Die Besteuerung internationaler Sportevents und ausländischer Athleten in China
Autor: Ines Liu
Übersetzt bei: Kristine Horbach
In China werden immer mehr Sportevents auf Weltklasseniveau abgehalten. Dieses Jahr organisiert sowohl die NHL als auch die NBA Spiele in China. Doch auch von China durchgeführte Sportereignisse wie das Shanghai Masters (Tennis) und der Große Preis von Shanghai (Formel 1) erfahren steigendes internationales Interesse. Nachdem die olympischen Sommerspiele 2008 in Peking stattfanden, werden nun auch die olympischen Winterspiele 2022 dort ausgerichtet.
Neben den Events, die weltweit Beachtung finden, werden landesweit unzählige weniger bekannte Sportveranstaltungen durchgeführt. Diese Sportveranstaltungen unterliegen in China einer besonderen steuerlichen Regelung. In diesem Artikel beschäftigen wir uns mit der steuerlichen Behandlung ausländischer Sportevents und der Besteuerung ausländischer Sportler.
Die Besteuerung von ausländischen Organisationen, die Sportevents in China durchführen
Ausländische Unternehmen, die eine Sportveranstaltung in China organisieren möchten, sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Partnerschaft mit einer lizensierten Chinesischen Eventagentur einzugehen. Als Teil dieser Partnerschaft muss das ausländische Unternehmen der chinesischen Agentur gestatten, seine geschützten Markenprodukte zu nutzen und Mitarbeiter zu entsenden, die die lokalen Veranstaltungen für einen bestimmten Zeitraum beobachten.
Besteuerung der Markennutzung
Eine Genehmigung erlaubt chinesischen Agenturen die Durchführung von Sportveranstaltungen in China gegen die Zahlung einer Nutzungsgebühr. Per Definition wird eine Zahlung für die Nutzung geistigen Eigentums, wie Patente, Copyrights, Markenrechte und geschützter Technologien als Lizenzgebühr angesehen. Die Zahlung der chinesischen Agentur an das ausländische Unternehmen unterliegt der Mehrwertsteuer plus anfallender Zuschläge. Des Weiteren muss das ausländische Unternehmen Kapitalertragssteuer auf die in China generierte Lizenzgebühr zahlen.
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Besteuerung anderer Managementdienstleistungen
Als generelle Leitlinie kann festgehalten werden, dass wenn eine Sportorganisation Dienstleistungen für eine Agentur erbringt und entweder der Empfänger oder der Erbringer der Leistung in China angesiedelt ist, das ausländische Unternehmen die Mehrwertsteuer zu tragen hat. Dies hat zur Folge, dass ausländische Unternehmen sowohl die Mehrwertsteuer als auch anfallende Zuschläge zu zahlen haben, unabhängig von dem Ort, an dem die Leistung erbracht wird.
Es ist wichtig zu beachten, dass ausländische Sportorganisationen aufgrund Chinas Doppelbesteuerungsabkommen anstreben sollten, das Risiko zu minimieren, als „dauerhafte Betriebsstätte“ angesehen zu werden, damit keine unerwarteten Steuerverpflichtungen anfallen.
Besteuerung ausländischer Sportler
Im Folgenden betrachten wir, wie Regelungen bezüglich der Mehrwertsteuer, der Körperschaftssteuer und der Einkommenssteuer auf ausländische Sportler anzuwenden sind. Ausländische Sportler werden in eine der folgenden Kategorien eingestuft:
- Freiberufliche Sportler
- Sportler mit Berater
- Sportler, die bei einer Sportmannschaft angestellt sind
Einkommen aus Sponsorenverträgen
Mehrwertsteuer
Einkommen aus Sponsorenverträgen wird als Einkommen aus Dienstleistungen eingestuft. Es wird keine Mehrwertsteuer fällig, sofern das Einkommen nicht als in China generiertes Einkommen eingestuft wird. Gemäß dem chinesischen Mehrwertsteuergesetz fällt die Steuer an, wenn die Dienstleistung in China verkauft wurde. Dies ist der Fall, wenn entweder der Leistungserbringer oder der Leistungsempfänger in China ansässig ist. Dies bedeutet konkret:
- Es wird keine Mehrwertsteuer fällig, wenn der Sportler kein chinesischer Staatsbürger ist
- Es wird Mehrwertsteuer fällig, wenn der Sportler Chinesischer Staatsbürger ist
Für freiberufliche ausländische Sportler gilt, dass wenn Sponsoreneinnahmen weniger als 30.000RMB (4.540 US-Dollar) betragen, diese von der Mehrwertsteuer befreit sind.
Körperschaftssteuer
Gemäß dem chinesischen Körperschaftssteuergesetz ist der Ort der Leistungserbringung das entscheidende Kriterium bei der Einstufung von Einkommen aus Dienstleistungen. Folglich besteht die Möglichkeit, dass ein Teil des Sponsoreneinkommens ausländischer Sportler als in China generiert eingestuft wird.
Aufgrund der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen Chinas mit anderen Ländern, unterliegen Einkommen ausländischer Unternehmen keiner Besteuerung in China, es sei denn seine Aktivitäten werden in einer Art und Weise durchgeführt, dass das Unternehmen als in China ansässig eingestuft wird. Eine solche Einstufung erfolgt nur, wenn die Erbringung von Dienstleistungen an mehr als 183 Tagen beziehungsweise in mehr als sechs Monaten innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten erfolgt.
Bei einem Projekt, das mehr als ein Jahr andauert, werden die 183 Tage fortlaufend betrachtet. Wird der Grenzwert überschritten, werden alle mit dem Projekt verbundenen Dienstleistungen als in China erbracht angesehen.
Einkommenssteuer
Ausländische Athleten die an einem Sportevent teilnehmen und sich mehr als 183 Tage in China aufhalten, unterliegen der Einkommenssteuer, da das Einkommen durch eine in China ausgeführte Tätigkeit generiert wird. Diese Regelung ist unabhängig davon, ob die Vergütung durch ein chinesisches oder ausländisches Unternehmen erfolgt.
Wenn sich ausländische Athleten 183 Tage oder kürzer in China aufhalten und die Vergütung durch ein ausländisches Unternehmen erfolgt, kann auf Grundlage bestehender Doppelbesteuerungsabkommen ein Antrag auf Erlass der Einkommenssteuer gestellt werden. Erfolgt die Vergütung durch ein chinesisches Unternehmen, ist dies nicht möglich und die Einkommenssteuer wird fällig, da keine Doppelbesteuerungsabkommen anwendbar sind.
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Steuerliche Behandlung von Preisgeldern und Bonuszahlungen
Mehrwertsteuer
Preisgelder und Bonuszahlungen, die ein Sportler für seine erbrachten Leistungen erhält, werden nicht als regelmäßiges Einkommen betrachtet. Somit unterliegen derartige Zahlungen nicht der Mehrwertsteuer.
Körperschaftssteuer
Ähnlich wie Sponsoreneinnahmen, werden auch Preise, Geschenke und sonstige Bonuszahlungen, die ausländische Athleten für Aktivitäten in China erhalten, als teilweise in China generiert eingestuft.
Aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Ländern wird in der Regel keine Körperschaftssteuer fällig, wenn der ausländische Sportler oder die Sportmannschaft sich weniger als 183 Tage beziehungsweise sechs Monate im Jahr in China aufhält.
Einkommenssteuer
Derartige Einkommen werden gemäß bestehender Doppelbesteuerungsabkommen mit 20% Einkommenssteuer besteuert.
Optimierung der Steuerlast
Internationale Sportveranstalter und Athleten sehen sich in China mit speziellen Steuergesetzen konfrontiert. Sportveranstaltungen werden oft unregelmäßig und für kurze Zeiträume abgehalten und finden nicht selten an verschiedenen Orten statt. Es kommt erschwerend hinzu, dass die ausrichtenden Organisationen häufig nicht über viel Erfahrung auf dem chinesischen Markt verfügen.
Organisationen und Sportler, die an Sportveranstaltungen in China teilnehmen, sollten bestimmte Regelungen beachten, um ihre Steuerlast zu optimieren. Eine sorgfältige Planung des Ortes und Zeitraums der Aktivitäten, sowie Kenntnisse über bestehende Doppelbesteuerungsabkommen helfen nicht nur Kosten zu reduzieren, sondern sind essentiell zur Sicherstellung der Einhaltung bestehender Gesetze.
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