China kündigt begünstigte Einkommensteuerrichtlinien für kleine Unternehmen an
PEKING – Am 8. April haben das Finanzministerium (MOF) und die State Administration of Taxation (SAT) die “Bekanntmachung über bevorzugte Einkommensteuerrichtlinien für kleine und Low-Profit-Unternehmen” (CaiShui [2014] No.34, nachstehend als “Bekanntmachung“ bezeichnet) veröffentlicht.
Auf der Basis der Ankündigung ist es kleinen und Low-Profit-Unternehmen mit einem zu versteuernden Einkommen von nicht mehr als RMB 100.000 (US $ 16.130) erlaubt, eine Ertragssteuer in der Höhe von 20 Prozent auf nur noch 50 Prozent des zu versteuernden Einkommens zu zahlen. Diese begünstigte Regel gilt von 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2016.
Die Bezeichnung kleine und Low-Profit-Unternehmen beziehen sich auf Unternehmen, welche in Branchen tätig sind, die nicht von der Regierung verboten oder eingeschränkt sind und die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Industrieunternehmen mit einem jährlichen steuerpflichtigen Einkommen von nicht mehr als RMB 300.000, insgesamt nicht mehr als 100 Mitarbeitern und einer Bilanzsumme von nicht mehr als RMB 30 Millionen; und
- Andere Unternehmen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von nicht mehr als RMB 300.000, insgesamt nicht mehr als 80 Mitarbeiten und einer Bilanzsumme von nicht mehr als RMB 10 Millionen.
Als ein wichtiger Bestandteil der chinesischen Volkswirtschaft tragen kleine und Kleinstunternehmen zu einem stabilen Beschäftigungsverhältnis bei. Basierend auf einem Bericht über die Entwicklung der kleinen und Kleinstunternehmen, welcher von der staatlichen Verwaltung für Industrie und Handel (SAIC) publiziert wurde, hat die Zahl der kleinen und Kleinstunternehmen zum Ende des letzten Jahres 11,7 Millionen überschritten, dies macht 76,57 Prozent der chinesischen Gesamtunternehmen aus. Diese Unternehmen arbeiten jedoch auf Grund von höheren Steuerbelastungen und höheren Produktionskosten unter größerem Druck als große Unternehmen.
Zusätzlich wurde im Jahr 2013 eine Aussendung veröffentlicht, welche vorschreibt, dass bestimmte Small-Scale Steuerzahler und Gewerbesteuerzahler mit einem monatlichen Umsatz von nicht mehr als RMB 20.000 vorübergehend von Mehrwert-und Gewerbesteuer ab dem 1. August 2013 befreit werden. Um diese temporären Steuerbefreiung nutzen zu können, müssen Unternehmen die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Eine monatliche Verkaufssumme von nicht mehr als RMB 20.000 (bis US $ 3.222); und
- Eine quartalsmäßige Verkaufssumme von nicht mehr als RMB 60. 000 (bis US $ 9.666).
Laut dem Bericht, welcher 2014 über die finanzielle Entwicklung der kleinen und Kleinstunternehmen auf der Jahreskonferenz des Boao Forum für Asien veröffentlicht wurde, können nur 43,1 Prozent der Unternehmen die Vorteile nutzen.
Verglichen mit den begünstigenden Richtlinien, welche im Jahr 2013 verkündet wurden, wird erwartet, dass diese neue Richtlinie für Körperschaftsteuer Finanz-und Steuererleichterungen für mehr kleine und Kleinstunternehmen bietet. Die Palette zur Umsetzung wurde stark erweitert und die Frist wurde bis Ende 2016 verlängert.
Bei Fragen zu Wirtschaftsthemen, Steuern, Buchhaltung und Unternehmensgründungen in China kontaktieren Sie bitte:
Fabian Knopf, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates
Fabian.Knopf@dezshira.com
Silke Neugebohrn, Sr. Associate, Co-Head of German Desk, Dezan Shira & Associates
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