Der Guangzhou Development Distrikt (Teil 3)
verfasst von Ulf Michael Steindl
Guangzhou, das alte Kanton, ist seit jeher ein Zentrum für den Handel in China. Während es früher der Beginn der Seidenstraße des Meeres nach Südasien war, ist es heute das Zentrum des Perlflussdeltas, einem Wirtschaftsraum der China den Namen „Werkbank der Welt“ eingebracht hat. In dieser dreiteiligen Artikelserie befassen wir uns daher mit dem Aufbau, Eigenschaften und wirtschaftlichen Anreizen des Guangzhou Development Distrikt.
Dieser besteht aus vier Teilzonen, welche auf nationaler Ebene geschaffen wurden. Im ersten Teil haben wir bereits die administrative Gliederung des Distrikts in seine Teilzonen erklärt, sowie die umfassende Planung im Osten der Stadt Guangzhou. Im zweiten Teil haben wir hingegen konkrete Projekte vorgestellt, welche im Sinne von Clusterbildung und Supply-Chains ein besonderes Umfeld für neu ansiedelnde Unternehmen bereithalten. In unserem dritten und letzten Teil werden wir nun für Sie genau darlegen, welche wirtschaftspolitischen Anreize existieren und wie diese in den Unterzonen zur Geltung kommen. Innerhalb des Distrikts existieren folgende vier Unterzonen:
- Guangzhou Economic & Technological Development District (GETDD)
- Guangzhou Hi-Tech Industrial Development Zone (GHIDZ)
- Guangzhou Free Trade Zone (GFTZ)
- Guangzhou Export Processing Zone (GEPZ)
Wirtschaftspolitik
Die vier Zonen des Guangzhou Development Distrikts bieten verschiedene Anreize im Bereich von Steuern, Zöllen und Registrierungen an.
Zölle und importverbundene Mehrwertsteuer
- Grundsätzlich gilt eine allgemeine Mehrwertsteuer von 17% und 13% auf Projekte in der Landwirtschaft.
- Einige Produkte sind von Zöllen und Mehrwertsteuern befreit, wie etwa Ausrüstung zur Eigenverwendung, Ersatzteile, Bürobedarf, Rohmaterialien und Bauteile. Diese Befreiungen gelten in GEPZ und GFTZ für alle Industrien, in GETDD und GHIDZ nur für die „Encouraged Industries“. Eine genaue Liste über diese speziellen, von der chinesischen Regierung geförderten Industrien finden Sie hier.
- Für Fertigprodukte erhalten Firmen eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer. Diese erfolgt nach Absenden der Lieferung bzw. bei Eintritt in die GEPZ.
Abgaben
- Rohmaterialien können zollfrei eingeführt werden, innerhalb der GFTZ sind jedoch Abgaben auf importierte Rohstoffe zu bezahlen.
- Aus der GEPZ, GETDD und GHIDZ ins Inland verkaufte Fertigprodukte sind ebenfalls Abgaben fällig.
Grundsteuer
- In der GEPZ, GETDD und GHIDZ sind Unternehmen für drei Jahre von der Grundsteuer befreit.
- Für Unternehmen aus der Hochtechnologie ist diese Zeitspanne auf 5 Jahre erweitert.
- In GETDD und GHIDZ gilt nach diesen fünf Jahren ein Grundsteuersatz von 1,2% für diese Unternehmen.
Lizenzen
- Für Geräte, Rohmaterialien und Bürobedarf, welche im verarbeitenden Gewerbe verwendet werden, werden keine Lizenzen benötigt.
- Innerhalb von GETDD und GHIDZ gilt dies nur für „Encouraged Industries“.
Neben Anreizen existieren auch Anforderungen, welche auf die Förderung von Import und Export fokussiert sind. Diese Anforderungen sind:
- Unternehmen innerhalb der GEPZ müssen 70% ihrer produzierten Güter exportieren.
- Innerhalb des GETDD und der GHIDZ existiert keine fixe Quote, sondern ein fixes System, in dem die Investoren selbst eine Quote festliegen können. Dazu müssen ihre Projekte im „Einklang zu den Richtlinien der Industrie“ stehen.
Wie Sie zuvor gesehen haben, gibt es selbst innerhalb eines einzelnen Entwicklungsdistrikts wie in Guangzhou, zahlreiche Wahlmöglichkeiten für den Aufbau Ihrer Produktions- und Logistikeinrichtungen, jede mit anderen Vorteilen. Um den besten Standort finden zu können, ist es wichtig, sorgfältig die Bedürfnisse Ihres Unternehmens abzuwägen, wobei Sie das professionelle Steuer- und Rechtsberatungsteam von Dezan Shira & Associates tatkräftig unterstützen kann.
Bei Fragen zu Wirtschaftsthemen, Steuern, Buchhaltung und Unternehmensgründungen in Asien kontaktieren Sie bitte:
Fabian Knopf, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates
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