Chinas Staatliche Steuerbehörde (SAT) veröffentlicht Klarstellung zur Zahlung der Einkommensteuer nicht-ansässiger Unternehmen
18. April – Chinas Staatliche Steuerbehörde (SAT) hat die „Bekanntmachung über verschiedene Fragen zur Verwaltung der Einkommensteuer (Enterprise Income Tax; EIT) nicht-ansässiger Unternehmen (SAT Announcement [2011] Nr. 24)“ am 28. März 2011 veröffentlicht. Das Schreiben stellt die Steuerpflicht für aus China abgeleitetes Einkommen von nicht-ansässigen Unternehmen klar. Ein solches aus China abgeleitetes Einkommen kann aus Sicherheitsgebühren, Finazierungsleasing, Immobilienkäufen, Kapitalinvestitionen und Aktienübertragungen bestehen. Die angekündigten Maßnahmen wurden am 01. April diesen Jahres wirksam und gelten für alle nicht beglichenen Steuerschulden, die vor diesem Datum entstanden sind.
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