Einführung eines Überwachungssystems für die Mehrwertsteuer in China

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Von Chet Scheltema, Manager, Dezan Shira & Associates

PEKING – China hat innerhalb der vergangenen zwei Jahre eine Mehrwertsteuerreform eingeführt und versichert nun eine Vervollständigung dieser Reform bis 2015 durch die Ausweitung auf den Finanzdienstleistungssektor sowie auf die Immobilienindustrie.

In den letzten dreißig Jahren stieg weltweit die Beliebtheit von Mehrwertsteuersystemen als neue zuverlässige Quelle für Steuereinnahmen (Berichten zufolge erwogen dies selbst die US-Präsidenten Barack Obama und Richard Nixon). Das chinesische Mehrwertsteuersystem ist einzigartig sowie weitaus komplizierter und ressourcenintensive als üblich. Es ist stark abhängig von vorgedruckten Mehrwertsteuerrechnungen, die ausschließlich bei aufwendigen Kontrollverfahren, eingeführt um die Steuererhöhung so wie den Eingriff bei Steuerbetrug zu gewährleisten, ausgestellt und verwendet werden können.

Fehlschläge bei der effektiven Handhabung dieses Systems können zu dauerhaften Steuerverpflichtungen führen, welche die ohnehin schon dünnen Gewinnmargen vollständig verzehren könnten. Deshalb ist es für jedes ausländische Unternehmen zwingend notwendig, erstens sich auf die Auswirkungen der Mehrwertsteuer von Anfang an einzustellen; zweitens ein unabhängiges betriebsinternes (oder ausgelagertes) System zur Überwachung und Verwaltung der Mehrwertsteuerpositionen einzuführen und drittens sollte die Geschäftsführung über die Mehrwertsteuerposition stets auf dem Laufenden sein und diese auch bei der Geschäftsabwicklung berücksichtigen.

Das chinesische Mehrwertsteuersystem birgt für einen unachtsamen ausländischen Investor zahlreiche Risiken, von denen einige hier dargelegt werden. Auf fundamentaler Ebene ist für ausländische Unternehmen der wichtigste erste Schritt zur effektiven Anwendung des chinesischen Mehrwertsteuersystems die Erlangung des Status „allgemeinen Steuerzahler“. Beabsichtigt wird, dass die Mehrwertsteuererhebung für nahezu alle Unternehmenstransaktionen verhängt wird, die nicht ausdrücklich von der Besteuerung befreit sind oder auf andere Weise ausgeschlossen werden. Der Steuerbereich liegt zwischen 3 und 17 Prozent.

Jedoch ist die Minderung dieser hohen Belastung durch ein vereinfachtes Verfahren möglich, bei dem die Vorsteuer zum Ausgleich der Ausgangssteuer verwendet wird. Erwirbt beispielsweise ein Handelsunternehmen oder ein Produktionsunternehmen Waren (und ist mit 17 Prozent MwSt. belastet), so kann sie dies dazu Berechtigen, die bezahlte MwSt. (Vorsteuer) als Kreditart zu verwenden, um beim Verkauf von Waren die Mehrwertsteuerverpflichtung um die Ausgangssteuer zu verringern.

Die Erlangung der Berechtigung zur Verwendung der Vorsteuer zum Ausgleich der Ausgangssteuer ist der Schlüssel und Unternehmen, die diesen Status erlangen, werden „allgemeiner Steuerzahler“ oder „allgemeiner Mehrwertsteuerzahler“ genannt. Bei einer Gründung eines neuen ausländischen Unternehmens ist die Erlangung leichter, vorausgesetzt, dass neue Unternehmen kann das Antragsverfahren erfolgreich bewältigen. Ansonsten verzögern sich nur die Möglichkeiten, einen solchen Status zu erhalten, bis zum Zeitpunkt, an dem der Jahresumsatz der Unternehmen einen bestimmten Grenzbereich erreicht hat.

Wie anzunehmen, könnte bei einem Fehlschlag, diesen Status so früh wie möglich zu erringen, die Unternehmenskostenstruktur sowie der Gewinn davon negativ betroffen werden.

Neben den grundlegenden Schritten zur Erlangung des Status des „allgemeinen Steuerzahlers“, sollten ausländische Investoren einen weiteren Faktor zur Realisierung der Steuerersparnisse durch das chinesische Mehrwertsteuersystem berücksichtigen: die effektive Bewältigung des Verfahrens zur Erlangung und Verwendung von Vorsteuerrechnungen. Wie bereits erwähnt wurde, sind Vorsteuerrechnungen für den Ausgleich der Ausgangssteuer notwendig. Diese Rechnungen werden von speziellen Druckern in Papierform ausgegeben. Die Verantwortung für dessen Anfertigung wiederum liegt bei speziell dafür ausgebildeten und berechtigten Mitarbeitern von Unternehmen, die den „allgemeinen Steuerzahler“ Status bereits erlangt haben.

Hat der Lieferant eines Unternehmens den „allgemeinen Steuerzahler“ Status nicht erlangt, dann können die Vorsteuerrechnungen nur erworben werden, indem ein spezieller Antrag bei der chinesischen Steuerbehörde eingereicht wird. Dies zieht auch eine erhöhte Mehrwertsteuerbelastung für das Unternehmen nach sich. Deshalb ist die Überprüfung der Lieferanten oder Geschäftspartner wichtig um ihren Status als Steuerzahler zu bestimmten oder ihre Befähigung zum Erhalt dieser Rechnungsart.

Damit diese Vorsteuerrechnungen tatsächlich vom Lieferanten oder Geschäftspartner erhalten werden können, muss eine offizielle Überprüfung seitens der chinesischen Steuerbehörde durch ein formelles Verfahren erfolgen. Die Durchführung wird für gewöhnlich elektronisch über das Internet abgeschlossen. Manchmal bedarf es dafür einer persönlichen Beantragung beim chinesischen Steueramt. Die Komplikationen des chinesischen Mehrwertsteuersystems hören hier nicht auf. Timing ist ebenfalls ein außerordentlich wichtiger Faktor zur wirksamen Verwendung der Vorsteuer.

Vorsteuerrechnungen müssen innerhalb von 180 Tagen nach Ausstellung überprüft werden. Der Zweck dieser Überprüfung dient der Vergewisserung der Echtheit der Mehrwertsteuerrechnung. Das Unternehmen muss Angaben zur Höhe der erzielten Vorsteuer in der Mehrwertsteuererklärung machen. Die Antragstellung sollte innerhalb des vereinbarten Zeitraums erfolgen, welcher in der Regel die ersten 15 Tage des Folgemonats ist.

Wird beispielsweise eine Mehrwertsteuerrechnung im Januar überprüft, dann muss diese dem Mehrwertsteuerantrag für Januar beigefügt werden, was vor dem 15. Februar erledigt werden sollte. Verfügt das Unternehmen über keine Ausgangssteuer, die ein Ausgleich durch die Vorsteuer erfahren kann, dann wird die Vorsteuer von der Steuerbehörde einbehalten und es erfolgt ein Übertrag in den nächsten Ausgleichszeitraum.

Ausländischen Investoren ist bereits ersichtlich, dass eine uneingeschränkte Aufmerksamkeit sowie die genaue Zweckbestimmung ein Erfordernis sind, um eine effektive Handhabung des Mehrwertsteuersystems zur Senkung der Steuerausgaben zu gewährleisten. Charakteristiken für ein wirksames Überprüfungssystem, für die Mehrwertsteuer und des Verwaltungssystems für China, würde wahrscheinlich folgendes mit einschließen:

  • Bestimmung der Mehrwertsteuervorschriften und effiziente Verwaltung als Unternehmenspriorität
  • Die Verantwortung und Rechenschaftspflicht liegt bei einem Verantwortlichen aus der Führungsebene.
  • Outsourcen und/oder Einstellung von ausreichend engagierten und qualifizierten Spezialisten
  • Einführung von Verfahren zur Überprüfung und Berichtserstattung der Mehrwertsteuerpositionen an die Unternehmensführung
  • Erstellung eines MwSt.-Positionsberichts, im Anhang an den Finanzlagebericht
  • Überwachung der Effektivität der Erhaltung und der Verwendung der Vorsteuer sowie bei „Aging Balances“
  • Überwachung des MwSt.-Guthaben und Fluktuationen oder Abweichungen und Risikoermittlung
  • Einführung von Richtlinien und Protokollen zur Risikobegrenzung der nachteiligen Belastung der MwSt.
  • Erstellung eines Risikos- und Krisenrevolutionsverfahrens, zur Gewährleistung der zeitnahen Problembewältigung
  • Planung und Durchführung von MwSt.-Prüfungen auf regulärer Basis

Den schnellen Änderungen des Regulierungsumfeldes folgen, einschließlich der Verfügbarkeit von Vorsteuererstattungen und -befreiungen und die Anpassung an die entsprechenden Verfahren und Richtlinien.

Aufgrund der Komplexität des chinesischen Mehrwertsteuersystems und der rapiden Geschwindigkeit der behördlichen Reform sollten ausländische Investoren eine steile Lernkurve, sowie der stetige Bedarf an professioneller Unterstützung erwarten. Auch eine gut ausgestattete und kompetente betriebsinterne „MwSt.-Mgmt-Gruppe“ sollte sich mit Fachexperten beraten, um die neusten Änderungen sowie die lokalen Interpretationen nachvollziehen zu können, oder um zusätzlich Arbeitskräfte hinzu zuziehen.

Bei Fragen zu Wirtschaftsthemen, Steuern, Buchhaltung und Unternehmensgründungen in China kontaktieren Sie bitte:

Fabian Knopf, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates
Fabian.Knopf@dezshira.com

Silke Neugebohrn, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates
Silke.Neugebohrn@dezshira.com

Für weitere Information oder um mit Dezan Shira & Associates in Kontakt zu treten, senden bitte Sie eine Email an germandesk@dezshira.com, besuchen Sie uns auf www.dezshira.com/de wo sie unsere Unternehmensbroschüre herunterladen können.

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Weiterführende Lektüre (auf Englisch) :

Asia Briefing in Kooperation mit Dezan Shira & Associates hat erst kürzlich die sechste Edition des China Tax Guides: Steuern, Buchhaltung und Audit veröffentlicht. Dieser Leitfaden umfasst Steuern für Unternehmen und Privatpersonen, und erörtert Themen der Buchhaltung und das Audit im Kontext des China-Geschäfts.