Gerichtsentscheidung der Hong Kong Sonderverwaltungszone (SVZ) bestätigt Justizrechte der Volksrepublik (VR) China
24. Februar – Das Berufungsgericht der Hong Kong Sonderverwaltungszone (SVZ) hat entschieden, dass es eine Rechtsstreitigkeit nicht anhören kann, die zwei in Hong Kong ansässige Unternehmen involviert. Eine der beiden Parteien hat erfolgreich eine Gerichtsbarkeit in der Volksrepublik China (VR China) dazu aufgerufen, sich dort dem Rechtsstreit anzunehmen und ein endgültiges Urteil darüber zu fällen. Dies konnte trotz der Tatsachen geschehen, dass beide Parteien mit ihren Geschäftssitzen in Hong Kong beziehungsweise Macau ansässig sind, dort Geschäftstätigkeiten durchführen, das Management dort vor Ort haben, genauso wie Aktionäre und Direktoren der Unternehmens. Zudem wurde der Vertrag, der Gegenstand der Rechtsstreitigkeit ist, in Hong Kong unterzeichnet und wird dort ausgeführt.
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