China erwägt Änderung der Zulassungskriterien für „inländische Produktinnovationen“

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23. April – China hat einige Kriterien für „inländische Produktinnovationen“ der Bekanntmachung Nr. 618 erneut überdacht und am 9. April eine neuen Entwurf vorgelegt. Dieser soll die Durchführung von Vorhaben ausländischer Investoren vor allem hinsichtlich, von der chinesischen Regierung gesetzter, Restriktionen erleichtern und so ausländische Investitionen auf dem chinesischen Festland fördern.

Die Bekanntmachung wurde gemeinsam vom Ministerium für Wissenschaft und Technologie, der nationalen Entwicklungs- und Reformkommission und dem Finanzministerium gemacht und wird einige Anforderungen des alten Regelwerks fallen lassen, wie zum Beispiel Einzelheiten zum Recht an geistigem Eigentum, Markeneintragung und technologische Anforderungen einer Unternehmung in China. Die vorhergehenden Vorgaben wurden von ausländischen Investoren scharf als Protektionismus für einheimische Unternehmen kritisiert. Der Entwurf der neuen Bekanntmachung steht nun bis 10. Mai 2010 zur Kommentierung offen.

Entsprechend dem Entwurf der Bekanntmachung Nr. 618, der am 15. November letzten Jahres veröffentlicht wurde, hat China vor einen Produktkatalog zu entwickeln, demzufolge bestimmte Produkte bei der Abnahme durch die Regierung bevorzugt werden sollen.

Der Katalog beinhaltet folgende Produkte:

–          EDV- und Anwendungshardware

–          Telekommunikationsprodukte

–          Büroeinrichtungen

–          Software

–          Anlagen zur Erzeugung alternativer Energie

–          Hocheffiziente Energiesparprodukte

In der vorherigen Regelung war festgelegt, dass Produkte, die als innovativ und hochqualitativ eingestuft worden sind, von Unternehmen in China produziert werden müssen, die im Besitz der vollen geistigen Eigentumsrechte sind. Weiter war es erforderlich, dass Marken Eigentum eines chinesischen Unternehmens sein mussten, um zugelassen zu werden.


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