Import-Export Steuern und Zölle in China (Folge 2/2)
10. Juni – Als Fortsetzung des vorhergehenden Artikels über Import-Export Steuern und Zölle in China (Folge 1/2) gehen wir im folgenden Beitrag insbesondere auf Exportzölle ein.
Exportzölle werden nur auf wenige natürliche Ressourcen und Halbfabrikate verhängt. Im Jahr 2013 erhebt China weiterhin Zollgebühren auf Exporte einschließlich Kohle, Dieselöl, chemischen Düngemitteln und Eisenlegierungen um Ressourcen zu bewahren.
Exportsteuerrückerstattungen
Exportsteuerrückerstattungen beziehen sich auf Rückerstattungen von indirekten Steuern, die vom exportierenden Unternehmen beim Produktions- und Vertriebsprozess gezahlt wurden. Die Abschaffung der doppelten Besteuerung hat das Hauptziel Chinas Wettbewerbsfähigkeit auf ausländischen Märkten zu erhöhen. China hat im April 1985 seine Exportsteuerrückerstattungen begonnen zu implementieren.
Mehrwertsteuerrückerstattungen
Exportierte Güter werden im Allgemeinen mit null Prozent MwSt. belegt, die MwSt.-Freistellung und die Rückerstattungsbestimmungen werden für diese Güter angewendet. Einige Güter sind von der MwSt. ausgenommen. Der Unterschied zwischen den null-eingestuften Güter und Güter, die von der MwSt. ausgenommen sind, liegt in der Rückerstattung der MwSt.
Sowohl bei null-eingestuften Waren als auch bei freigestellten Gütern muss keine Ausgangsmehrwertsteuer gezahlt werden. Für null-eingestufte Waren ist die Vorsteuer erstattungsfähig. Für Ausnahmegüter können die Vorsteuerpunkte weder erstattet noch genutzt werden, um von der Ausgangssteuer, der auf dem Inlandsmarkt verkauften Gütern, abzuziehen. Sie können aber dazu genutzt werden, um zu den Kosten der exportierten Güter hinzuzufügen. Beispiele für von der Mehrwertsteuer freigestellte Güter sind:
Güter, dessen Steuern von Kleinen Mehrwertsteuerzahler gezahlt werden.
Software
Gebrauchtes Zubehör
Landwirtschaftsprodukte, die von Agrarproduzenten stammen
Zollfreie Exporte wie Ölmalereien, Nüsse und schwarze Bohnen
Mehrwertsteuer- Ausnahme und Rückerstattungspolitik
Es gibt zwei Wege, die Mehrwertsteuerfreistellung und Rückerstattungsbestimmungen auf null-eingestufte Waren anzuwenden:
- Freistellungs-, Kredit- und Rückerstattungsmethode (Exemption, Credit, Refund – ECR);
oder
- Freistellungs- und Rückerstattungsmethode (Exemption, Refund – ER).
Freistellungs-, Kredit- und Rückerstattungsmethode (ECR-Methode)
Die ECR-Methode ist allgemein auf Produktionsunternehmen anwendbar, die als Allgemeine Mehrwertsteuerzahler qualifiziert sind. (kein Kredit und keine Rückerstattung für Kleine Mehrwertsteuerzahler möglich). Freistellungen bedeuten, dass Güter, die von Produktionsunternehmern, entweder direkt oder durch ausländische Handelsunternehmen exportiert werden, von der Ausgangsmehrwertsteuer ausgenommen sind.
Kredite bedeuten, dass Unternehmen, deren selbst produzierte Güter sowohl exportieren als auch auf dem einheimischen Markt verkauft werden, die Eingangsmehrwertsteuer auf produktionsrelevante Materialien, die für den Export bestimmt sind, gegen die Ausgangsmehrwertsteuer vom Inlandsumsatz aufrechnen können.
Rückerstattungen bedeuten, dass nachdem die Eingangssteuer gegen die Ausgangssteuer gerechnet wird, ist jeder überschüssige Betrag der Eingangsmehrwertsteuer rückerstattbar.
Die Freistellungs- und Rückerstattungsmethode (ER-Methode)
Die ER-Methode wird auf Exportgüter oder Dienstleistungen von Exportunternehmen oder anderen Unternehmen ohne Fertigungsfähigkeiten angewendet.
Konsumsteuerrückerstattung
Im Allgemeinen werden Exportgüter nicht mit Konsumsteuer belegt. Güter, die unter der MwSt.-Freistellung oder Rückerstattungsregelung stehen, sind ebenfalls von der Konsumsteuer befreit.
Für Güter die von der Mehrwertsteuer befreit sind, ist die Konsumsteuer ebenfalls befreit. Allerdings wird Konsumsteuer für den Inlandsverkauf weder rückerstattet noch angerechnet.
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Weiterführende Lektüre (auf Englisch):
Dieser Artikel stammt aus dem China Briefing Magazine Trading with China. In dieser Ausgabe von China Briefing, konzentrieren wir uns im Detail auf den Handel mit China – ungeachtet dessen ob Ihr Unternehmen eine Präsenz im Land hat. Von besonderem Interesse für kleine und mittelständische Unternehmen, erklärt diese Ausgabe im Detail die Rahmenbedingungen für Lizenzierungen bezüglich Handel mit der bevölkerungsreichsten Nation der Erde – zusätzlich die damit einhergehenden, unvermeidlichen Steuer- , Zoll- und Verwaltungsangelegenheiten.
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