Geistiges Eigentum (IP) in China – Durchsetzung der Rechte (Teil 6/7)
Von Richard Hoffmann
10. Mai – Zur Durchsetzung der Rechte kann der Gerichtsweg eingeschlagen werden, um gegen Rechtsverletzer vorzugehen. In Frage kommt sowohl ein zivilrechtliches als auch ein strafrechtliches Verfahren, wobei letzteres in China nur eine untergeordnete Rolle spielt, da stets bestimmte Strafbarkeitshürden überschritten werden müssen. Ein gerichtliches Vorgehen setzt jedoch voraus, dass die jeweiligen Rechtsverletzungen erkannt und dokumentiert werden, was sich in Anbetracht der Größe des chinesischen Marktes als durchaus schwierig darstellen kann. Um die Schäden möglichst gering zu halten sollten konsequent Kontrollen durchgeführt werden. Es bietet sich an, in regelmäßígen Abständen systematische Recherchen im Internet sowie vor Ort, etwa auf Handelsmessen und Ausstellungen, durchzuführen.
Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass die Strategien der Fälscher immer ausgefeilter werden. Beispielsweise werden gezielt Unternehmen und deren Produkte aufgespürt, welche noch keine Schutzrechte in China registriert haben. Zudem verwenden diese sog. front companies, so dass es im Einzelfall sehr schwierig sein kann, den wahren Täter hinter den Fälschungen ausfindig zu machen. Die Produktion erfolgt oftmals im Rahmen des sog. just-in-time Verfahren, so dass eine Lieferung umgehend nach Bestellung erfolgt, ohne dass ein Vorrat und damit Beweismittel vorhanden sind. So wird auch vermieden, dass bestimmte Bagatell-Schadensuntergrenzen überschritten werden, weshalb die Behörden nicht eingreifen. Des Weiteren werden gezielt Fehlinformationen an Ermittler weitergeleitet, welche auf dieser Grundlage Razzien einleiten. Vorgefunden werden dann jedoch stets nur leere Lagerhäuser, was der Glaubwürdigkeit der Rechteinhaber schadet. Unternehmen sollten daher eingehende Informationen umfangreich auf ihre Seriosität überprüfen und sich Nachweise vorzeigen lassen.
Gefälschte Produkte werden häufig auf demselben Vertriebsweg wie die Originalprodukte zu den Endabnehmern versendet. Dabei wird verstärkt der Seeweg genutzt, wobei gezielt lückenhafte Zollkontrollen ausgenutzt werden. Abhängig von dem jeweiligen Schutzrecht kann es sich daher anbieten mit verschiedenen Behörden zu kooperieren. Beispielsweise können die geistigen Eigentumsrechte bei der Zollbehörde registriert werden, so dass eine leichtere Überprüfung der aus- und eingehenden Waren ermöglicht wird und gefälschte Produkte leichter identifiziert werden können.
Bei Fragen zur Durchsetzung ihrer Rechte helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte wenden Sie sich an Herrn Richard Hoffmann (Richard.Hoffmann@dezshira.com) von der Beratungsfirma Dezan Shira & Associates.
Hier können Sie den 1., 2., 3., 4., 5. und 7. Teil dieser Serie lesen.
Weitere Literatur zu ähnlichen Themen aus dem Asia Briefing Buchladen:
Intellectual Property Rights in China (2. Auflage)
Bei Fragen zu Wirtschaftsthemen, Steuern, Buchhaltung und Unternehmensgründungen in China kontaktieren Sie bitte Herrn Richard Hoffmann (Richard.Hoffmann@dezshira.com), Herrn Olaf Griese (Olaf.Griese@dezshira.com), oder Herrn Fabian Knopf (Fabian.Knopf@dezshira.com) von dem Beratungsunternehmen Dezan Shira & Associates.
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