China erhebt neue Steuer auf ausländisch investierte Unternehmen (FIEs)
28. Oktober – Das chinesische Finanzministerium verpflichtet ausländisch investierte Unternehmen ab dem 1. Dezember diesen Jahres zu einer Steuer auf städtische Wartungs- und Bauarbeiten. Weitere regionale Gebühren werden zudem fällig.
Dieser Schritt zielt darauf ab, die Wettbewerbs- und Rahmenbedingungen bei einheimischen und ausländischen Unternehmen anzugleichen. Seit 1985 waren ausländische Unternehmen von dieser Art der Besteuerung ausgenommen. Es wird nicht erwartet, dass ausländische Investitionen stark betroffen sind. Das, obwohl die Neuerung des Steuerrechts im Bezug auf die Gewerbesteuer grundlegend ist.
Die neuen Steuern werden zur Instandhaltung der städtischen Infrastruktur und zur Unterstützung des Baugewerbes erhoben. Sie werden auf 7 Prozent für Städte, 5 Prozent für Landkreise, und auf 1 Prozent für andere Gegenden gesetzt. Ein zusätzlicher Aufschlag von 3 Prozent wird auf regionale Gebühren für einheimische und ausländische Unternehmen erhoben. Die Berechnung bezieht sich auf die Gesamtpflicht an der Umsatzsteuer (dies beinhaltet die Mehrwertsteuer, Gewerbesteuer und die Verbrauchssteuer), die mit dem entsprechenden Steuersatz multipliziert wird.
Die neuen Steuern müssen ab dem 1. Dezember monatlich mit abgerechnet werden. Die erste Frist zum Einreichen der Steuererklärung vom Dezember 2010, läuft vom 1. bis zum 15. Januar 2011. Buchhalter sollten sich auf die Berechnung der zusätzlichen Kosten vorbereiten, und ihren Firmenhauptsitz im Ausland über die Veränderungen informieren. Damit rechtzeitig mit der Berechnung der zusätzlichen Gebühren begonnen werden kann, und fällige Beträge korrekt beglichen werden können.
Bei Fragen zu Wirtschaftsthemen, Steuern, Buchhaltung und Unternehmensgründungen in China kontaktieren Sie bitte Herrn Richard Hoffmann (Richard.Hoffmann@dezshira.com), Herrn Olaf Griese (Olaf.Griese@dezshira.com), oder Herrn Fabian Knopf (Fabian.Knopf@dezshira.com) von der Beratungsfirma Dezan Shira & Associates.
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