Das Freihandelsabkommen zwischen China und der Schweiz tritt am 1. Juli in Kraft

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65162989-28435074SHANGHAI – Laut Handelsministerium wird das Freihandelsabkommen, welches zwischen der Schweiz und China im vergangenen Jahr in Peking unterzeichnet wurde, am 1. Juli 2014 in Kraft treten. Diese Neuerung wird als von besonderer Bedeutung hervorgehoben, da es das erste Freihandelsabkommen zwischen China und einer kontinentaleuropäischen Nation ist. Die Bestimmungen erhöhen den Marktzugang für 84, 2 Prozent der Schweizer Exporte nach China wie feinmechanische Industrieprodukte, Kraftwerke, Chemikalien und Uhren. Diesen Bereichen werden stark reduzierte Zölle, oder Zoll Null-Tarife gewährt. Auf der anderen Seite hat sich die Schweiz dazu bereit erklärt, Zoll Null-Tarife für 99,7 Prozent der chinesischen Exporte zu implementieren, vor allem für Industrieprodukte und Erzeugnisse. Die Vereinbarung sieht auch neue Zollverfahren zwischen den beiden Ländern vor und erstreckt sich auf eine Reihe von Geschäftspraktiken, wie geistiges Eigentum, Wettbewerb, Transparenz und Streitbeilegung. Der bilaterale Handel zwischen China und der Schweiz, mit einer überwiegenden Mehrheit von Exporten aus der Schweiz nach China, erreichte 2012 26,3 Milliarden US-Dollar.

Chris Devonshire-Ellis von Dezan Shira & Associates kommentiert: “Diese Vereinbarung ermöglicht Chinas aufstrebender Mittelklasse bestimmte persönliche Statussymbole, wie Schweizer Uhren, welche derzeit saftigen Luxussteuern unterliegen, zu nahezu normalen Weltmarktpreise zu erwerben.” “Dieses Abkommen wird auch der Schweizer Uhrenindustrie einen Schub verschaffen und könnte in der Gründung von Produktionsstätten einiger Premium-Marken von anderen Standorten in Europa in der Schweiz führen. Dies wird allerdings davon abhängen, in welchem Ausmaß Luxusmarken speziell an ein Land gebunden sind. ”

 

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