China erhöht Exportsteuerrabatte um Außenhandel zu steigern

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SHANGHAI – In Reaktion auf einen Einbruch im Außenhandel hat Chinas Staatsrat eine Anzahl an neuen Exportsteuermaßnahmen, einschließlich der Pläne, das Exportsteuernachlasssystem des Landes zu verbessern und das Antragsverfahren für die Inanspruchnahme von Rabatten zu vereinfachen, angekündigt. Ein Pilotprojekt, welches Finanzleasingunternehmen Exportsteuererstattungen für Güter erlaubt, welche an ausländische Parteien vermietet werden, wird ebenfalls erweitert werden.

In einem ähnlichen Schritt wurden die Ausfuhrerstattungen der Mehrwertsteuer kürzlich auf Außenhandel betreibende Service-Provider erweitert – welche als Außenhandelsunternehmen, die exportbezogene Dienstleistungen für inländische KMU in der Fertigungsindustrie liefern, definiert werden. Beide Maßnahmen zeigen die Sorge der chinesischen Regierung bezüglich der Aufrechterhaltung des starken Außenhandelswachstums (vor allem als ein Mittel, um die Beschäftigungsquote zu erhalten). Chinas Importe sind im April um insgesamt 0,5 Prozent gesunken, und es ist unwahrscheinlich, dass das Land sein Ziel von 7,5 Prozent Wachstum im Außenhandel für das Jahr 2014 erreichen wird.

Im Bezug darauf: China stellt Steuererstattungspolitik für Güter, welche durch Außenhandelsdienstleister exportiert werden, klar.

Die neuesten Maßnahmen wurden durch andere Schritte wie die Förderung der Internationalisierung des RMBs, Währungssicherungsgeschäfte für den grenzüberschreitenden Handel und Exportkreditversicherung, begleitet. Unterdessen erhielten heimische Unternehmen neue Anreize für den Import moderner Technologie und für Auslandsinvestitionen, um sich in Business Development Zwecken zu engagieren. Die Ankündigung ruft weiterhin das Handelsministerium zur Beschleunigung der Umsetzung von Chinas Freihandelsabkommen auf und zur aktiven Unterstützung heimischer Unternehmen, welche in Antidumping- und Antisubventionsklagen verwickelt sind.

China hat das erste Exportsteuernachlass-System im April 1985 als eine Maßnahme implementiert, die Wettbewerbsfähigkeit des Landes in Auslandsmärkten durch die Beseitigung der Doppelbesteuerung auf exportierte Waren, zu verbessern.

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