Die RO-Lizenz ausländischer Wirtschaftsprüfungsunternehmen wird nicht erneuert
07. September – Wenn ein in China geschäftlich aktives ausländisches Wirtschaftsprüfungsunternehmen eine Betriebslizenz für ein Repräsentanzbüro (RO) vor dessen Ablauf nicht verlängert, führt das zu dessen automatischer Annulierung durch die chinesischen Behörden. Ein vor kurzem veröffentlichtes Rundschreiben des chinesischen Finanzministeriums (MoF) gab die Annulierung von fünf RO-Lizenzen ausländischer Wirtschaftsprüfungsunternehmen bekannt, die in China tätig waren.
Gemäß des am 18. August veröffentlichten Rundschreibens „Circular on the Cancellation of Several Foreign Accounting Firms’ RO Registration (caibanhui [2011] Nr. 24)“, lief die offizielle RO-Betriebserlaubnis von fünf ausländischen Wirtschaftsprüfungsunternehmen aus und wurde annuliert. Diese Unternehmen haben sich bei den verantwortlichen Regierungsbehörden nicht um eine Erneuerung der Lizenz beworben.
Die fünf Unternehmen sind die folgenden:
- Das Xiamen-RO von BDO (Hong Kong) Limited (die Betriebserlaubnis lief am 06. März 2o1o aus)
- Das Peking-RO von Mazars (Frankreich) (die Betriebserlaubnis lief am 26. April 2010 aus)
- Das Shanghai-RO von „Orient Queen (United States) Accounting Company“ (im Rundschreiben Nr. 24 wurde der Name des Unternehmens als „Meiguo Dongfang Huanghou Kuaiji Gongsi“ geführt) (die Betriebserlaubnis lief am 07. August 2010 aus)
- Das Shanghai-RO von Rödl & Partner (Deutschland) (die Betriebserlaubnis lief am 09. Mai 2011 aus)
- Das Peking-RO von „Nao (Japan) Public Accounting Agency“ (der eingetragene japanische Name des Unternehmens lautet „Nao Kounin Kaikeisi Jimusyo“) (die Betriebserlaubnis lief am 30. Juli 2011 aus)
Gemäß den „Interim Method for Management of ROs of Foreign Accounting Agencies (caihuixiezi [1996] Nr.1)“, kann die von der Regierung ausgestellte Betriebserlaubnis derjeniger ROs von ausländischen Wirtschaftsprüfungsunternehmen in China, die auslaufen – die Gültigkeitsdauer beträgt drei Jahre – automatisch annuliert werden, wenn sich die Unternehmen nach dessen Auslaufen nicht für eine Erneuerung dieser Erlaubnis bewerben.
Das Rundschreiben hebt zudem hervor, dass ROs mit einer annulierten Betriebserlaunis nicht mehr länger in der Lage sind, die mit ihnen verbundenen geschäftlichen Aktivitäten weiterzuführen, einschließlich – gemäß den „Interim Method Nr.1“ – Dienstleistungen der Buchhaltung und Steuerberatung für ausländische Investoren und einheimische Unternehmen. Unternehmen, die diesen Erlass nicht befolgen, können mit erheblichen Strafen rechnen, falls chinesische Behörden herausfinden, dass ein in China annuliertes RO weiterhin geschäftlich tätig ist.
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