Die Beantragung von DBA-Vergünstigungen in China

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Für ausländische Investoren in China ist es wichtig Vorteile im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geltend zu machen, um Steuerlast zu senken und dadurch wie vom chinesischen Steuergesetz stipuliert, den Gewinn zu maximieren.

Zusätzlich zu dem Erfüllen einiger spezifischer Anforderungen des DBA, sind auch die administrativen Prozeduren, wie sie in den Rundschreiben 124 und 290 beschrieben sind, dem chinesichen Steuerecht gemäß zu befolgen.

Der Prozess zur Beantragung von DBA-Vergünstigungen kann mitunter langwierig sein und es dem Antragssteller abverlangen, einen Antrag zur vorteilhaften Besteuerung, sowie einige Dokumente, die seine Steueransässigkeit belegen, vorzuweisen.

Allgemein betrachtet existieren zwei administrative Wege – entweder die „Bewilligung” oder die „Beantragung“ bei der zuständigen Steuerbehörde, die man befolgen kann, abhängig von der Art der geforderten Befreiung.

Obwohl die Prozedur zur Beantragung von DBA Vorteilen mitunter mühsam sein kann, muss es normalerweise nur einmal durchlaufen werden. Eine professionelle Steuerberatung kann Ihnen dabei helfen zu identifizieren, welche Art von Steuervorteil in Ihrem Fall zu beantragen ist.

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Der größte DBA-Vorteil für ausländische Investoren in China ist die Minderung der Steuerlast auf Gewinne, die von China zurückgeführt werden und sonst mit 25 % besteuert werden. Existiert ein DBA, können Ausgaben, wie zum Beispiel Lizenzgebühren, die einer in China ansässigen Unternehmenseinheit zugehörig sind, mit dem niedrigeren Steuersatz in Höhe von 10 % unter Verwendung des Quellensteuergrundsatzes besteuert werden.
Die Rechnung ist einfach, die Verwendung von DBA kann Ihre Steuerlast erheblich senken.

DTA Benefits in China

 

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