High-Tech-Unternehmen bezahlen 15 Prozent Körperschaftsteuer (CIT) während der Zulassungsrevision
26. Januar – Steuerbegünstigte High-Tech-Unternehmen in China sollen während des Zeitraums, in dem die Gültigkeitserklärung ihrer Zulassung revidiert wird, Körperschaftssteuer (CIT) zu einem Satz von 15 Prozent bezahlen.
Die Staatliche Steuerbehörde (SAT) erklärte am 1o. Januar in der „Ankündigung bezüglich des Problems der Vorauszahlung der Körperschaftssteuer von High-Tech-Unternehmen zum Zeitpunkt der Zulassungsrevision“ (SAT Ankündigung [2011] No. 4)”, dass High-Tech-Unternehmen ihre Anmeldungen zur Zulassungsrevision drei Monate vor der Ablauffrist ihrer Zulassung einreichen müssen. Zu dem Zeitraum, wenn die aktuelle Zulassung noch gilt und die Gültigkeitserklärung für die neue Zulassung revidiert wird, müssen Unternehmen die CIT für das Steuerjahr zu einem temporären Steuersatz von 15 Prozent bezahlen.
Diese Ankündigung gilt ab dem 01. Februar 2011. Gemäß Chinas CIT-Gesetzes, welches am 01. Januar 2008 in Kraft trat, liegt der allgemeine CIT-Satz bei 25 Prozent. Bestimmte High-Tech-Unternehmen, die gewisse Kriterien erfüllen, erhalten bevorzugte Steuerraten und können deshalb ihre CIT zu einem Satz von 15 Prozent bezahlen.
Bei Fragen zu Wirtschaftsthemen, Steuern, Buchhaltung und Unternehmensgründungen in China kontaktieren Sie bitte Herrn Richard Hoffmann (Richard.Hoffmann@dezshira.com), Herrn Olaf Griese (Olaf.Griese@dezshira.com), oder Herrn Fabian Knopf (Fabian.Knopf@dezshira.com) von dem Beratungsunternehmen Dezan Shira & Associates.
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