Das Verfahren zur Jährlichen Compliance in China Teil 2

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Für ausländische Investoren in Asien beginnt das Jahr mit einer komplexen Herausforderung, der jährlichen Abschlussprüfung.
Im ersten Teil des Artikels haben wir uns dem ersten Schritt der Compliance gewidmet, der Wirtschaftsprüfung. Nun besprechen wir das Einreichen der Steuererklärung sowie der Betriebsprüfung.

 

2. Schritt: Jährliche Steuererklärung

Genau wie im Falle der ROs, müssen alle anderen FIEs bis zum Ende des Monats Mai eines jeden Jahres, den von anerkannten Wirtschaftsprüfern beglaubigten jährlichen Steuerkonsolidierungsbericht, sowohl bei nationalen als auch lokalen Steuerbehörden einreichen.

In diesem Bericht muss ein anerkanntes Wirtschaftsprüfungsunternehmen alle Steuern, inklusive VAT, BT, CIT, Verbrauchsteuer und weitere Steuern bestätigen, die auf den Resultaten der JAP basieren.

Die CIT ist ein sehr wichtiger Punkt, denn damit verbundene zu versteuernde Faktoren, und ganz speziell solche, die die CIT ausmachen (wie zum Beispiel Einkommen, Kosten und Ausgaben) sollten im Steuerbericht detailliert dokumentiert werden. Die Aufgabe des anerkannten Wirtschaftsprüfers ist es, den Steuerausgleich zwischen finanziellem Profit und den zu versteuernden Profit, gemäß den Steuergesetzen der VR China, zu ermitteln.

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Sollten sich die vom Wirtschaftsprüfer ermittelten Steuern von den tatsächlich bezahlten unterscheiden, muss das FIE diese Abweichung mit den Steuerbehörden besprechen. Sind die Steuern nach der JAP niedriger als die bezahlten Steuern, muss das FIE eine Steuerreduktion beantragen.

Umgekehrt muss das FIE die Steuerschuld, die zwischen dem beglichenen Steuerbericht und, der durch das JAP ermittelten Summe liegt, der Steuerbehörde nachreichen. Der Wirtschaftsprüfer sollte die Abwicklung solcher Rückvergütungsangelenheiten übernehmen.

 

3. Schritt: Betriebsprüfung

Die jährliche Betriebsprüfung, auch „jährliche kooperative Inspektion“ genannt, wurde ein- geführt, um sicherzustellen, dass FIEs ihre geschäftliche Aktivitäten im Einklang mit den rechtlichen Anforderungen tätigen. Der Begriff „jährliche kooperative Inspektion“ handelt von der zusammen durchgeführten Inspektion von Unternehmen, die von allen verantwortli- chen Regierungstellen durchgeführt wird. Das schließt die folgenden Stellen ein:

•Lokaler Ableger des Handelsministeriums; Finanzbüro;

•Industrie- und Handelsverwaltung (AIC); Steuerbüro;

•Zoll;

•Staatliche Devisenverwaltung (SAFE);  

•Statistikbüro.

Jedes Unternehmen muss die Inspektions- unterlagen vom selben Ableger der AIC in Empfang nehmen, welcher die Gewerbeerlaubnis ursprünglich ausgestellt hat. Die Dokumente können entweder online bearbeitet werden, oder ausgedruckte Formulare zur Bearbeitung können bei der Verwaltung erhalten werden.

Nach der Inspektion, müssen die FIEs einen unterschriebenen und gestempelten „gemeinsamen jährlichen Prüfungsbericht“ bis Ende Juni, zusammen mit weiterer vorgeschriebener Dokumentation, wie zum Beispiel einen jährlichen Abschlussbericht, einer geprüften Jahresbilanz und weiteren Materialien, den relevanten Behörden überreichen. Wenn die Dokumente für die„jährliche kooperative Inspektion“ elektronisch eingereicht wurden, ist es nicht mehr nötig, Regierungstellen ausgefüllte Formulare in Papierform zu überreichen (Ausnahmen bestehen bei der AIC und SAFE).

Zu guter letzt wird die Kopie der Gewerbeerlaubnis mit einem Stempel versehen, der die „jährliche kooperative Inspektion“ bestätigt.

 

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Fabian Knopf, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates Fabian.Knopf@dezshira.com

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Weiterführende Lektüre (Kostenlos zum Download):

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