehmens in China unzureichend macht. Dies kann man jedoch durch eine Änderung der Eigentümerstruktur und der Errichtung einer Holdinggesellschaft, die auf internationale Gelder zugreifen kann, erleichtern – idealerweise ohne dafür eine Strafsteuer zahlen zu müssen.

Um dies zu tun, muss das Eigenkapital eines vollständig im ausländischen Besitz befindlichen Unternehmens auf eine separate juristische Einheit übertragen werden. Für eine Expansion nach Asien wären Hongkong oder Singapur ideale Wahlmöglichkeiten, da auf außerhalb ihrer Grenzen erwirtschaftete Gewinne keine Abgabensteuer erhoben wird. Unabhängig davon, welche Gerichtsbarkeit ausgewählt wird, muss das Unternehmen selbst voll funktionsfähig und im Besitz von Betriebsbankkonten sein. Das bedeutet, dass wenn dasvollständig im ausländischen Besitz befindliche Unternehmen schon bereits einer wirksam schlummernden Holdinggesellschaft gehört, muss es „wachgerüttelt” werden und die Prozesse zur Gründung von Bankkonten durchlaufen. Falls keine solche Gesellschaft existiert, dann ist der Prozess für das Übertragen des Besitzes des vollständig im ausländischen Besitz befindlichen Unternehmens auf eine andere Gesellschaft außerhalb von China (einschließlich Hongkong) wie folgt (einige regionale Variationen können zutreffen):

  1. Übereinkommen zur Übertragung von Anteilen des vollständig im ausländischen Besitz befindlichen Unternehmens –Vorbereitung und Ausführung
  2. Genehmigung durch das Handelsministerium (MOFCOM, Ministry of Commerce)
  3. Einhaltung der Steuerpflichten (kann zur Zeit der Aktualisierung für die Industrie- und Handelsverwaltung (AIC-Update, Administration of Industry and Commerce Update) sein)
  4. AIC-Update
  5. Aktualisierung nach der Genehmigung

Das Problem dabei ist, dass der Schritt Einhaltung der Steuerpflichten von der staatlichen Steuerbehörde genehmigt werden muss (SAT, State Administration of Tax). Wie dies genau gehandhabt wird ist im Moment nicht vereinheitlicht, da die staatliche Steuerbehörde eine Bewertung des vollständig in ausländischem Besitz befindlichen Unternehmens verlangen kann. Dies ist einfach zu arrangieren, aber die staatliche Steuerbehörde könnte den Bilanz- oder Nettowert eines vollständig in ausländischem Besitz befindlichen Unternehmens nicht akzeptieren und in dieser Hinsicht sind uns hier ein paar Uneinheitlichkeiten bei der Steuerbehandlung in verschiedenen Büros der staatlichen Steuerbehörde aufgefallen.

Wenn es die Meinung der Steuerbehörde ist, dass eine Steuer bezahlt werden muss und der Anteilseigentümer steuerlich ansässig ist, dann wird der Gewinn aus dem Verkauf von Anteilen als steuerpflichtiges Einkommen für chinesische Steuerzwecke klassifiziert. Bei einem nicht-ansässigen Unternehmen – wie zum Beispiel einer Gesellschaft aus Hongkong oder Singapur – kann eine Quellensteuer von 10 % auf den Gewinn erhoben werden. Diese Zahlung erfolgt durch das vollständig in ausländischem Besitz befindlichen Unternehmen im Auftrag des Nicht-Ansässigen.

Sobald die Anteile des in ausländischem Besitz befindlichen Unternehmens überwiesen wurden, kann die neue Muttergesellschaft ihre eigenen Bankkonten eröffnen um die Finanzverwaltungsfunktion und den Geldfluss besser zu regeln. Es ist auch relativ einfach für das Unternehmen anderenorts weitere Gesellschaften oder Repräsentanzen mit eigenem Recht zu gründen. Dies bedeutet, dass sich der Schwerpunkt der Handelsfähigkeiten des vollständig in ausländischem Besitz befindlichen Unternehmens aus China hinaus verschoben hat und somit der volle Zugriff auf internationale Fonds besteht, was zu einer potenziell geringeren Körperschaftsteuerabrechnung (je nach Strukturierung der momentanen Unternehmenseinkommen) sowie zur Fähigkeit weitere Tochtergesellschaften zu gründen führt.

Das Ändern des Besitzes Ihres vollständig in ausländischem Besitz befindlichen Unternehmens in China zu einem Unternehmen mit Sitz in Hongkong oder Singapur internationalisiert Ihre gesamte Unternehmensstruktur und bietet Ihnen viel mehr regionale Flexibilität für Ihren Handel mit China. Mit sowohl Hongkong als auch Singapur als bedeutende RMB-Handelszentren, kann man viel damit gewonnen werden, Ihr Unternehmen in China mit einem Mechanismus auszustatten, das ihm relative einfach erlaubt, Teil einer größeren regionalen asiatischen Handelsstruktur zu werden.

Bei Fragen zu Wirtschaftsthemen, Steuern, Buchhaltung und Unternehmensgründungen in Asien kontaktieren Sie bitte:

Fabian Knopf, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates
Fabian.Knopf@dezshira.com

Silke Neugebohrn, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates
Silke.Neugebohrn@dezshira.com

Für weitere Information oder um mit Dezan Shira & Associates in Kontakt zu treten, senden bitte Sie eine Email an germandesk@dezshira.com oder besuchen Sie uns auf www.dezshira.com/de wo Sie unsere Unternehmensbroschüre herunterladen können.

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Weiterführende Lektüre (Kostenlos zum Download):
Using China WFOEs in the Service and Manufacturing Industries

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Unternehmen, welche vollständig in ausländischem Besitz (WFOE) sind, sind eine der häufigsten Anlageformen für ausländische Investoren für den Eintritt in den chinesischen Markt, und können dazu verwendet werden, um erste Schritte in Service-oder Herstellungssektoren zu setzten. In dieser Ausgabe des China Briefing Magazin stellen wir eine detaillierte Übersicht über die Errichtungsverfahren von WFOE dar, sowie erläutern die typischen Kosten, welche mit dem Betrieb dieser Firmen in China verbunden sind. Wir hoffen, dass diese Informationen ausländischen Investoren, welche einen Einstieg in den chinesischen Markt erwägen, ein besseres Verständnis für Zeit und Kosten geben.

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